Beiträge von robert_69

    Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Stimmt, muss mich korrigieren. War aber vor 2009 meine ich nicht so gewesen.


    Richtig aber seit 2009 haben wir ja die Abgeltungssteuer... und dort wird das alles schön mit besteuert...


    zur Freude vieler Genossenschaftsbanken und ihrer Mitglieder...


    Diese hatten im Zweifel nämlich keinen FSA... die Variante hol Dirs über die Stuererklärung zurück zieht bei vielen Mitgliedern nicht, da Rentner ohne Steuererklärung... die nachträgliche Korrektur eines erfolgten Steuerabzuges ist wiederum ein besonders schöner aufwändiger bürokratischer Akt...

    Re: Amex Gold Card




    alternativ gibts ja auch grad wieder den "üblichen" iPod Shuffle 1 GB

    Hallo,


    das im X110 enthaltene UMTS/WLAN-Modul von SonyEricsson f3507g enthält nach der Beschreibung von SE auch GPS.


    Weiß jemand eine Kommunikationssoftware mit der das auch freischaltbar und nutzbar wäre neben HSDPA und WLAN?


    Danke

    Re: Meldet Intan Kunden an die Schufa?


    Zitat

    Original geschrieben von tontraeger
    Ich hab ein Problem mit 2 Abos, die über die Intan Abo-Betreuung laufen. Ich habe diese fristgerecht gekündigt, Intan hat aber dennoch nach Ablauf des einen Jahres 73 € + 85 € von meinem Konto abgebucht und beliefert mich weiter. Sprich: meine Kündigung wurde ignoriert.


    Nun möchte ich die Lastschriften widerrufen. Besteht die Gefahr, dass Intan einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst?


    Das Thema haben wir doch hier gefühlte 1253 mal schon diskutiert...


    NEIN NEIN und nochmals NEIN !!!


    Hast Du mit Abschluss des Abos eine Schufa-Klausel unterschrieben? Nein... also wird und kann der Verlag keinen Schufa-Eintrag vornehmen bzw veranlassen.


    Du hast ordnungsgemäß gekündigt...also fertig. Verlag nochmals auffordern die Lieferung einzustellen und auf die Kündigung hinweisen und gut... Lässt Du es alllerdings blindlings laufen und es kommt zu Mahnbescheiden und Pfändung kann das natürlich in der Schufa landen... dann allerdings nicht vom Verlag sondern vom Gericht...