Beiträge von ferris.b

    Postbank


    07.06.2009, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3671298#post3671298

    Postbank


    07.06.2009, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3670976#post3670976

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    da ich nicht weis ob es wirklich ein gutes Angebot ist:


    Postbank Sparcard 3000 direkt bietet 3% Zinsen (2000,-€ monatlich ohne Ankündigung abhebbar - wer mehr Geld braucht muß 3 Monate vorher kündigen).


    Ist das ein gutes Angebot? Da mein Tagesgeld noch bei der Postbank liegt überlege ich zumindest nen Teil zu diesen Zinsen auf die Sparcard rüber zu schieben. [...]

    ICICI Bank


    Die ICICI Bank hat am letzten Donnerstag (04.06.) wieder Werbeprämien und Startboni gutgeschrieben.


    Weiterhin gibt es für jeden Tagesgeld-Neukunden insgesamt 40 Euro (das Tagesgeldkonto ist kostenlos).


    Werben können Bestandskunden innerhalb des Online-Banking-Bereichs. Vorname, Nachname und eine E-Mail-Adresse des Interessenten müssen angegeben werden (als Telefonnummer reicht z.B. 000000000). Der Interessent bekommt daraufhin eine Empfehlungs-E-Mail mit einem speziellen Werbelink.


    Eine Einzahlung auf das Konto ist für die Prämienauszahlung nicht notwendig.


    http://www.icicibank.de/friends_de.html

    VW Bank


    Falls nicht schon geschehen, hilft vielleicht eine direkte E-Mail an die Verantwortlichen des VW-Bank-Partnerprogramms:
    vwbanksupport@pilot.de


    Nach einem wenig erfolgreichen Kommunikationsversuch in der Vergangenheit verwende ich inzwischen ausschließlich erfaßte VW-Bank-Antragsformulare. Da auch Blanko-Formulare heruntergeladen werden können, läßt sich das bei der VW Bank ganz gut machen.

    netbank


    03.06.2009, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3664471#post3664471

    Zitat

    Original geschrieben von schoko11
    wieso sollten sonstige Einkünfte nicht versteuert werden?


    Bei den "Sonstigen Einkünften" (genauer: solchen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG) gibt es pro Person und Kalenderjahr eine "Freigrenze" (nicht "Freibetrag") von 256 Euro (§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG):


    Betragen die Einkünfte (also Einnahmen minus Werbungskosten) weniger als 256 Euro sind sie steuerfrei.


    Betragen die Einkünfte 256 Euro oder mehr sind sie in voller Höhe (also einschließlich der "ersten" 255,99 Euro) einkommensteuerpflichtig.


    [Zur Unterscheidung von Freigrenze und Freibetrag: z.B. http://www.akademie.de/fuehrun…tbetraege-uebersicht.html]


    § 22 Nr. 3 Satz 1 und 2 EStG [mit eingefügten Ergänzungen]:


    "§ 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte
    Sonstige Einkünfte sind [...]
    3. Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6)


    [="Der Einkommensteuer unterliegen
    1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
    2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
    3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
    4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
    5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
    6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,"]


    noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern


    1 [="Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören;"],


    1a [="Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 vom Geber abgezogen werden können;"],


    2 [="Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 ;"] oder


    4 [="Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die auf Grund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes , sowie vergleichbare Bezüge, die auf Grund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden."]


    gehören,


    z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.


    Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben."

    Zitat

    Original geschrieben von Bruderhertz
    [...] was ich gerade bei tradedoubler gesehen habe:
    -------------
    Tragen Sie hier Ihre Umsatzsteuernummer und das zuständige Finanzamt ein. Falls Sie keine Umsatzsteuernummer haben, können Sie alternativ auch die Steuernummer angeben. Bitte geben Sie die Nummer ohne Leerzeichen ein (z.B. DE212306098, FA München).
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    geben die die infos automatisch ans finanzamt weiter ?

    Die Steuernummer muß/soll nur von Partnern ("Publishern") angegeben werden, die in Ihren Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen dürfen bzw. müssen. Ansonsten soll nach telefonischer Auskunft einer TD-Mitarbeiterin nur ein Bindestrich in das Eingabefeld eingetragen werden.