Beiträge von robert_69

    Wie bewerbe ich mich denn bei shop@? bin bei zanox schon mit ner website angemeldet und will shop@ ergänzend nutzen... finde aber nirgends wie ich das machen muss?
    Danke

    AWV = Außenwirtschaftsverkehr


    im Zahlungsverkehr vom und ins Ausland gibt es bestimmte Meldepflichten. Darauf weist Dich Deine Bank mit dieser pauschalen Aussage hin. Ob und welche Meldepflichten im expliziten Fall tatsächlich bestehen, ist dabei allein DEIN Problem und nicht das der Bank. Umsätze unter 12500 EUR sind nicht meldepflichtig...


    ansonsten einfach mal "AWV Meldepflicht" bei http://www.gidf.de eingeben :D

    "Sehr geehrter Herr xxx,
    Sie lieben Filme? Sie lieben Live-Fußball? Überzeugen Sie sich jetzt von unserem einzigartigen Programm – wir
    schenken Ihnen im März und April 2009 die Pakete Fußball Bundesliga und Film.
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    Einfach zurücklehnen und genießen: Wir schenken Ihnen bis zum 30.04.2009 unser Programm.
    Natürlich mit maximalem Komfort – die Freischaltung endet automatisch. Sie möchten nicht mehr auf das
    Premiere Programm verzichten? Rufen Sie uns einfach an unter 0180/553 00 08*. Wir freuen uns auf Ihren
    Anruf und halten attraktive Angebote für Sie bereit.
    Erleben Sie unvergessliche Premiere Highlights und überzeugen Sie sich selbst. Wir wünschen Ihnen viel Spaß
    dabei!
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Buller
    Vice President Kundenmanagement"


    Da sag ich schon mal Danke Premiere!


    Hab im Dez noch schnell eine Premiere Prepaid registriert. dazu gabs 5 Filmtickets geschenkt + 2 BlueMovie und nun das... ich komm einfach nicht dazu meine 8 EUR Startguthaben zu nutzen :D

    Vom Grunde her ist es ganz einfach...


    Nur wer auf eigene Leistungen Umsatzsteuer berechnet und nach dem UStG abführt, kann auch Vorsteuer aus in Anspruch genommenen Leistungen in Abzug bringen.


    Ergo:


    Kann das eine normale Schule, wie eben auch eine Privatperson nicht... sie zahlt die Umsatzsteuer im Rahmen der im Preis enthaltenen Mehrwertsteuer und fertig...


    Eine Privatschule könnte Vorsteuer geltend machen, soweit sie auf ihre eigenen Leistungen also Schulgeld, Kursgebühren etc. Mehrwertsteuer aufschlägt, diese kassiert und abführt. Sie wird aber im Regelfall eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen... dann kann sie nämlich ihre Leistungen dem Endverbraucher günstiger anbieten bzw eben höhere (dann Netto)preise verlangen. tut sie das, kann sie umgekehrt natürlich keine Vorsteuer in Abzug bringen, da sie ja von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.

    Zitat

    Original geschrieben von ap0ll0
    öffentliche einrichtungen müssen mwst bezahlen, bekommen sie sogar nicht mal zurück.


    Privatschulen natürlich nicht, die können sie absetzen.


    Grüße


    Sorry aber das sind Halbwahrheiten... das ganze Thema ist um einiges komplexer...


    siehe z.B. hier http://www.ratgeber-e-lancer.de/080502.html#08050202


    drum auch weiter oben meine Frage, ob nicht der Spender selbst unter Vorsteuerabzug kaufen könnte... wobei das auch fraglich ist, da die Netbooks nicht für sein Unternehmen bestimmt sind.