Auch wenn es OT ist.
Ich will mir auch ein Iphone holen (vielleicht aus UK) - bin aber ein Neuling.
Kann mir einer eine gute Seite empfehlen zum Thema Iphone. (gern per PN)
Warum muss man das Handy erst über Itunes aktivieren und wie sollte man es machen usw.
Beiträge von Dr.-Dragon
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Keine Angst,
dein Iphone ist nur wieder bei O2 UK.
Siehe Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Slough
und unter Infrastruktur.Die haben dein Iphone zurückgeholt.
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Schade das man User und deren Antworten nicht bewerten kann.
Darüber dann einen Filter legen mit den Zugang zum Werbeforum.
Ich denke auch für die Anbieter sind solche postiven Leute einfacher zuhändeln, weil die dann dich rumnörgeln weils zwei Tage länger gedauert hat.Ich bin zwar auch erst kurz hier, aber ich denke nach bevor ich schreibe.
Diese Vorgehensweise fehlt aber manchen Leuten. -
Selbst wenn das eine Anfechtung kommt.
Dann sollen die es halt so organisieren, das die das Teil bei mir zu Hause abholen. Nur bin ich, wie viele andere auch, zu den üblichen Postzeiten und Abholzeiten meistens auf Arbeit und extra Umstände werde ich für TPH nicht machen.
Die DHL Retourmarke kann ich zwar auf Päckchen kleben, aber zur Post fahre ich ohne Erstattung der Aufwendungen nicht.
Die nächste Post ist bei mir ca. 20 km pro Strecke weg (danke an die Post, das alle kleine Filialen in der Nähe dicht gemacht wurden) und bin dadurch ne Stunde unterwegs. Bin aber gern bereit ab 50-60 Euro dieses Weg zu erledigen, hab schon schlechter Geld verdient^^ und den Weg kann man dann für andere Dinge gleich mitnutzen.Ich glaube auch das TPH es bei Bestellungen von einen Gerät sein läßt, da schmeißen Sie sonst den Schinken der Wurst hinterher.
Es kostet schon so einen Haufen Geld durch die Arbeitszeit, die Geräte wieder einzubuchen, Gutschriften zuerstellen, die zusätzlichen Calls an der Hotline.
Die meistens Geräte werden dann gebrauchte Geräte sein und haben schon dadurch 30% an Wert verloren.
Die können natürlich nicht den Wertverlust weiterberechnen, weil alle ja an die Wirksamkeit des Vertrag geglaubt haben und die Geräte als euer Eigentum betrachtet habt.
Alleine der Aufwand die Anfechtungen bei den "Hartnäckigen" per Anwalt oder Mahnwesen durchzusetzen ist der finanzielle Totalschaden. Ich denke mal TPH hat vielleicht pro Gerät 80-100 Euro dazubezahlt.Wenn ich nur mal die Kosten für Personal usw. überschlage:
Filtern der Bestellungen 2 EUR
Erstellung der Anfechtung incl. Versand 5 EUR
Rücktransportkosten des Gerätes 5-8 EUR
Stonierung des Auftrages 2 EUR
Gutschrift und Brief incl. Versand erstellen 5 EUR
Erfassen und Einbuchen der Geräte im Lager 5 EUR
Prüfung der Geräte auf Schäden, Vollständigkeit und Herstellung der Werkeinstellungen 10 - 20 EUR
Wertverlust durch den Gebrauch 30-50 EUR
Zusätzliche Kosten für die Buchhaltung wegen Verbuchen/Zurückholung der Umsatzsteuer vom FA 5 EUR
usw.Das ist ein Rattenschwanz. Das sind alles manuelle Aufgaben, die nicht preisgünstig per Standardabwicklung im System erfolgen können.
Also an TPH Stelle würde ich lieber prüfen, wie ich die Differenz anders reinholen könnte. z.B. die Besteller anschreiben und bitten den Genion S Vertrag mit 0 Monate Laufzeit zuunterschreiben und TPH übernimmt die zusätzlichen Kosten und erhält die Provision oder schreibt gleich alle Verträge auf sich usw. Oder buchen es als Verlust über die Steuer aus.
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Zitat
Original geschrieben von SGH-U100
Moin.Ich glaube nicht, das eine Anfechtung bei NN durchkommen würde. Es gab erst zuletzt ein Urteil, das ungünstig für den Quelle Versand ausging:
Falsch dieses Urteil würde hier nicht zutreffen. Lest das Urteil bitte genau.
