Beiträge von ferris.b

    TARGOBANK


    06.05.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5573812#post5573812

    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    Wenn ich mich recht erinnre, argumentiert hier aber er BFH (oder auch in anderen Urteilen), dass die weitergeleitete Provision quasi als "Minderung" der Versicherungskosten anzusehen ist und der Empfänger quasi keinen Vorteil erlangt, was für eine Steuerpflicht Voraussetzung ist.

    Der BFH stellt auf einen anderen Punkt ab (keine steuerbare Leistung erbracht). Der Aspekt der Preisminderung (ökonomisch durchaus ein Vorteil) wird nur zur Erläuterung erwähnt:


    "BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02


    Amtlicher Leitsatz:


    Ein Versicherungsnehmer erbringt keine Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter (lediglich) erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet [...]."


    Aus der Begründung:
    "Im Streitfall liegt keine steuerbare Leistung in diesem Sinne vor. Nicht der Kläger hat Vermittlungsleistungen erbracht, sondern allein die Versicherungsvertreter."


    "Der Versicherungsnehmer --hier der Kläger-- seinerseits vermittelt sich auf Grund einer derartigen Vereinbarung nicht etwa selbst. Er tritt auch an den Vertreter nicht mit einem solchen Begehren heran. Sein Verhalten erschöpft sich in der Annahme einer ihm angebotenen Leistung." [Der letzte Satz klingt auch bedeutsam für ein Startguthaben oder eine andere Bonus-Leistung im Falle eigener Abschlüsse ohne Vermittlung.]


    [Aspekt der Preisminderung:]
    "Die dem Kläger ausgezahlten Provisionsanteile mindern den Preis der Versicherung. Der Kläger hat es durch Vereinbarungen mit den Versicherungsvertretern erreicht, die Versicherungen günstiger abzuschließen. Das ist der wirtschaftliche Hintergrund seines Verhaltens."


    Quelle: https://www.jurion.de/Urteile/BFH/2004-03-02/IX-R-68_02

    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    Wenn ich dieses Urteil (http://www.rechtsportal.de/Rec…rag-Vermittlungsprovision) in Bezug auf die Provision für Lebensversicherung auch auf KwK-Prämien für Banken etc. anwende, dann ist zumindest relativ klar, dass derartige Einnahmen, soweit diese 256€ pro Kalenderjahr übersteigen, steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG sind.


    Was Depotprämien angeht, dann schaue ich am Dienstag oder Mittwoch mal in der Mittagspause in den einschlägigen Kommentaren nach, würde aber einfach mal behaupten, dass ich es in diesem Fall irgendwie steuersystematisch als sinnvoller erachte, dass diese als Kapitaleinkünfte zu klassifizieren sind und entsprechend der Abgeltungsteuer zu unterwerfen sind.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch diese Seite, auf der ein ähnlicher, aber nicht identischer Fall behandelt wird. Hier geht es um die Weitergabe von Provisionsanteilen und die steuerliche Behandlung dieser Anteile auf der Seite des Empfängers (nicht des Vermittlers):


    http://dr-peterreins.de/2009/0…ch-zu-behandeln/#more-391

    Re: Konto-Prämien versteuern


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Interessanter Artikel zum Thema, wie man Konto-Prämien richtig versteuert.



    http://www.steuer-schutzbrief.…e-richtig-versteuern.html

    Wie bei allen Veröffentlichungen sind auch bei diesem Artikel grundsätzlich Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen/Behauptungen angebracht.


    Die Formulierung "Die Geld- oder Sachprämien einer Bank stellen nach herrschender Meinung sonstige Einkünfte im Sinn des § 22 Nr. 3 EStG dar." ist schnell hingeschrieben.


    Laut Impressum und Über-uns-Seite (http://www.steuer-schutzbrief.de/ueber-uns-about.html) sind die beiden verantwortlichen Personen keine Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamtmitarbeiter.

    comdirect


    25.04.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5569964#post5569964

    27.04.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5570713#post5570713

    Zitat

    Original geschrieben von nicro
    Neukunden erhalten zusätzlich 100 Euro Extraprämie bereits ab einem Übertragsvolumen von 1.000 Euro. Neukunde ist,
    wer im Aktionszeitraum über die Aktionsseite auf http://www.comdirect.de unter „Depot & Wertpapiere > Depot > Wertpapiere
    übertragen“ ein Depot eröffnet und in den letzten sechs Monaten vor Depoteröffnung nicht bereits Kunde der comdirect
    bank AG war

    28.04.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5570990#post5570990

    Re: Weltsparen...


    Zitat

    Original geschrieben von nickstaub
    .. offeriert ja gerade eine Prämie i.H.v. 50 EUR, sofern man als bestehender Kunde ein Festgeld verlängert, bzw. ein neues FG abschließt. In diesem Fall wohl 50 EUR pro (!) Bank. Ich konnte in den Bedingungen dazu nichts finden, aber es dürfte nun doch möglich sein, 3- und 6-monatige FGelder mit lediglich der min. Einlage abzuschließen, um den eff. Zins durch die Prämienzahlungen (50 EUR pro Bank) zu erhöhen? ODer sehe ich das Falsch?

    Das siehst Du richtig. Wie für die Freundschaftswerbung (je 50 Euro für Werber und Geworbenen) gibt es auch für die "Treueprämie" keine Vorgabe zur Laufzeit des abgeschlossenen Festgeldes:


    https://www.weltsparen.de/sparer-werben-sparer/
    https://www.weltsparen.de/treuebonus/


    Nur für die (zusätzlich zu den Freundschaftswerbungsprämien mögliche) "Willkommensprämie" ist die Laufzeit ein Kriterium:


    "Die Prämie gilt für das erste Festgeld und die Höhe richtet sich nach der Laufzeit des abgeschlossenen Festgeldes:


    bis 1,5-jähriges Festgeld → 25 EUR
    2- bis 3-jähriges Festgeld → 50 EUR
    3,5-jähriges Festgeld oder länger → 75 EUR"


    Quelle: https://www.weltsparen.de (oben auf "75€ Prämie" klicken)


    Bei einer Mindesteinlage von 5.000 Euro und einer Laufzeit von 3 Monaten (Banco BNI Europa, Portugal) bedeutet die "Treueprämie" eine Erhöhung des Zinssatzes von 1,1 auf praktisch 5,1%, mit der Freundschaftswerbung (100 Euro) plus 25 Euro "Willkommensprämie" sogar 11,1% (bzw. z.B. 9,5% mit 80 Euro aus der Freundschaftswerbung).

    PSD Bank RheinNeckarSaar ([offiziell] regional beschränktes Angebot)


    10.04.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5565448#post5565448

    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Die Bank hat bei der Freundschaftswerbung folgendes vermerkt:


    "Neukunden sind Personen, die noch nie Kunde der PSD Bank RheinNeckarSaar eG waren." [...]

    11.04.2016, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5565668#post5565668

    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Die Änderung fand am 5. April statt:
    http://www.changedetection.com…nneckarsaar/c218_log.html


    [Vorher: "Neukunden sind Personen, die in den letzten zwei Jahren kein Konto bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG hatten."]