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Original geschrieben von beugelbuddel
121€ war aber nicht der geforderte Preis des Verkäufers sondern mehr die Unwissenheit der Bieter,oder?;)
Nö, soll ja auch nur zeigen was mancher bereit ist zu zahlen.
Vielleicht kriegt der ja sein 2110 sogar los:D
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War die Tage eine Auktion, da ging das Cover eines 6310 Dummys Farbe Sirocco für ganze 121,-€ weg.
Ich dachte mich trifft der Hammer.
Da dachte bestimmt einer das Handy ist dabei:D
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Original geschrieben von *Hirschi*
Falls es doch so weit kommen sollte: Die eidesstattliche Versicherung kann man direkt beim Gerichtsvollzieher erledigen, man muss dafür nicht mehr zum Gericht!;)
In Hessen muss man noch vors Gericht (Stand 03.02) bei anderen Bundesländern weiss ich es nicht.
Ratenzahlung anbieten, damit lässt sich alles vermeiden, wenn es nur 5€ im Monat sind, man zeigt den Willen.
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Ja es stimmt sie ist geschraubt und mit Gewindesicherungslack geklebt.
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Naja SMS werden ja auch genutz ,machen inzwischen bei den Einnahmen mehr aus als Telefonate.
So wird das mit MMS ähnlich werden, die Leute wollen in sein, das zahlen die schon. Zur Freude der NBs.
Man siehts doch daran das der Provider nach dem Preis der Handys ausgesucht wird und nicht nach den Gesprächskosten. (zumindest sehr oft wie man hier immer liest)
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Ich empfinde ein tolles Gefühl wenn ich das 6310i am Ohr habe.
Kopfschmerzen bekomme ich nur beim T39.
Das ist wirklich keine Einbildung:D 
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Ich bekam sogar eine Antwort auf meine Mail.
Denke nicht dass sachliche Mails einfach gelöscht werden.
Von Roland Koch bekam ich auch mal eine Antwort.
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ZDF ist über Astra und Eutelsat zu empfangen, also auch in France.
Ob T-online einen Stream auflegt weiss ich nicht.
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Im vorliegenden Fall war der VN Ausländer offenbar mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung,daher hat die Versicherung für die Zahlung der Prämien einen Bürgen verlangt. Das ist auch korrekt, kommt eben selten vor.
Da der Versicherungsnehmer schon eine Weile ausgefallen ist, wird der Bürge hinzugezogen, dieser muss die Schuld begleichen.
Der Gerichtsvollzieher kommt nicht ins Haus bevor es Mahnungen und einen Vollstreckungstitel gibt.
Man sollte Post nicht ignorieren, das ist das Ergebnis!
Wenn sie nicht zahlen kann (ich würde irgend wie versuchen das Geld zu beschaffen) und der Gerichtsvollzieher findet nichts pfändbares vor, wird sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei Gericht vorgeladen.
Diese wird alle 3 Jahre neu gefordert wenn nicht inzwischen die Schuld beglichen ist.
Das bedeutet den Tod der Geschäftsfähigkeit zumindest bis die Schuld getilgt ist. Der Eintrag bei der Schufa wird nur auf Antrag nach 3 Jahren gelöscht.
Allerdings bedeute das nicht, dass keine Rückstände des Eintrags mehr vorhanden sind (Statistik etc.)
autares
Dein Vater soll mal genau nachschauen, das gibt es, ist aber selten!
Was nicht alltäglich ist kann man nicht auf Anhieb Wissen