Zinsfreie Bargeldverfügung aus Guthaben?
Mehrfach wurde hier berichtet, dass keine Zinsen auf Bargeldabhebungen anfallen, sofern diese aus einem (gemäß AGB eigentlich unzulässigen) Guthaben erfolgen. Eigentlich logisch, da dann ja kein Kredit in Anspruch genommen wird, auf den Zinsen berechnet werden könnten. Und "Gebühren" fallen auf die Bargeldabhebung ja generell nicht an, sodass diese dann tatsächlich vollkommen "kostenfrei" sein sollte. Allerdings hatte ich vor Jahren die Erfahrung gemacht, dass auch bei einer Bargeldabhebung aus Guthaben bei mir Zinsen berechnet worden waren, und zwar für den Zeitraum von 2 Tagen; also so, als hätte ich einen Barkredit aus meinem Verfügungsrahmen in Anspruch genommen und diesen 2 Tage später zurückgezahlt, obwohl dies nicht den Tatsachen entsprach, da ein Guthaben vorhanden war.
Wie gesagt, lange her, und seitdem hatte ich die Karte nie mehr für Barverfügungen genutzt. Aktuell stellte sich mir die Frage aber erneut, da durch eine Rückerstattung ein Guthaben auf meinem Kreditkartenkonto entstanden ist. Nachdem hier mehrfach davon zu lesen war, dass Advanzia in solchen Fällen das Guthaben auf Anfrage auch aufs Girokonto überweisen würde, stellte ich eine entsprechende Anfrage, worauf ich folgende Antwort erhielt:
Zitatwir haben Ihre Mitteilung erhalten, in welcher Sie uns bitten, das auf Ihrer Karte befindliche Guthaben auf ein Referenzkonto zu überweisen.
Da Ihre Karte weiterhin einsatzfähig ist und auch keine Zahlungseinschränkungen bestehen, bitten wir Sie, das Guthaben durch den Einsatz der Karte abzubauen.
Sollten Sie in näherer Zukunft keine Einkäufe mit Ihrer Karte vorsehen, kann der Abbau des Guthabens selbstverständlich auch gebührenfrei über Bargeldabhebungen erfolgen.
Da ich nach wie vor skeptisch bin, ob denn tatsächlich immer und bei allen Kunden auf die Zinsen verzichtet wird, wenn die Bargeldverfügung aus einem Guthaben erfolgt, fragte ich diesbezüglich nach:
ZitatBitte teilen Sie mir noch mit, wie es sich im Falle der Bargeldabhebung mit der Zinsberechnung verhält: Wird in diesem Fall auf die Geltendmachung von Zinsen verzichtet, da die Bargeldverfügung aus einem Guthaben erfolgt (dass sich gemäß AGB eigentlich gar nicht auf dem Kartenkonto befinden dürfte)?
Ich wollte mich so quasi schriftlich absichern für den Fall, dass doch Zinsen berechnet werden sollten, wenn ich das entstandene Guthaben am Automaten abhebe. Nun erhielt ich allerdings die folgende Auskunft (Rechtschreibfehler wie in der Originalantwort):
ZitatAlles anzeigenBei Bargeldabhebungen fallen Zinsen ab den Transaktionsdatum an.
Der Zinssatz beträgt hier 1,81% pro Monat. Zinsen für Einkäufe entstehen nur, wenn Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen. (3% des Rechnungsbetrages, jedoch mind. 30€)
Dann werden ab dem Transaktionsdatum auf den Einkaufsbetrag 1,53% Zinsen pro Monat berechnet.
Gerne können Sie die Karte auch duch Nutzung Ihrer Kreditkarte abbauen.
Was soll ich dazu sagen? Ganz so klar scheint das Ganze nach wie vor nicht zu sein. Ob ich es auf den Versuch ankommen lassen werde, bezweifle ich momentan, zumal es die Berichte über "zinsfreie Bargeldverfügungen aus Guthaben" schon vor mehr als 8 Jahren gab, als ich meine gegenteiligen Erfahrungen gemacht habe und mir trotzdem immer Zinsen für 2 Tage berechnet wurden. :confused: :confused: :confused: