Wechsel der Technologie
2.1. Bei der Bereitstellung eines Internetzugangs kann 1&1 den Anschluss während der
Laufzeit des Vertrages unterbrechungs- und kostenfrei auf eine andere verfügbare
Übertragungstechnologie (z. B. 5G-Mobilfunk, Glasfaser- oder Kabelanschluss)
umstellen, wenn die Umstellung keinen negativen Einfluss auf die vertraglich
vereinbarten Leistungen und Preise, die Laufzeit und die sonstigen vertraglichen
Konditionen hat.
2.2. Wurde dem Kunden im Rahmen der Bereitstellung eines Internetzugangs durch
1&1 – entgeltlich oder unentgeltlich – ein Router zur Verfügung gestellt, wird
dieser bei Umstellung der Übertragungstechnologie automatisch und ohne Mehr-
kosten für den Kunden gegen ein vergleichbares, zur jeweiligen Technologie
passendes Gerät ausgetauscht, sofern notwendig.