Beiträge von blumengott

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    Original geschrieben von ChinaMobile
    Die entscheidende Frage ist, ob es sich um einen Irrtum nach §119BGB handelt, wenn TPH die Geräte verschickt hat, nachdem TPH den Irrtum bereits bemerkt hat. Der Preis wurde am 02.01.2009 ca. 11:00 Uhr auf der Webseite korrigiert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war der Irrtum also bekannt.

    Das ist kein Hindernis. Wenn der Irrtum dem Webmaster bekannt ist, muss er der Logistikabteilung noch lange nicht bekannt sein. Mal davon abgesehen, dass auch vor 11:00 Uhr schon viele Pakete (insbesondere die Expressteile) raus sind.



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    Original geschrieben von TMausHB
    Ich wähne mich bei so etwas eher auf der sicheren Seite, wenn ein Anwalt einer sehr angesehenen Sozietät sein "Go!" gibt, als hier auf die Meinungen und Haltungen von mir großteils persönlich nicht Bekannten und anonymen Postern zu vertrauen

    Das mag grundsätzlich so sein, in diesem Fall (sofern du diesem Gott der Jurisprudenz die Sachlage vollständig und korrekt geschildert hast) ist seine, von dir wiedergegebene Aussage bzw. deine Schlussfolgerung eben nicht wirklich zutreffend. Letzteres wird dir im Grunde die absolute Mehrheit der Anwälte mitteilen, auch wenn diese nicht in einer abgehobenen Großbude arbeiten, sondern nur mit Wasser kochen. :p


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    Auch, wenn ich Dir, oh Gottheit der Blumenwelt, jetzt etwas auf die Füße trete. :D ;)

    Das ist nicht nett. Was mache ich nun, wenn alles verwelkt?



    Hach, die Theorie... in der Praxis "wissen" wir ja, dass es anders kommt.

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    Original geschrieben von TMausHB
    So. Eben habe ich eine Stellungnahme meines Anwaltes per eMail bekommen, die sicherlich einige hier erleichtern wird. ;)


    TPH kann nicht jetzt erst "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Es fand durch Übersendung der Kaufsache und Bezahlung derselben per Nachnahme der Eigentumsübergang statt.
    Also grünes Licht, die Geräte zu benutzen oder sonstiges damit anzustellen! :top:

    Ohne "deinem" Anwalt zu nahe treten zu wollen, aber diese Aussage ist so NICHT korrekt. Oder du hast ihn falsch gefragt. Natürlich fand der Eigentumsübergang statt. Allerdings spielt das keine Rolle für eine Rückabwicklung.


    Bekanntlich könnte TPH durchaus noch "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Das Stichwort ist bspw. § 119 BGB, die Frist um irgendwie herauszukriechen liegt locker bei mind. 10 Tagen. Dass der KV schon geschlossen wurde, ist dabei sicherlich nicht schädlich. Denn genau dafür ist dieses Mittel da.


    Ich weiß auch nicht, wieso du da nun erneut die Sache aufrollst. Das wurde auf den letzten x Seiten schon ausführlich und eigentlich eindeutig abgehandelt.


    Aber wir sind uns sicherlich einig, wenn die Wahrscheinlichkeit für so ein Vorgehen sehr gering ist. :) Dennoch, können täte TPH dies. Ob "dein" Anwalt dies nun einsieht oder nicht. ;)

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    Original geschrieben von mooepy
    So ich hab jetzt doch mal bei der Hotline angerufen und gefragt was mit meiner Bestellung ist.
    Die Mitarbeiterin meinte dass der Auftrag geschrieben ist, aber die Bestellung noch nicht raus sei.
    Von einer Stornierung hat sie nichts gesagt, also besteht eventuell doch noch Hoffnung...?

    Verfassen manche honky's nun schon ihre Beiträge per Copy&Paste parallel hier und in diversen RefID-Farmen?



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    Original geschrieben von J-P
    Dank DHL Track & Trace weiß ich:

    Seit wann kennt TPH denn Trackingnummern? Und wo erfährt man die? Den Mitarbeitern, die ich kenne, sagen nicht einmal die Auftragsnummern etwas. ;)

    Ganz schön dünnhäutig, das Peterle.


    Nun kommt im Niveau-Thread neben der monatlichen Geld-Leistung gleich noch die Forderung, dass auch Mitglieder, die weniger als 6 Jahre registriert sind, als unglaubwürdige Spammer gehandhabt und mit einer Schreibsperre belegt werden. :D 4 Wochen reichen da doch nirgendwo hin.


    Deine Paranoia möchte ich haben... :top:

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    Original geschrieben von angelooo
    ich wollte meins verkaufen, aber irgendwie tut es mir lied :D

    Na, also MP3-Klingeltöne haben inzwischen doch die meisten Handys. Das kann so überraschend nicht sein.



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    Original geschrieben von Superfly
    In welchen AGBs hast du das gelesen ?


    Gibt ja verschiedene AGBs dort bei TPH.

    Warum sollte "TPH" Allgemeine Geschäftsbedingungens haben? Das klingt doch beschissen.