-----------------------------------------------------------------------------------------------
2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".
Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
- nicht der Vereinbarung entspricht, oder
- nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.
Keine Fehler sind insbesondere:
gebrauchsbedingter Verschleiß
Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)
Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.
Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.
Quelle : Zentralverband der Elektrotechnik und Elektrotechnik e.v
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Du hast natürlich Recht. Es muss Gewaehrleistung heissen.:apaul:
Trotz alledem kehrt sich nach 6 Mon. die Beweislast um zum Nachteil des Käufers.Und solange kein versteckter Mangel vorliegt dürfte es diesem schwierig zu beweisen sein,dass dieser schon bei dem Kauf vorlag.
Gruss reox