Beiträge von NiEb

    Kurze Einschätzung, natürlich ohne Rechtsberatung.


    Person A geht in ein Möbelfachgeschäft und sieht sich für Person B (Mutter A – Tochter B ) Möbel an.


    Kurze Zeit später kommt der Verkäufer und lädt Person A zu ein Beratungsgespräch ein.
    Er berät über die Möbel, welche Kosten, Maße- Farbe usw.
    Person A bedankt sich herzlich und will gehen um es Person B alles zu erzählen.


    Der Verkäufer ruft Person A nochmal zurück und fragt, um wen es geht
    (inkl. Adresse von Person B) und verlangt eine Unterschrift auf einen Zettel.


    Person A fragt den Verkäufer ob sie mit der Unterschrift etwas kauft, der Verkäufer antwortet: "nein nein".
    Person A unterschreibt ohne zu lesen :( – weil sie denkt es geht um die Beratung und geht nach Hause (ohne Formulare bzw. Zettel vom Verkäufer - war ja nur eine Beratung)
    und erzählt Person B alles über die Kosten, die Maße, Farbe usw.


    Person B geht 2 Tage später zum Möbelhaus und zum Verkäufer, lässt sich erklären – ändert aufgrund der hohen Kosten ein wenig ab.
    Es wird handschriftl. vom Verkäufer auf einen Zettel notiert.
    Keine Hinweise vom Verkäufer auf eine Unterschrift von Person A, die 2 Tage davor geleistet wurde.
    Person B bedankt sich vielmals und will darüber nachdenken, es geht weit über 1500 €. Da schläft man lieber noch eine Nacht oder zwei darüber. Person B verlässt das Geschäft und geht ohne Unterschrift für die Beratung.


    Nach einiger Zeit ruft das Möbelhaus bei Person A an und fragt wo endlich die Anzahlung bleibt. :eek:


    Person A erwidert, ich habe nichts gekauft – doch haben sie, erwidert das Möbelhaus. Sie haben einen gültigen Kaufvertrag bei uns unterschrieben.
    Person A kann es nicht fassen und entsinnen und sagte dem Anrufer" ich habe den Verkäufer gefragt ob ich mit meiner Unterschrift etwas kaufe und er sagte: nein“ . Telefonat wird unter Schock beendet.


    Um es persönlich zu klären – gehen Person A und Person B am nächsten Tag zum Verkäufer und erklärten,sie haben keinen Kaufvertrag unterschrieben.
    Vor allem hat Person A keine Vollmacht für Person B zu unterschreiben.
    Unterschrift gehört zu Person A – Adresse und Name gehören zu Person B .
    Der Verkäufer antwortet, das ist nicht so schlimm. Stellt kein Problem dar. :confused:


    Verkäufer sagt, ok – wir stornieren den Kauf. (Nichts schriftl.)
    Sie bekommen Post evtl. mit einer Stornierungssumme oder auch nicht, das entscheidet der Geschäftsführer. Person A und Person B gehen, weil sie denken -das ganze Missverständnis ist geklärt, der Geschäftsführer wird bestimmt keine Kosten erheben, weil ja eigentl. kein Kaufvertrag unterschrieben wurden ist.


    2 Tage später war ein Brief per Einschreiben mit 420 € Stornierungskosten im Briefkasten.
    Anruf von Person B beim Möbelhaus mit den den Tatsachen und Vorgehensweise des Verkäufers!
    Antwort vom Möbelhaus: „ sie erzählen uns da aber abenteuerliche Geschichten “ – wir bestehen auf die 420 € sonst gehen wir den juristischen Weg.


    Person A und Person B findet das ungerecht.
    Ich als Person C möchte helfen, da ich Person B sehr mag. Nun hoffe ich inständig, das mir jemand etwas dazu sagen kann !

    blau.de prepaid konnte ich endlich kündigen.
    Nun ist aber auch das Guthaben weg ?! :rolleyes:


    Wie soll ich eine Auszahlung beantragen, wenn das Guthaben mit der Kündigung verschwunden ist?


    meine 1.Kündigung:


    ..."bitte wenden sie sich an O2, da ihre Nummer zu O2 gehört. " (Ähm, nein gehört zu blau.de)



    2. Kündigung an impressum@blau.de geschickt


    ..."vielen Dank für Ihre Kündigung, die wir in 14 Tagen umsetzen werden."



    Ein komischer Laden geworden. Jetzt werde ich wohl dem Guthaben hinterher laufen.
    Ich werde einfach mal auf Glück, die Auszahlung beantragen, aber ich befürchte schlimmes.


    edit 1:
    25.01.2017 11:03 Abbuchung wegen Kündigung -11,28 €
    (ja und wo geht das Geld hin ?)

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Das ist natürlich richtig, dass die Last auf den Dübel da deutlich steigt. Welche Vorgaben macht der Hersteller denn zur Befestigung?
    Wenn die z.B. mit 6 Dübeln in Volllochziegeln einen TV mit 75 kg zulassen, dann wären 75 kg schon mit 4 Schrauben in Beton kein Problem, bei deinem deutlich leichteren TV sowieso nicht.


    Ich denke wenn ein Fischer Dübel ca. 70 Kg pro Dübel aushält,
    dann sollten 4 Dübel kein Problem darstellen.
    In diesem Fall sind es zwar hochwertige Fischer Dübel, aber 70 kg pro Dübel - da ist reichlich Spielraum für
    einfache Dübel x 4 :)


    Der Hersteller machte keine Angaben über versch. Wände. Ich denke aber die 75 Kg beziehen sich auf Betonwände.

    Sorgen mach ich mir deshalb, weil ein Bekannter meinte -


    durch das herausziehen des Fernseher, sind wohl enorme Hebelkräfte auf den Dübeln vorhanden. :confused:
    Bei einer Schrankwand wäre dies alles kein Problem, da besteht keine Hebelkraft. Aber bei herausziehbaren
    Wandhalterungen sollte man etwas vorsichtiger sein.


    Mir macht die Halterung aber einen absolut festen Eindruck. Und in diesem Fall sind ja noch nicht mal ein Drittel
    des Gewichtes vorhanden. Deshalb auch eure Meinungen.


    edit 1:
    oh ok - Schrauben sind 8x50 und Dübel sind 10x50. ;)

    Vielleicht gibt es einige Experten, die mir ein wenig helfen könnten?


    Ich hab meine Ricoo R08 Wandhalterung mit 4 anstatt 6 Schrauben befestigt.


    -Betonwand
    -Oben zwei Schrauben rechts&links 10x50 und unten zwei mit 10x50.
    -Gesamtgewicht Fernseher = 12,5 KG (Fernseher 50 Zoll)
    -Halterung ca. 7 Kg


    Die Halterung ist mit 75 KG Gesamtgewicht ausgelegt (mit 6 Schrauben)
    Wenn ich die Halterung wieder abbauen muss, dann würde ich wahrscheinlich höherwertige Dübel kaufen.
    Alles in allem, macht der Halterung aber einen festen, soliden Eindruck.. auch mit 4 Schrauben.


    Nun meine Frage, sollte ich lieber doch die 2 weiteren Schrauben verwenden, oder reichen die vier befestigen Schrauben ?
    Könnte man mathematisch ausrechnen, welche Belastung die Dübel aushalten müssen ?
    Also rein rechnerisch ! :)