Beiträge von aleusius

    Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    Ich könnte mir schon vorstellen, daß das Startguthaben mit in den neuen Tarif genommen werden kann. Meines Wissens verteilt sich doch dieses Guthaben auf 10x5,-- €. Man bekommt 10 Monate 5,-- € auf der Rechnung gutgeschrieben. Da ist es doch egal, ob das von der GG eines Prof.-Tarifes oder Privat-Tarifes abgezogen wird.



    Genau so ist es!

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Der Vollstreckungsbecheid (und doch auch der vorherige) Mahnbescheid muss doch auf die Person ausgeschrieben sein, gegen die vollstreckt werden soll. Und bei ihr ist doch keine Post eingegangen, warum sollte dann ein Widerspruch nichts bringen.
    Wenn der Vollstreckungsbescheid an Ihren Freund adressiert war, dann ist doch auch bei ihm zu vollstrecken und nicht bei ihr.


    Ich würde auf jeden Fall zur nächsten Schuldnerberatung (Caritas oder Diakonie anrufen) oder aber zur Verbraucherzentrale (für einen Anwalt ist ja offenbar kein Geld da) und zwar mit allen Schriftstücken und auch dem Auftrag, der seinerzeit an die Deutsche Post wg. Empfänger verzogen, rausgegeben wurde. Im übrigen gelten solche Nachsende-Anträge nur für 6 Monate. Evtl. hat also auch der Zusteller einen Fehler gemacht und ist haftbar, wenn er darüber hinaus die Schriftstücke, die auch an sie addressiert waren, nicht zugestellt hat.



    Genau so meine ich das auch.
    Allerdings Schuldnerberatung etc haben lange Wartezeiten, da kann der Rechtspfleger erst mal das gröbste in Kenntnis bringen.

    Re: Vorwerk isch's bescht!



    Und Recht hast du!:top:

    MarkT68i
    Was würdest du denn sagen, wenn ich hier zum Beispiel weil mir irgend etwas an dir nicht gefällt, eine Kampagne gegen dich starten würde?


    Also, genau so unsinnig wie deine Kampagne!
    Ansichten, Geschmäcker , Einstellungen sind verschieden und diskutierbar, aber nicht wegzureden.
    Lass dir das von einem Oldie erzählen und du wirst sehen dass du besser damit fährst als mit ketzerischem Getöse;)

    Chevygnon
    sofort Beschwerde gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen(beim Amtsgericht)
    Begründung ist wie du angegeben hast, dass sie keinerlei Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen hat (hoffentlich stimmt das oder hat Freund die Post unterschlagen?)
    Die Versicherung wird froh sein wenn Raten angeboten werden, nicht einschüchtern lassen.
    Am besten zu einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht gehen der hilft kostenlos weiter.
    Hat sie den Vollstreckungsbescheid ausgehändigt bekommen?
    Aktenzeichen ist nötig beim Gang zum Gericht.
    Schnell handeln ,viel Erfolg


    Neues eigenes Logo einspielen und weg ist das Card 1 oder2.
    Klappt bei mir mit 6310i und 7110