Re: Erst mal überlegen!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Macgerhard
Hallo!
Ich fasse mal zusammen:
Da sind 3 Parteien (Vodafone, der Shop und Du), die offenbar unterschiedlicher Auffassung darüber sind, was sie damals miteinander abgemacht haben.
Wer ärgert Dich hier am meisten?
Vodafone, denn die buchen ab und schreiben Mahnungen.
Also wende Dich an die.
Schick einen Brief. an die VF-Geschäftsführung in dieser Art:
[list=1]
[*]Betroffene Rufnummer(n) und Kundennummer(n)
[*]Dein Anliegen („Ich muß nicht zahlen, weil …“ — kurz und bündig!)
Erwähne auch, daß Du jedweder Abbuchung bzw. Lastschrift widersprechen wirst.
[*]Aufforderung an VF, ihren Anspruch zu begründen. Ganz wichtig: Setze VF hier eine feste Frist zur Beantwortung. Wenn Du den Brief am 29.12.2010 schreibst und abschickst, schreibe „bis zum 12.01.2011“_und nicht etwa „binnen 14 Tagen“ oder etwas ähnlich Unkonkretes.
[/list=1]
Datum, Unterschrift, fertig.
Wenn Du willst, kannst Du auf einer 2. oder 3. Seite nochmal alles ausführlich schildern, aber das ist erst einmal nicht nötig.
Mit Erhalt dieses Schreibens ins Vodafone in Zugzwang und muß seine Forderung belegen.
Gerhard
hier sehe ich das Problem, dass VF schreiben wird, wenden Sie sich an den Shop, dort haben Sie den rechtsgültigen Vertrag unterschrieben und evtl nicht gekündigt....
Daher ist der Brief zwar grundsätzlich ok. aber damit VF nicht behauptet, dass du der Schuldige bist, sollteste eine Kopie der Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen (kostet nichts und dir kann nichts passieren) dem Brief an VF beilegen, dann ist VF mehr daran interessiert,sich mit dem Händler erneut in Verbindung zu setzen. Da es auch um deren Ruf geht, wenn Händler unseriös handeln.