Beiträge von real_proximus

    Genau den Fall mit einem Anruf aus dem Krankenhaus hatte ich auch im Hinterkopf.
    Es muss ja nicht mal das sein es kann z.B. auch die örtliche Polizeidienststelle anrufen weil sie einen Einbruch im eigenen, um die Ecke geparkten Auto festgestellt haben oder ähnliches. Man weiß es halt vorher nicht.


    Elke2002 & Brainstorm: Hattet Ihr denn Probleme mit unnötigen Anrufen zu nachtschlafender Zeit oder ist die Schaltung nur vorbeugend?


    Ich hatte mit solchen Anrufen bis jetzt noch keine Probleme. Wenn es so wäre, würde ich die Anrufe ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch stumm signalisieren lassen.


    Wenn ich denke, dass andere gerade Essenszeit haben rufe ich auch nicht an.


    Gruß,
    Alexander

    Doch doch, man kann wohl recht genau festlegen, was man mit der EC-Karte zahlen kann.
    Als ich noch jünger war hatte ich das Problem, dass ich bei Saturn nachdem das EC-Bezahlsystem auf PIN umgestellt wurde trotz Kontodeckung nicht mehr mit meiner Karte bezahlen konnte. Bei den meisten anderen Geschäften ging das aber.
    Der Bankberater meinte da sei auf irgendeinem Level noch eine Sperre eingebaut gewesen.


    Gruß,
    Alexander

    Brainstorm: und wie kann man Dich im Notfall bei "Nachtbetrieb" des Handys erreichen, wenn man nicht in der Ausnahmenliste steht? Gar nicht, oder? Stört Dich das nicht?


    -


    Ich selbst rufe auch ca. nach dem Schema bis 20 Uhr Fremde, bis 22 Uhr Freunde an. Kommt aber immer auf den Einzefall an.
    Selbst bin ich eigentlich immer zu erreichen, nur ruft wirklich sehr selten jemand Nachts an oder schreibt eine SMS. Außer vllt. am Wochenende.


    Was meiner Meinung nach auch zu Etikette gehört, ist wo man telefoniert und wie. In Gegenwart anderer halte ich das Gespräch meist kurz und im Zug wo man eng aufeinander hockt sehr kurz. Ich finde da ausgiebig zu telefonieren nervt.


    Gruß,
    Alexander

    Würde ich auch sagen. Fällt ja ganz klar unter "Haustürgeschäft"


    "Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht nach § 312 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB oder ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Diese Rechte sind fristgebunden; die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss (siehe dazu Widerrufsbelehrung)."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Haustürgeschäft


    Das wichtigste ist erstmal: In der Frist reagieren und: nichts zahlen.


    Gruß,
    Alexander

    Re: Verstärkte Verbraucherrechte


    Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    Ebenso soll es ein Widerrufsrecht bei telefonisch abgeschlossenen Zeitungsabos geben .
    Das liest sich doch schon mal Gut !


    Naja, noch besser wäre es gewesen, wenn man den Verträgen vor Vertragsschluss schriftlich zustimmen muss und sie nicht erst hinterher schriftlich zu wiederrufen braucht wenn etwas schief geht.
    Grundsätzlich aber schonmal ein Schritt in die richtige Richtung.


    Gruß,
    Alexander


    P.S. strikeme: Du plenkst.