ZitatOriginal geschrieben von blackdragon4
Nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen (bzw. bei Apple entsprechend Austauschgeräten) kannst du rechtlich gesehen eine Wandlung fordern, d.h. den Kaufvertrag rückabwickeln. Dies müsste bei deinem Händler geschehen. Apple bietet in so einem Fall aus Kulanz den Tausch gegen ein Neugerät an, sehr wahrscheinlich wäre das in einigen Monaten dann tatsächlich ein iPhone 6. Ein Recht darauf hast du aber nicht, lediglich die Rückabwicklung des Kaufvertrags (d.h. Geld zurück, abzüglich evtl. Kosten für die bereits erfolgte Nutzung) ist rechtlich garantiert.
In jedem Fall musst du Apple noch mindestens einmal die Möglichkeit geben, das Gerät zu reparieren bzw. gegen ein Refurbishing-Gerät zu tauschen.
Achso, ich dachte jetzt beim 3 mal beginnt das Recht. Also muss ich noch einmal es Reparieren lassen. Ich meine noch irgendwie im gedächnis zu haben, das mir der Mitarbeiter beim Letzten Gespräch mitgeteilt hat das beim nächsten mal ein Neugerät geliefert wird bin mir aber nicht ganz sicher.
Was ich vergessen habe zu sagen ist, das ich das gerät über O2 mit dem Ratenkauf abgewickelt habe und die Lautzeit noch läuft. Hätte das auch noch was zu bedeuten? Weil bis jetzt ich immer alles direkt mit Apple geklärt habe und nie mit O2.
Gruß