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Zitat
Original geschrieben von Handydealer24.de
@ HMweb
aus aktuellem Anlass hat man sich dagegen entschieden derzeit weitere Angebote hier im Forum bereit zu stellen.
Na klasse, hat der Penner mit seinem "Beschwerde" Thread ja Erfolg gehabt,was :flop:
Unmöglich so ein Verhalten, ich hoffe die Klage hat Erfolg!
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*und hoch*
Rechnungskopie ist natürlich vorhanden und kann mitgeschickt werden.
Preis ist VHB!
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geht ein ganz normales USB-Kabel.
Manche schreiben zwar, dass teilweise das Laden nicht geht, aber das sind dann wirklich die allerbilligsten Kabel...
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Dein Ernst jetzt?
Die Grundgebühr wird im Voraus abgerechnet, alles was darüber hinaus geht, wird dann mit der nächsten Grundgebühr-Voraus-Berechnung gleich mit abgerechnet, im Nachhinein bzw. rückwirkend
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Verkaufe ein gebrauchtes Motorola Razr, etwa 1/2Jahr in Gebrauch gewesen und demzufolge auch kleine Gebrauchsspuren, nichts gravierendes, aber eben auch kein Neugerät.
Preisvorstellung: 200€+Versand
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keine Wechslergutschrift, aber auch keine Gebühr
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allstar: wenn du jetzt noch abschließen willst, ist es eh zu spät...
solltest du bereits abgeschlossen haben, solltest du die Fragen bereits geklärt haben...
Ausbildung zählt auch bei "Student" mit rein m.W.n.
Auszahlung ist angegeben
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Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
Naja, anscheinend doch :D.
Mittlerweile glaube ich auch, dass das Geld auf das Konto seiner Lebensefährtin gehen MUSSTE, weil er selbst wahrscheinlich nichts mehr bei der Bank bekommt. Stichwort "Pfändung" ;).
Anyway, gestern wurde das Einschreiben zugestellt, demnach hat er noch ein paar Tage, um mein Geld zurückzuzahlen. Anderenfalls sind halt ab nächster Woche andere Instanzen mit der Sache beschäftigt.
Dass er das alles hier mitliest, ist mir durchaus bewusst. Auch wenn er sich seit meiner letzten PN hier, welche ihm auch an zwei seiner Mailadressen zuging, nicht mehr (angemeldet) auf die Webseite traut: Nachrichtenüberwachung sei Dank.
BTT: Zu den verschiedenen Ansichten des Zustandes einer Ware halte ich es wie folgt: Sobald ich Siegel der Verpackung gebrochen habe, verkaufe ich es nur noch als "wie neu" und wähle bei ebay im Rollfeld bewusst "Gebraucht" aus und bescheibe genau, wie ich das Gerät genuzt habe und was ich damit gemacht habe. Da können dann keine Mißverständnisse aufkommen.
-Andi-
Alles anzeigen
das ist dann anscheinend echt traurig...
Den Gedanken mit dem Konto hatte ich gestern auch schon kurz, kam mir dann aber i.V.m. einem Blog etc doch zu plump vor...
Von wo ist der Kerl denn? Vllt fährt mal jemand vorbei? 
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wenn du noch 2 Jahre lang unter 26 bleibst, dann brauchst du die Studienbescheinigung nicht einzureichen...
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und du bist schon solange dabei Boa..