Beiträge von robert_69

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    Original geschrieben von Freakman09
    Ich hätte da Miles and More abzugeben. Wo bekomme ich die am besten los?


    Was hast Du denn konkret abzugeben???


    Aber vielleicht liest Du Dir erstmal die AGB von M&M durch und überlegst Dir dann, ob Dein Angebot noch steht? Bzw. kannst Du Dir dann sicher auch die Löschgründe selbst erklären....

    Ich wüsste nicht, wie das aussehen soll... Du zahlst ja dort eine Jahresgebühr... es sei denn es gäbe über irgendeinen Rahmenvertrag eine vergünstigte Mitgliedschaft...


    Was ist denn Dein Beweggrund ADAC-Mitglied zu werden? Mir fällt da keiner ein...

    Zitat

    Original geschrieben von Tim82
    Habe heute per Post einen Kontoauszug von der Netbank erhalten, obwohl ich die Postbox nicht gekündigt habe. Muss ich dafür jetzt Gebühren zahlen und warum schicken die mir plötzlich einen Auszug per Post zu?



    Zwangsauszug nach x Tagen??? weil Du die Postbox nicht abgerufen hast? Comdirect macht das auch nach 1 Monat... meine Volksbank nach 90 Tagen auch für KAD-Auszüge...

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    Original geschrieben von BartS1975
    Die Einlagensicherung hat aber nichts mit der Bilanzierung zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich behaupte auch nicht, dass ein hohes Risiko besteht, dass man sein Geld nicht wiederbekommt. Nachrangige Darlehen sind aber nun mal nicht von der Einlagensicherung abgedeckt - das ist einfach so, und auf nichts anderes beziehe ich mich. Ansonsten gäbe es übrigens auch gar keinen Grund, die Nachrangigkeit zu betonen: Bei einer hundertprozentigen Einlagensicherung, wie es die Sicherungseinrichtung des BVR vorsieht, gibt es logischerweise keine Nachrangigkeit. :)


    Na sicher hat es was mit der Bilanzierung zu tun. Die reine Einlagensicherung deckt Kundeneinlagen (=Passiva 2) und IHS (=Passiva 3) ab. Die Vermögensbriefe mit Nachrang sollen für die Apo eine Stärkung des haftenden EKs bringen und stehen somit und auch wegen der Nachrangigkeit unter P8.


    Ich hatte aber auch bereits auf das Thema Institutsschutz des BVR hingewiesen, der noch über der Einlagensicherung steht. Dieser Institutsschutz stellt eine Absicherung gegen den Insolvenzfall der Banken dar welcher wiederum für das Thema Nachrangigkeit relevant wäre.


    Hier nochmal nachzulesen:


    http://www.bvr.de/public.nsf/i…ml?ReadForm&main=4&sub=61


    http://www.uni-marburg.de/fb02/ifg/Hofmann


    Aber wie schon ausgeführt muss jeder selbst entscheiden wo er sein Geld anlegt...

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nö, es ist ein nachrangiges Darlehen (schreibt selbst die ApoBank - und die muss es ja wohl wissen) und somit nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Das ist keine Definitionsfrage, sondern eines Frage des Produkts. :)


    ich hatte ja deutlich geschrieben wie es bilanziert wird.... es ist eine Geldanlage und stellt formal natürlich immer ein Darlehen an die Bank dar... das ist ein Sparbrief auch... da der "apoBank Vermögensbrief mit Nachrangabrede" wie das Produkt auch heißt aber bestimmte Anforderungen zwecks Egenkapitalanrechnung etc erfüllen muss, steht im Vertrag vielleicht auch was mit" Darlehen" was ich aber nicht mal denke.... Der Begriff "Darlehen" fällt ja mehr im Erläuterungstext der Apo....


    http://www.apobank.de/40geldan…ermoegensbrief/index.html


    Und die Details zum Thema Einlagensicherung und Institutsschutz hab ich weiter oben schon erläutert....

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nö, es ist ein nachrangiges Darlehen (schreibt selbst die ApoBank - und die muss es ja wohl wissen) und somit nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Das ist keine Definitionsfrage, sondern eines Frage des Produkts. :)


    ich hatte ja deutlich geschrieben wie es bilanziert wird.... es ist eine Geldanlage und stellt formal natürlich immer ein Darlehen an die Bank dar... das ist ein Sparbrief auch... da der "apoBank Vermögensbrief mit Nachrangabrede" wie das Produkt auch heißt aber bestimmte Anforderungen zwecks Egenkapitalanrechnung etc erfüllen muss, steht im Vertrag vielleicht auch was mit" Darlehen" was ich aber nicht mal denke.... Der Begriff "Darlehen" fällt ja mehr im Erläuterungstext der Apo....


    http://www.apobank.de/40geldan…ermoegensbrief/index.html


    Und die Details zum Thema Einlagensicherung und Institutsschutz hab ich weiter oben schon erläutert....

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das ist ja ein Darlehen, also ein Kredit, so dass die Einlagensicherung hier nicht greift.


    Quatsch!


    Du kannst natürlich immer sagen, wenn Du bei einer Bank Geld anlegst (es ihr also leihst), dass Du der Bank ein Darlehen gewährst... alles eine Frage des Betrachtungswinkels...


    Die nachrangigen Vermögensbriefe stehen in der Bankbilanz auf der Passivseite unter Punkt 8.


    http://www.docju.de/themen/gesetze/rkv_f1.pdf


    und sind Bestandteil des haftenden Eigenkapitals, welches die bank zur Unterlegung möglicher Kreditrisiken (auf der Aktivseite der Bilanz also Kundenkredite und Wertpapieranlagen) benötigt...


    http://de.wikipedia.org/wiki/H…ital#Berechnungsgrundlage



    und hier mal noch ein anderes Beispiel zur Thematik... also kein Grund die Apo schlecht zu reden


    http://www.fazfinance.net/Aktu…nk-plant-Anleihe-4798.faz