Ich glaube der Glaube daran, das man sich außergerichtlich einigt.
Das der Geschäftsführer evtl. gar keine Ahnung von dem ganzen "Trauerspiel" hat und mit dem jetzigen Brief - den juristischen Weg stoppt. Brief ging persönlich an den Geschäftsführer des Hauses. Kann natürlich auch schief gehen.
Aber Person A und B sind wirklich eine gute Seele und hoffen (glauben) das der Verkäufer an sich selbst appelliert und das ganze stoppt, wenn der Geschäftsführer ihn zum Gespräch bittet.
Rechtsschutzversicherung ist in ihren Augen, wie wollen jetzt unbedingt den Rechtsweg.
Aber eigentlich wollen sie nur, das der Verkäufer zugibt, den Kaufvertrag unter falschen Tatsachen vermittelt zu haben.
Wie schon gesagt, sie bekam nicht ein einziges Schriftstück mit. Weder Details zum Kauf, Zahlungsfristen -
geschweige denn Empfängerdaten für die Zahlung eines Artikels.
Spätestens beim aushändigen, hätte sie es bestimmt mitbekommen. Aber der Verkäufer gab ihr eben nichts mit.
Jetzt möchte erst mal die befreundete Anwältin (die jetzt Recht an Schulen unterrichtet) die ganze Sache anhören. Bis dahin müsste die Zahlungsfrist abgelaufen sein und/oder der Geschäftsführer sich melden.
Ich selber bin Person C - und höre es mir halt an. Und dachte eben, dieses Forum hat schon so vielen Leuten
die Meinung geschrieben, da kann ich diese wundersame Sache gerne mal posten.