Beiträge von Bexman

    Wo kommen eigentlich immer diese 22 Werktage her? Ich wundere mich insofern, als ich diese bei einem - zugegeben flüchtigen - Blick in TKG nirgends entdecken konnte. Auch gibt die BNetzA eine Frist von 6 Tagen als Reaktionszeit an (hatte das Schreiben der BNetzA weiter vorne schon mal zitiert).


    Insofern sollten doch eigentlich im Wesentlichen die Kündigungsfristen maßgeblich sein. Oder kann mir mal jemand eine rechtliche Grundlage für diese 22 Tage nennen?


    Gruß,
    Bexman

    Richtig. Was halt nicht geht sind WMV, AVI und anderweitige MPEG Codecs. Persönlich find ichs überhaupt nicht dramatisch, Youtube etc. laufen über das eigene Programm oder die Mobile Version und ich lad unterwegs nicht ständig Videos. Und wenn ich wirklich mal ein Video auf dem Handy sehen will, konvertiere ich dies schnell mit Super oder M3...


    Aber: Danke für den Hinweis, Cyrket geht wieder :D

    Hallo Andreas,


    vielen Dank für die aufschlussreichen und ehrlichen Informationen. Damit dürfte klar sein, dass das Problem an der Telekom liegt und weder an TTW noch an Alice (oder sonstigen Anbietern).


    Ist natürlich schade, dass ein solch großer Konzern wie die Telekom - deren Hauptgeschäftsfeld die Telekommuinkation und professionelle Kommunikationslösungen sind - ihre eigene Infrastruktur und Schnittstellen nicht im Griff hat.


    Da sich für mich der Termin (auf Grund der monatlichen Kündigungsfrist von Alice) auf Grund der Probleme 'nur' um einen Monat verschiebt ist dies auch kein Beinbruch. Schön wäre eine kleine Entschuldigung / Entschädigung seitens der Telekom natürlich, da das Angebot aber ohnehin attraktiv ist werde ich auch ohne überleben.


    Bei zukünftigen Angeboten wäre es natürlich hilfreich, wenn diese Information im Vorfeld bekannt gegeben wird. Denn der Hauptkritikpunkt war / ist natürlich der doch sehr magere Informationsfluss - wenn man davon ausgeht, Ende Januar den Anbieter zu wechseln wundert man sich natürlich, wenn man kurz vor Ende des Monats noch überhaupt nichts gehört hat. Zumal bei Nachfragen Anfang des Monats versichert wurde, alles sei in bester Ordnung.


    Als Händler hat man in einer solchen Situation natürlich auch den Helm auf, wenn der Anbieter es verbockt und hunderte ungeduldiger Kunden ständig nachfragen.


    Schlag doch mal Deinem Ansprechpartner vor, den Kunden, die von dem Problem betroffen waren 1-2 Monate LigaTV oder ähnliches zu schenken. Kostet die T-Com effektiv nichts und dürfte vielen Kunden zumindest das Gefühl geben, man zeige sich erkenntlich.


    Schöne Grüße und - auch wenn ich immer mal wieder gern auf Misstände hinweise - vielen Dank für Deine Mühe und Deine Angebote hier im Forum.


    Gruß,
    Bexman

    Da das hier ja scheinbar von Interesse ist, zitiere ich mal weitere Infos von der BNetzA:


    Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben.


    Die Kündigung kann somit auch selbst erfolgen, allerdings muss der neue Anbieter die Portierung bis spätestens 6 Arbeitstage vor Ende des Vertrags beim alten Anbieter beauftragen. Und, wie die BNetzA schon selbst sagt: dazu kommen noch die Tage, die der neue Anbieter braucht, bevor er die Portierung weiterreicht.


    Im Ergebnis ist es wohl somit am einfachsten, Kündigung und Portierung beides durch den neuen Anbieter beauftragen zu lassen.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von Steve27
    Das heißt, dass der Standarttarif VDSL25 beinhaltet und das für 44,95?


    Geht die Aktion noch? Da ich bei Freenet meinen Kündigungsbestätigung schon habe, muss ich was genau machen.


    Wie kommst Du darauf, dass der Standardtarif VDSL 25 enthält? Entertain mit VDSL 25 kostet EUR 54,95 - hatte ich doch bereits geschrieben. Und nein, dass Angebot gilt nicht mehr.


    nloter


    Ich zitiere mal aus einem Schreiben der BNetzA zur Rufnummernportierung:


    Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist. Solange die Rufnummer nicht zurückgegeben ist, kann sie zu einem anderen Anbieter portiert werden, sofern die Kündigung noch nicht wirksam ist. Eine abgeleitete Zuteilung an andere Teilnehmer darf erst nach der Rückgabe und nur durch den originären Zuteilungsnehmer erfolgen.


    Die Formulierung "sofern die Kündigung noch nicht wirksam ist" lässt mich auch daran zweifeln, dass das funktioniert.