Hat eigentlich schon jemand Fishtext zum laufen bekommen auf dem Hero?
Mit der custom firmware sollte doch Java gehen.
Gruß
Torschti
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Hat eigentlich schon jemand Fishtext zum laufen bekommen auf dem Hero?
Mit der custom firmware sollte doch Java gehen.
Gruß
Torschti
Zu Eplus kostet es seit heute 4 Cent.
Von 2 - 5 Cent haben wir damit alles durch, mal sehen, wie lange die nächste Preisänderung auf sich warten lässt.
E-Plus kostet seit heute 3 Cent über Fishtext. :eek:
Ist das vielleicht der Grund für die Erhöhung:
http://www.heise.de/newsticker…sand-aus--/meldung/139856
Fishtext routet ja auch übers Ausland.
Also bei meiner Freundin steht jetzt zumindest schon mal "in Freischaltung". Irgendwie dauert das ganz schön lange alles.
Hallo,
die Unterlagen meiner Freundin sind seit dem 13. bei euch im Haus. Wann werden denn die Anträge bearbeitet?
MfG
Gilt das Angebot noch?
Der Hauptvorteil vom WEB.DE-Club ist doch, dass man seine Mails per POP3 so oft abrufen kann, wie man will, und net nur alle 15 min.
Re: verbrauchter Traffic??
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von gunter223
Hallo,
wollte noch einmal Fragen: wird bei euch im Kundenbereich bereits oder überhaupt der verbrauchte Traffic angezeigt??
Ich habe den Datentarif bereits seit 7 Tagen im Einsatz.
Wollte mir die Tage auch noch eine andere umts karte holen (habe im Moment Merlin U740 bis 1,8 Mbit), da ich aber bisher nie mehr als 1,5 Mbit erhalten habe, frage ich mich ob es lohnt. Kommt jemand in Nürnberg auf höhere Datenraten?
Gruß
In Nürnberg Nord komme ich mit der Simply-Sim auf bis zu 5 MBit/s
Solche Klauseln dürften nichtig sein:
§ 305c BGB
Überraschende und mehrdeutige Klauseln Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Siehe auch:
http://www.ra-kotz.de/onlinebestellung.htm
Zitat aus dem Urteil:
"Vor diesem Hintergrund in Zusammenschau mit dem für einen gewöhnlichen Empfänger auf der Hand liegenden Verständnis vom „Senden" als Ausführung der Bestellung und von einer „Bestellbestätigung" als Annahmeerklärung durfte der Kl. in der Erklärung „Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse" eine Annahme i.S.v. § 145 BGB sehen."
Das heißt also mit der Email: "Wir senden die Ware...." Sollte ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein.