Beiträge von Erdenbewohner

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    Original geschrieben von Neikon
    Du liest anscheinend auch nie das Intranet, ne?


    Selbstverständlich tue ich das.
    Aber ich lese auch, welche Standorte des Konzerns geschlossen werden, welche Projekte diese Standorte mit welchem Erfolg bearbeitet haben und verfolge die Stellenausschreibungen der externen Dienstleister.

    Bei der Telekom passiert aktuell genau dasselbe. Konzerneigene Standorte mit schwarzen Zahlen werden geschlossen und stattdessen werden im Rahmen von Outsourcing externe Dienstleister mit dem Kundenservice beauftragt. Die externen Dienstleister sind bereits seit einigen Jahren für die Telekom tätig, die Qualität der Arbeit ist zwar wesentlich schlechter (Kundenzufriedenheitsbefragungen bei der Hotline, interne Qualitätskontrollen bei schriftlicher Auftragsbearbeitung) als innerhalb des Konzerns. Aber die Dienstleister machen die Arbeit dank Lohndumping billiger und nur das ist derzeit wichtig.

    Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Online nicht. Es geht per Telefon an der Business Hotline 2828, im Telekom-Shop oder bei
    allen Händlern, die berechtigt sind GK-Verträge abzuschliessen beziehungsweise zu verlängern.


    Gruß
    Tommy


    Korrekt, wobei der Händler / Telekom-Shop die Berechtigung haben muss, VVL in dem jeweiligen Rahmenvertrag durchzuführen.
    Wenn ein Händler Rahmenvertrag abc bedienen darf, bedeutet das noch lange nicht, dass er auch Rahmenvertrag def bedienen darf.

    Die Preise für den Tarif und für Tarifoptionen richten sich stark nach dem gewährten Rabatt. Ohne Rabatte sind Tarifoptionen im Business Flex meist äußerst unattraktiv, teilweise sogar erheblich teurer als in "normalen" Tarifen. Erst durch den Rabatt, der in jedem Rahmenvertrag unterschiedlich ist, können Tarifoptionen und auch der Tarif an sich interessant werden.


    Die Telekom sieht sich selbst als Premiumanbieter.


    Die Argumentation der Telekom ist: Jeder Tarifwechsel nach unten ist eine Kulanzentscheidung. Die Telekom ist nicht dazu verpflichtet, Tarifwechsel durchzuführen. Wenn man das schon aus Kulanz macht, will man gerne nochmal vorher "abkassieren" - auch weil die Wettbewerber das genauso handhaben. Die Telekom begründet die Einführung der Tarifwechselgebühr mit Umsatzverlusten.


    Die höheren Preise für GK im Vergleich zu PK werden mit mehr Inklusivleistungen begründet. Bei den S- und M-Tarifen ist eine rahmenvertragsinterne Flatrate dabei, die auf Wunsch gegen 60 weitere Allnet-Freiminuten getauscht werden können. Vorteile im GK-Bereich hat man bei defekten Mobiltelefonen (Austausch an einer Adresse nach Wahl des Kunden; PK-Kunden müssen dazu in den Telekom Shop gehen) und größere Kulanzspielräume im Kundenservice (Mitarbeiter dürfen Kunden höher entschädigen wenn irgendetwas schief gelaufen ist; GK-Hotliner bekommen pro Kundengespräch mehr Zeit als PK-Hotliner). Weitere GK-Vorteile sind ggfs. Rabatte auf Tarife, Tarifoptionen und Preise auf Endgeräte und Zubehör.

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    Original geschrieben von 2sexy4u
    Servus zusammen,
    ich hab vor ca. einem 3/4 Jahr einen Call & Surf Mobil S Friends m.H. abgeschlossen. Nach drei Monaten habe ich dann in den Complete Mobil L Friends gewechselt. Nun würde ich gerne in den Complete Mobil M Friends oder noch niedriger wechseln, aber das scheint nicht zu funktionieren!? Obwohl ich einen viel "kleinen Vertrag" - als den jetzigen - bei Vertragsabschluss gewählt habe.


    Muss ich wirklich in den sauren Apfel beißen und auch knapp 50 Euro pro Tarifwechselstufe zahlen?


    In den ersten 12 Monaten nach Vertragsabschluss (oder der letzten VVL) besteht eine Downgradesperre - vorher ist ein Herunterstufen gar nicht möglich. Auch dann nicht, wenn bei Vertragsabschluss oder bei der VVL ein noch kleinerer Tarif gewählt wurde.
    Nach den 12 Monaten werden die knapp 50 Euro oro Tarifwechselstufe berechnet.


    Die Telekom braucht halt Geld für die Aktionäre und wenn Vodafone die 50 Euro erfolgreich durchsetzt, möchte die Telekom dem nicht nachstehen. ;)

    Man muss unterscheiden zwischen den Vorgaben der Telekom und der Ausführung durch die Mitarbeiter.


    Die Rechtsabteilung der Telekom wird sich sicherlich Gedanken darüber machen, wie die Rechtslage bei Eingang eines Kundenschreibens mit Kündigungswunsch aussieht. Entsprechend werden die Prozesse vorgegeben, welche Kündigung akzeptiert werden muss und welche Kündigung nicht akzeptiert wird.


    Die aktuelle Vorgabe ist präzise: Das Kündigungsschreiben muss eindeutig vom Vertragspartner kommen (meine Freundin darf meinen Vertrag nicht kündigen, auch wenn sie die Rechnungen zahlt), es muss eindeutig der Kündigungswunsch aus dem Schreiben hervorgehen und es muss eindeutig sein, welcher Vertrag gekündigt werden soll.
    Weitere Angaben sind nicht erforderlich, so lange eindeutig ist, welcher Vertrag gekündigt werden soll.
    Beispiel 1: Wenn ein Kunde nur einen einzigen Vertrag hat, reichen schon Name, Anschrift und die 4 Wörter "ich kündige meinen Vertrag" ohne Angabe von Rufnummer, Kartennummer und ohne Unterschrift aus. Falls ein Kunde mehrere Verträge hat, muss der gewünschte Vertrag natürlich anhand von Rufnummer oder Kartennummer zu bestimmen sein.
    Beispiel 2: Wenn ein Kunde seinen Namen nicht angibt, muss die Kündigung abgelehnt werden, auch wenn Rufnummer, Kartennummer, Kundennummer und Kundenkonto angegeben werden.


    Wenn hingegen ein Kunde schreibt, dass er die Karte in eine Prepaid-Karte umstellen will, so ist das in den Augen der Telekom keine Kündigung, sondern ein Tarifwechsel. Beim Tarifwechsel gelten die üblichen Legitimationskriterien wie Kartennummer usw..



    In der Praxis ist es so, dass die Telekom (wie viele andere Anbieter auch!) den Kundenservice im Rahmen von Outsourcing an externe Firmen abgibt. Bei deren Mitarbeitern ist das Fachwissen, wie ein Kundenauftrag gemäß Vorgabe der Telekom zu bearbeiten ist, leider nicht immer gegeben. Kündigungen werden teilweise auch von Hotlinern, die keine Schulung für schriftliche Kundenaufträge bekommen haben und sich in den Wartezeiten zwischen den Telefonaten (z.B. in der Nachtschicht) nützlich machen sollen, bearbeitet. So kommt es immer wieder dazu, dass Aufträge nicht so bearbeitet werden, wie die Telekom es vorgibt.