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Original geschrieben von Nebelfelsen
Zwar leider keine Antwort auf Deine Frage, dafür aber eine andere: Kommt man eigentlich auch irgendwie an die speziell für Unternehmen gefertigten Siemens-Geräte ran, wie z.B. die Lufthansa-Handies oder werden die wirklich nur direkt an den Konzern ausgeliefert?
....würde mich auch interessieren. Wie schaut's aus ?
Alex.
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Original geschrieben von Shani Ace
Sehe ich genau so!
Moooment: Eine Sache wird hier vergessen:
Du sagst ja, dass er die 60€ überwiesen hat und du ihm dann den Dummy geschickt hast.
Du wusstest doch aber schon direkt nach der Auktion, dass 60€ zu viel für einen Dummy sind. Fair wäre es dann meiner Meinung nach gewesen, ihn vor der Überweisung zu fragen, ob er weiß, worauf er geboten hat. Denn dass er dies nicht wusste, dürfte dir klar gewesen sein. Also hast du ihn bewusst die 60€ zahlen lassen - was zwar dein Recht war, aber sicherlich nicht fair.
Moooment: Wie oft gehen bei Ebay Artikel über dem normalen Preis weg? Bei ebay werden teilweise horrende Preise erzielt, die weit über dem Ladenpreis liegen. Außerdem: Bin ich verpflichtet, ihm klar zu machen, wie dumm er ist und 60 € auf einen Dummy bietet? Ich glaube nicht ! Meinst Du im Geschäftsleben, außerhalb von Ebay geht es fair zu?
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Das einzige was zählt ist das Geld und sonst nichts.
In diesem Sinne
Alex.
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Original geschrieben von klimajacke
Vielen Dank für die Lieferung einwandfreier Ware zu mir an SunnyStar und me too. Würde jederzeit wieder Geschäfte mit euch machen :top: . klimajacke
Das kann ich nur zurückgeben, Klimajacke.
Schnell gezahlt - alles ok ! :top:
Alex.
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Original geschrieben von Joe2
Natürlich ist auch das richtig, wobei "mit Kanonen auf Spatzen schiessen" besser passen würde. Iich wette, der Käufer hat eine Rechtsschutz-Versicherung und möchte diese endlich mal nutzen. Aber die Gerichte haben leider etliche derartige Fälle abzuarbeiten...
Allerdings hat ja nicht der Käufer hier bei TT gefragt, was er machen soll, sondern der Verkäufer. Ich erinnere mich da dunkel an ein Sprichwort "Der Klügere gibt nach..."
Der Klügere gibt nach und zahlt zurück. Ja nee, iss klar. Naja, ich werde mal schauen, wie ich die Sache lösen werde.
Alex.
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Original geschrieben von Joe2
An der Stelle des Käufers, da unbetreitbar einen Fehler gemacht hat, hätte ich einen ziemlichen Hals, wenn ich auf so kleinkarierte Verkäufer stoßen würde. Leider sieht es hier so aus, als ob deine "Rechthaberei" auf große Zustimmung stößt.
Ist nicht bös gemeint, aber faire Auktionen/Geschäfte sehen IMO anders aus. Erinnert mich bisschen ans Versicherungsgeschäft, da ist so ein Verhalten leider meist üblich...
Was ist für Dich fair ?!? Die Auktion lief absolut fair ab. Wenn der gute Mann nicht weiß, was ein Dummy ist, hätte er mich nur fragen brauchen. Deine Argumentation bzw. Deine Rechtsauffassung ist wirklich nicht zu verstehen.
Und von kleinkariert kann hier absolut keine Rede sein.
Pagefault
Natürlich habe ich alles ausgedruckt vor mir liegen. Die Auktion und den gesamt Emailverkehr. 
Alex.
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Original geschrieben von toyboy
Ich muss morgen auch nach Essen und hole auf dem Weg gleich meine Sachen mit ab.
Auf jeden Fall werde ich mich mal umschauen was der sonst noch so für feine Sachen hat 
Was holst du denn alles schönes? 
Alex.
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Bitte für mich auch 2 Stück wenn es geht. Ansonsten ein Stück.
DANKE !
Alex.
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Original geschrieben von xray107
Hallo,
eigentlich könntest du den Artikel doch zurücknehmen und dem zweithöchsten Bieter anbieten, oder?
Gab es da nicht mal so ein Feature bei Ebay?
Grüße
Marc
Alles anzeigen
Nein, soweit ich weiß, hätte das nur funktioniert, wenn ich vor Auktionsende das Gebot des Höchstbietenden gestrichen hätte.
Dann hätte der zweithöchste Bieter den Zuschlag bekommen, bzw. die Ware ersteigert.
Aber wie soll man sowas ahnen?

Alex.
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Original geschrieben von Pagefault
Hi, ist ja ne interessante Streitfrage :D.
Allerdings greift bei Ebay auch das Fernabsatzgesetz, was besagt, dass Du die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen musst (egal ob Produktbeschreibung stimmt oder nicht stimmt). Zumindest solltest du dich dahingehend noch ein wenig informieren, bevor du einen Rechtsanwalt am Hals hast..
Wie jeeves es auch schon richtig erkannt hat, geht es hier um ein Geschäft zwischen 2 Privatpersonen.
Außerdem wurde dieser Zusatz in der Auktion angegeben:
" Rechtlicher Hinweis:
An dieser Stelle noch ein rechtlicher Hinweis: Bei meinen Auktionen handelt es sich ausschließlich um Privatverkäufe von Artikeln ohne Garantie und jegliche Gewährleistung meinerseits (Bedeutet Ausschluss des EU Gewährleistungsrecht vom 01.01.2002 zu dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit einem Gebot/Kauf erklärt sich der Bieter/Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden. "
Ich kann deshalb keinen Link veröffentlichen, weil wenn ich unter
"Mein Ebay" auf die Auktion klicke folgender Hinweis kommt:
Auktion beendet ..... und der Text, der normalerweise kommt, wenn eine Auktion schon länger zurückliegt. Evtl. hat Ebay da was gemacht, was ich mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen kann. Die Auktion liegt ja erst 3 Wochen zurück.
Aber wie gesagt, es war wirklich eine Miniauktion mit minimaler, aber ausreichender
Beschreibung, kein Bild usw.
Alex.
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Original geschrieben von Doc-b
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst (Schüler, Student, arbeitslos , usw.) gibt es beim Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung.
Ist bei mir alles nicht der Fall. Ich habe nur keine Rechtsschutzversicherung, weil ich gedacht habe, ich bräuchte einfach keine.
Das war wohl falsch gedacht. 
Alex.