Beiträge von revox

    WolfgangS


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    2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?


    Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".


    Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
    Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
    - nicht der Vereinbarung entspricht, oder
    - nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
    - nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.
    Keine Fehler sind insbesondere:


    gebrauchsbedingter Verschleiß
    Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
    Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)


    Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.


    Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.


    Quelle : Zentralverband der Elektrotechnik und Elektrotechnik e.v
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    Du hast natürlich Recht. Es muss Gewaehrleistung heissen.:apaul:


    Trotz alledem kehrt sich nach 6 Mon. die Beweislast um zum Nachteil des Käufers.Und solange kein versteckter Mangel vorliegt dürfte es diesem schwierig zu beweisen sein,dass dieser schon bei dem Kauf vorlag.


    Gruss reox

    Geribaldi


    Gewährleistung ist nicht mit einer Garantie gleichzusetzen. Normalerweise
    gibt es 6 Mon. Garantie und dann noch 18 Mon. Gewährleistung,wobei sich hier die Beweislast zum Nachteil des Kunden umkehrt.Und welcher Kunde kann nach z.B. 12 Mon. schon nachweisen,dass ein Werksfehler vorliegt.


    Das neue Gesetz wird wohl ab 2003 den Gerichten viel arbeit bescheren,aber dann werden wir wenigstens wissen wie das Gesetz angewendet wird,denn da herrscht im Moment viel Unsicherheit.


    Gruss Revox


    P.S Wenn Vodafone allerdings weiter so Kulant tauscht sollten deren Kunden das Problem gar nicht erst bekommen.

    Heute hat mich ein Kollege (Shop Leiter D2) angerufen und ein 6310i bei mir abholen lassen.Der hat schon mächtig Kundenstress, da Vodafone das 6310i nicht liefern kann.Ziemlich unverständlich das ganze.Die könnten ja die Geräte auch paralell laufen lassen.Natürlich zu unterschiedlichen Preisen.
    Ich glaube das es etlichen Kunden egal ist von welchem Anbieter sie die Rechnung bekommen,hauptsache sie haben die neuesten Geräte.Dieses Klientel wird wohl im Moment woanders unterschreiben.


    Gruss revox