Grund warum der Vertrag zustande kam, weil Quelle eine Auftragsbestätigung (Annahme) zusendete mit den Hinweis, wenn er per Vorkasse den Preis zahlt, bekommt er die Ware. Also hat Quelle den Auftrag mit den niedrigen Preis bestätigt, deshalb hat der Kunde gewonnen.Wir haben aber bisher nur eine "Eingangsbestätigung" des Auftrages erhalten - mehr nicht.
Sollten wir morgen den Geräte bekommen und die Rechnung hat den niedrigen Betrag, dann haben wir halb gewonnen.
Dann heißt es nur hartnäckig bleiben und Nachforderung nicht akzeptieren, Anfechtungschreiben mit Begründung und Nachweis verlangen, Schadenersatz einreichen (Fahrt zur Post = Zeit (habe einen guten Stundenlohn) + Aufwendungen für die Fahrt).Es wird so oder so ein Verlustgeschäft für PH. Wer nur ein Geräte bestellt hat, hat wahrscheinlich bei Hartnäckigkeit eher die Möglichkeit es zubehalten als die die fünf Geräte bestellt haben.
Selbst bei einer Anfechtung haben die ca. hundert Euro Verlust pro Bestellung gemacht.
Versandkosten hin + erhöhte Versandkosten zurück bei Abholung beim Empfänger oder Kosten für die Fahrten zur Post der Besteller + Handlingkosten muss ja manuell erledigt werden (Personalkosten, Systembereinigung) für die Stonierung, Wiedereinlagerung, Wareneingang, Gutschriften der Beträge, Porto für die Briefe usw.Also bei der Bestellung von einem Gerät würde es für PH vielleicht, besser sein es sein zulassen und es unter Werbekosten auszubuchen.
Bei einer Bestellung von mehreren Geräten lohnt es sich sicherlich den Vertrag anzufechten. -
Zitat
Original geschrieben von Síemenshandyfan
Wenn das Zweite der Fall ist, dann kümmert sich garantiert bald das Finanzamt um den nunmer ein Gewerbe betreibenden...falls die Geräte kommen sollten.Naja, das Finanzamt steigt nicht jeden kleinen Fall hinterher. Da muss es schon um paar hunderte oder tausende Euro Steuerschuld gehen.
Man kann die "Ausgaben" in einer GuV dagegen rechnen. Abschreibung des PC , Miete des Büros, die Kosten für Telekommunikation, andere Aufwendungen usw.
So wird aus der großen Steuerschuld aus dem Gewinn, wenn man es gut macht eine Null unter dem Strich. Ist aber halt einwenig Aufwand, aber es gibt dutzende preiswerte Software dafür.
Ich schaffe es so jedes Jahr ein guten vierstelligen Betrag von FA wiederzubekommen. -
Da fällt mir so paar Sachen ein:
Also sollte der Vertrag von PH angefochten werden.
1. Wer ist verantwortlich für den Rückversand?
Ich denke ich schreibe eine nette Mail, das sie das Gerät der durch ein Unternehmen Ihrer Wahl bei mir abholen können. Zur Post fahre ich garantiert nicht, da mir die Kosten und die Zeit nicht erstattet werden oder ich stelle den das in Rechnung stelle (BGB §122)2. Was ist mit einen Verkauf und verspäteter Anfechtung?
Angenommen ich bekomme morgen, das Gerät und im Paket ist noch keine Anfechtung, dann muss ich von der Wirksamkeit des Vertrages ausgehen.
Bisher habe ich und andere weder eine offizelle Anfechtung von PH per Mail, Anruf, Info auf der Webseite oder Brief erhalten.
Nun verkaufe ich das Gerät (z.b. e**y oder an einen Freund), weil ich es doch nicht brauchte für 150 Euro. Nun will PH nach Anfechtung, berechtig und rechtlich begründet das Gerät wieder haben.
Da es sich nicht mehr in meinen Besitz/Eigentum befindet, bin ich PH schadenersatzpflichtig. Der Schaden der dadurch mir entsteht (weil ich nun das Gerät teuer zurückkaufen muss oder den vollen PH Preis zahlen muss), muss PH mir Schadenersatz (BGB §122) erstatten, da ich an die Wirksamkeit des Vertrages geglaubt habe.3. Was ist wenn es zu einer Nachforderung kommt?
Dann erkennen die den Vertrag ja fast an und wollen daran festhalten und hätten dadurch Ihre "unverzügliche" Anfechtung aufgegeben.Ich denke es wird eine spannende nächste Woche.