Beiträge von Lagoon08

    Ja, können sie ;) ob Du bezahlen musst, ist jeweils im Einzelfall zu klären. Aber man kann Dir die Weiternutzung der SIM nach dem Ablauf des Vetrtrages auch als stillschweigende Rücknahme der Kündigung bzw. Wunsch zur Fortführung des Vertrages auslegen - also Vorsicht!

    Ein bisschen Suchen würde die Unterschiede zutage fördern: es handelt sich um völlig verschiedene Hardware (einmal von Huawei, andermal von ZTE) mit allerdings recht ähnlichen Eigenschaften. Die HSDPA-Geschwindigkeit ist (trotz anders lautender erster Vermutungen beim Z) in beiden Fällen maximal 3,6 MBit/s, HSUPA wird nicht unterstützt. Ein externer Antennenanschluss ist nur beim H-Stick vorhanden (der Z hat eine ähnlich aussehende Prüfbuchse), es muss allerdings das Gehäuse geöffnet und die Buchse durch eine kleine Bohrung etc. erst zugänglich gemacht werden. Geringe Unterschiede in der Empfangs- bzw. Sendeleistung sind möglich, auch eine Serienstreuung.

    Es gibt verschiedene "Stufen" des SIM-Lock: nur eine bestimmte SIM, GID-Lock (eine Gruppe von SIM, z.B. Xtra einer Serie), Net-Lock (bestimmtes Netz, z.B. O2). Aber SIM-Lock wird auch übergreifend als allgemeiner Begriff für eingeschränkte Verwendbarkeit von SIMs verwendet.

    Kündigung und/oder Verzichtserklärung an den alten Vertragspartner (AldiTalk) - bei Neuabschluss mit einem neuen Vertragspartner (Base) zu portierende Rufnummer angeben. Wahrscheinlich muss die Portierungsgebühr auf dem Prepaidkonto mindestens vorhanden sein, damit es klappt (bei AldiTalk erfragen).