ZitatOriginal geschrieben von diger
Also nicht wundern. Die wollen Geld von Dir, die kommen noch und haben Dich nicht
vergessen
OK Danke an alle.
Jegliche Freude über "vergessene" Verbindungen wäre also verfrüht....
Gruß
HHFD
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ZitatOriginal geschrieben von diger
Also nicht wundern. Die wollen Geld von Dir, die kommen noch und haben Dich nicht
vergessen
OK Danke an alle.
Jegliche Freude über "vergessene" Verbindungen wäre also verfrüht....
Gruß
HHFD
Hi
ich vermisse auf meiner letzten Rechnung alle Auslandsverbindungen.
Das ist das erste Mal seit ich meinen o2 o habe, daß ich aus dem Ausland nach Deutschland telefoniert habe, aber es erscheint keines der ca. 10 Gespräche auf dem EVN.
Wann werden die nachgebucht? Gibt es da Erfahrungswerte?
Danke
HHFD
ZitatOriginal geschrieben von hottek
hat die Polizei überhaupt das Recht wegen einer Bagatelle wie Lärmbelästigung ungefragt die Wohnung zu betreten ? Auf "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei hier ja kaum berufen, also hätten die klingeln müssen, fragen müssen ob sie in die Wohnung dürfen und bei einem "Nein" hätten die still im Türrahmen stehen bleiben müssen - ist zumindest meine Auffassung davon.
Stimmt, in die Wohnung dürfen sie nur bei Gefahr im Verzug oder wenn sie - meist dann beim 2. Besuch - die Anlage konfiszieren wollen.
Beim ersten Mal bleibt es jedoch meist bei einer Verwarnung an der Wohnungstür.
Gruß
HHFD
Hi
1. wie gesagt neu einscannen oder
2. z. B.: mit Photoshop Farbbalance (Farbton/Sättigung/Kontrast bzw. Hue/Saturation/Contrast) korrigieren. Das sollte bei weißem Hintergrund sehr leicht auch mit jedem anderen Bildbearbeitungsprogram gehen.
Ist der Hintergrund nicht perfekt weiß, diesen vorher bitte weiß machen.
Gruß
HHFD
Hi
mein Tip:
Zahl' den Strafbefehl und Du hast Ruhe.
Grund 1: Sehr wahrscheinlich kommt Dich ein Verfahren !wesentlich! teurer, es sei denn, es folgt ein Freispruch, was aber unwahrscheinlich ist. Du zahlst nämlich Anwalt + evtl. Strafe + evtl. Gerichtsgebühren.
Grund 2: Strafbefehle werden m. W. nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege.
Nimm' es wie ein Mann, ein Strafbefehl ist meist ein Angebot, die Angelegenheit ohne viel Aufhebens unbürokratisch abzuschließen, und wenn das Verfahren mit >90 Tagessätzen endet ärgerst Du Dich schwarz a.) über die viel höheren Kosten und b.) darüber daß Du dann vorbestraft bist!
Gruß
HHFD
Hi
ist denn eine Guthabenauszahlung auch ohne Kündigung der Karte möglich?
Angenommen, man benötigt wirklich nur die Flats (oder nur wenig mehr), dann kann man ja sich z. B. jedes Jahr die 30 EUR x 12 auszahlen lassen und hätte quasi umsonst 3 Flats.
Gruß
HHFD
Hi
was Du aber machen kannst: Bei der o2 MultiSIM kann man von allen SIM-Karten ausgehende Telefonate führen, allerdings nicht gleichzeitig. Wenn eine SIM telefoniert, ist die andere tot.
Eingehende Telefonate landen aber immer auf einer der Karten; auf welcher, das kann man im Portal einstellen.
Gruß
HHFD
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
die eine Karte befindet sich immer um Ausland
Schade, dafür wäre ja 2 x o2 GlobalFriends + 1 x eine ausländische SIM prädestinert, doch leider sind die Gespräche seit der AGB-Änderung nicht mehr im Kostenairbag enthalten, so daß man also keine Flatrate ins Ausland hat.
Oder bei Interesse mal schauen, ob mal bei EBAY noch einen Altvertrag mit alten AGBs bekommt.
Gruß
HHFD
ZitatOriginal geschrieben von paragraphrocker
Das Skript von Prof. Hoeren geistert seit Monaten durch alle Blogs.
So informativ ist es zur Thematik der Abmahnung auch wieder nicht.
Das will es auch nicht.
Ich empfehle da schon eher einen Besuch in der Stadt Bibliothek.
Aber dann möglichst nicht allein auf die Angaben eines (möglicherweise nicht ganz taufrischen) Buches verlassen, denn manchmal hat sich die Rechtslage von Redaktionsschluß bis zum Erscheinen eines Buches schon wieder geändert.
Gruß
HHFD
Hi
wer es noch nicht kennt - hier auch mal ein Link mit Fachliteratur zum Abmahnwesen. Sehr lesenswert.
http://www.uni-muenster.de/Jur…trecht_Februar%202010.pdf
Gruß
HHFD