Ausbildung in der Praxis, danach befristet übernommen worden mit Probezeit.
Azubi A will das Unternehmen möglichst sofort verlassen.
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Ausbildung in der Praxis, danach befristet übernommen worden mit Probezeit.
Azubi A will das Unternehmen möglichst sofort verlassen.
halte ich für ein Gerücht!
noch Meinungne?
Tarifvertrag existiert nicht
Also zum 30.12.?
Ist auch meine Meinung!
§622 (3) sagt ja:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden
Aber dafür müsste die Probezeit noch 2 Woche laufen, oder reicht es wenn die Probezeit noch läuft, also könnte am 14.12. noch zum 29. gekündigt werden?
die hgwg Aktion kommt bestimmt!!
Sollte aber auch gehen,oder!?
das sieht ja mega genial aus!!!
Wieder zu VF sollte gehen, ob danach wieder Lichtblick über HGWG geht, würde mich auch interessieren!
Folgender Fall:
Azubi A ist in Praxis P angestellt und in der Probezeit nach der Ausbildung. Die Probezeit endet am 15.12.
Azubi A kündigt schriftlich am 03.12. zum 17.12. (Datum wird erst nach Hinweis durch den Arbeitgeber P hinzugefügt, vorher war kein Datum notiert).
Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass die Kündigung in der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist zum 15. Oder 30. zu erfolgen hat.
Arbeitgeber Praxis P ist jetzt der Meinung, dass Azubi A erst zum 31.12. das Unternehmen verlassen darf, da weder die Kündigungsfrist in der Probezeit eingehalten wurde (zum 15. oder 30.) und durch das Ende der Probezeit am 15.12. eine Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen muss zum Monatsende.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass in der Probezeit jederzeit zum nächsten Tag gekündigt werden kann.
Wer hat Recht?
SoHo geht dann also nicht
Nur 1 Rabatt: Entweder der von VF oder eben SoHo.
Wurde ja von Anfang an nicht beworben, dass es zu schalten geht.
Ergo-> dein Problem!