Beiträge von Buzzwords

    Re: Neues Vattenfall Angebot: 12 Monate mit 235 € Bonus



    Unter o.g. Link steht nun:
    "Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Angebot
    Leider ist der Angebotszeitraum bereits abgelaufen."


    Zum Glück schon im Sommer gewechselt - merke: Herbst/Winter ist eher schlecht für Wechsel!

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Stichwort Vermietung:
    Oft muss der Mietinteressent eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über die einwandfrei gezahlte Miete vorlegen. Da hat der potentielle neue Vermieter schonmal die Kontaktdaten des anderen Vermieters. Dann kann er schnell mal dort anrufen. Dann kann der Vermieter schnell mal sagen, dass es Streit um einen Punkt vom Mietvertrag gibt, mit der Bitte, den Gesprächsinhalt vertraulich zu behandeln. Und schon bekommt der Mietinteressent die neue Wohnung nicht...


    Warum sollte es zu dem Zeitpunkt einer Wohnungs/Haussuche auf der Seite eines Mietinteressenten "Streit um einen Punkt vom Mietvertrag" mit seinem derzeitigen Vermieter geben?
    In den oben angesprochenen Fällen ging es um einen Auszug bzw. danach, wann möglicherweise Streit mit dem dann alten Vermieter entstehen könnte.


    PS: http://www.bfdi.bund.de/DE/Inf…nftMietinteressenten.html
    Gegen Vermieter/Makler etc., die gegen das BDSG verstoßen, können die in jedem Bundesland vorhandenen Datenschutzbeauftragten Geldbußen bis zu 300.000 Euro verhängen, und zwar auch Jahre später nach Bekanntwerden auf Antrag eines (Ex-)Mieters.

    Von wegen Girokonto-Bankverbindung-an-wen-auch-immer-herausgeben ein kleiner Hinweis :-)
    (Lässt sich verallgemeinern, z.B. auch für Verkäufer bei eBay etc.)


    Mit so etwas kann man auch Schindluder treiben, Lastschriften ziehen (lassen) usw.


    Deshalb vielleicht lieber ein (neu eröffnetes, gebührenfreies) Tagesgeldkonto/Sparkonto angeben..

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.


    (M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)


    100 % Zustimmung (auch zur Rechtmäßigkeit im speziellen Fall)!


    Wenn man mal hier im Forum sucht, findet man rund ums Thema Mietvertrag, Verhältnis Vermieter/Mieter etc. schon einiges, auch zu Klauseln in (ur)alten Verträgen, die - vorsichtig formuliert - nicht mehr zeitgemäß sind ;-)


    Unwirksam sind z.B. Klauseln zu Schönheitsreparaturen mit starren Fristen oder ohne jegliche Bedingung "immer" beim Auszug etc.pp., sodass laut jüngerer BGH-Rechtsprechung in diesem Fall im Ergebnis GAR KEINE (Maler- etc.)Arbeiten bei Auszug fällig sind. Und da geht es bekanntlich nicht nur um 50-100 Euro..
    Trotzdem gibt es noch immer - insbesondere - private Vermieter, die solche Klauseln in neue Verträge reinschreiben - Motto: Man kann's ja mal probieren..


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Die Blacklist zwischen privatgesellschaftlichen Vermietern über Wohnungskunden über solchen Kleinkram bei Aus- und Einzug möchte ich gern mal sehen. Kann man sich angesichts der Vielzahl Akteure überhaupt nicht vorstellen, deren Geheimhaltung eigentlich noch weniger. Größere Vermietungsgesellschaften hingegen haben - wie obige Banken sowieso - Rechtsabteilungen, die Rechtsänderungen zeitnah in die Abläufe einarbeiten, sodaß Handlungen und Reaktionen rechtskonform erfolgen sollten.


    Jeder Bürger hat das Recht auf - kostenfreie, schriftliche, jährliche - Eigenauskunft, also Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten/übermittelten Daten (Bundesdatenschutzgesetz); eine solche "Blacklist" müsste also offengelegt werden.
    "Kleine", einzelne private Vermieter haben oft keinen Rechtsanwalt, gebärden sich aber wie ein Richter bzw. meinen, sich bestimmte Rechte herausnehmen zu können. Und "bekommen dann einen knallroten Kopf", wenn im Einzelfall sich herausstellt, dass sie im Unrecht sind.
    Letzteres Verhalten ist schlicht unprofessionell.
    (An dem Punkt könnten sich nun Immobilienmakler mit Anwälten zusammentun, um ein "Rundum-Sorglos-Paket" für ebensolche Vermieter anbieten zu können; erst recht jetzt, da Vermieter - und eben nicht mehr der Mieter - den eingeschalteten Makler bezahlen müssen. Aber das nur am Rande..)


    Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus - und das gilt für BEIDE Vertragsparteien.

    Zitat

    Original geschrieben von vinta
    Viele Kreditkarten bieten neben der Zahlungsfunktion ja zusätzliche "Benefits". Wenn Du zum Beispiel eine Lufthansa- oder Air Berlin-KK hast, kannst Du sie künftig auch bei Aldi, Kaufland usw. verwenden und so Flugmeilen sammeln. Für so manchen ist das interessant. ;)


    Christian


    Und genau da liegt der Hase begraben :-)


    Aldi & Co bieten die Nutzung von (solchen) KK jetzt ja auch nur deshalb an, weil die damit verbundenen Gebühren SINKEN - einher geht dies allerdings auch mit SINKENDEN Provisionen für die KK-Anbieter, also auch Lufthansa, Airberlin & Co.


    Mit anderen Worten:
    Es ist nur eine Frage der Zeit (ich wette auf Anfang 2016) , bis die Gutschrift von Meilen / Punkten durch KK-Einsatz der Höhe nach spürbar sinkt - wenn nicht sogar ganz abgeschafft wird.


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    Dagegen könnten DEBITkartenanbieter - bei denen sich ja nicht (viel) gebührenmäßig ändert - IMHO sogar sprichwörtlich gute Karten haben - KÖNNTEN ;-)


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Ich kenne auch kaum interessante Debitkarten-Produkte mit innovativen oder lukrativen "Zusatzfeatures". Kontaktlose Zahlungen, Versicherungsleistungen, Bonusprogramme, Cash-back etc. sind doch quasi ausschließlich Kreditkarten vorbehalten.


    Wie wäre es mit einer Debitkarte von der Deutschen Bahn?
    Verknüpft mit ihrem bahn.bonus-Punktesammelprogramm, beim DB-Fahrkartenkauf aufpreisfreier (Reiseschutz-)Versicherung, das Ganze als Girocard UND Maestro inkl. Online-Einsatzmöglichkeit per CVC-Code - und Paypass..?!?


    Oder einer Qipu-eigenen Karte für den Einsatz auch "offline", also in Ladengeschäften?


    Möglichkeiten gäbe es viele :-)