ZitatOriginal geschrieben von garbsener
easy money guthaben?
Ja.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von garbsener
easy money guthaben?
Ja.
ZitatOriginal geschrieben von john-vogel
Nein, das geht nicht. Allerdings kannst Du Dir das Guthaben auszahlen lassen.
Schade.
Die Auszahlung wird aber aller Erfahrung nach auch nicht funktionieren. :p
Ich habe noch eine alte Loop-Karte mit etwas höherem Guthaben.
Kann man die irgendwie bei My Handy zur Abzahlung einsetzen oder läuft das nur als Ratenzahlungskredit zu dem man zusätzlich noch einen Vertrag schliessen muß?
Im Auge hätte ich das Iphone.
natürlich Unheilig und nicht Unheimlich ... :mad:
ZitatOriginal geschrieben von clio
Graf von Unheimlich :confused:
Wurde mir so gesagt, näheres weiß ich auch nicht. ![]()
Ich habe heute erfahren, dass Der Graf von Unheimlich ein Sohn von einem mittlerweile pensionierten Kollegen ist.
Dieses komische blonde Etwas von Elfachttausend - mit drei Nullen - "dumm wie Stullen" ... :mad:
ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Warum nicht einfach die 0800-172-1234 anrufen und nach den Konditionen des RVs fragen?
Weil man dann, ggfls. abhängig von Tageszeit, Tagesform oder sonstiger Befindlichkeiten des hotliners die Info bekommt, den VB des RV anzurufen oder das man eine schriftliche Auskunft erhalten wird.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
1. Das sagt das WaffG was anderes:
"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
a) Also wäre es strenggenommen auch nicht zulässig, die Waffe auf dem Tisch liegen zu lassen und bei geöffneter Terassentür das Klo aufzusuchen, weil das keine geeignete Vorkehrung ist den Zugriff auf die Waffe durch Dritte zu verhindern.
b) Leben nicht alle Sportschützen allein (oder doch(?), dass würde zumindest einige Postings hier erklären). Wenn jetzt also der Familienvater eine WBK hat und sich mit Frau und Kind im Haus aufhält, darf die Waffe eben nicht einfach mal so offen rumliegen sondern hat gefälligst verschlossen im Tresor zu liegen. (Ja auch Familienangehörige gelten hier als Dritte!). Und das kann man sehr wohl kontrollieren und macht - gerade vor dem Hintergrund, dass es ja oft gar nicht die Sportschützen selbst sondern deren Kinden oder sonstige Angehörige sind die die Waffen in Ihren Besitz bringen - auch Sinn.
Ich habe mit meinem Satz nichts Gegenteiliges behauptet.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wenn die bisherigen Gesetze doch völlig ausreichend sind und sich ja sowieso jeder daran hält, alles total sicher ist und überhaupt die ganze Aufregung völlig daneben, warum gibt es denn dann die (mittlerweile vielen) tragischen Fälle in denen die bestehenden Vorschriften offensichtlich nicht ausreichend gewesen sind oder schlicht weg von den Waffenbesitzern nicht anständig umgesetzt wurden?
Das WaffG ist ausreichend.
Die Taten der letzten Zeit konnten nur wegen Gesetzesverstößen und m.E. Vollzugsdefiziten der Behörden begangen werden:
Erfurt - Verstoß gegen Anmeldevorschrift, Behörde hätte tätig werden müssen, ggf. waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen müssen, Abgabe aller Waffen
Winnenden - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschrift, zum Tatzeitpunkt OwiG, heute Straftat
Lörrach - für die Waffe bestand kein Bedürfnis mehr, die Behörde hätte bei erfolgter und unbelegter Bedürfnisprüfung die WBK einziehen und die Abgabe der Waffen veranlassen müssen
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Was sollen denn vorangekündigte Kontrollen bringen? Absolut gar nichts, weil natürlich jeder der nicht gerade voll auf den Kopf gefallen ist dann genau an diesem Tag die Auflagen erfüllen wird. Sinn und Zweck ist aber eben zu prüfen wie es sonst so mit der Lagerung aussieht - gerade eben wenn der Besitzer nicht weiß dass an diesem Tag eine Kontrolle ansteht.
Und was sollen anlasslose, unangekündigte Nachschauen bringen?
1. Wenn ich zu Hause bin, muß meine Waffe nicht im Tresor liegen, wenn niemand anderes darauf Zugriff hat.
2. Wenn ich nicht zu Hause bin, liegt sie im Tresor.
Und das ich Tresore zur Aufbewahrung vorhalte, habe ich der Waffenbehörde nachgewiesen.