Beiträge von NiEb

    Nun liegt die ganze Sache beim Anwalt, der sich gestern Abend gemeldet hat.
    Aber sei dir sicher, A wollte ganz bestimmt nicht ohne B irgendwelche Möbel kaufen.
    Aber auch diese Möglichkeit besteht natürlich, wenn man den Menschen nicht kennt und sich Gedanken darüber macht. Ist absolut legitim....


    Ich hab zumindest gelernt, wie verschieden doch die Ansichten sein können.
    Die einen meinen, selber Schuld muss sie halt besser lesen.
    Die anderen meinen, der Verkäufer habe sich nicht korrekt verhalten.


    Jeglicher Schriftverkehr soll nun über die Kanzlei abgewickelt werden. Zumindest der Widerspruch von B war wohl der richtige Weg. Alles andere übernimmt ab sofort der Anwalt. Ich drücke A und B die Daumen, weil ich sie eben persönlich kenne.


    Ich persönlich finde es sehr schade, das es solche Verkäufer gibt. Denn es gibt ganz sicher auch viele Verkäufer die absolut in Ordnung sind. Die dem Kunden ganz genau sagen, hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag.
    Sie bekommen die Kopie und sämtliche Unterlagen heute mit.


    Und das ist für mich (persönlich) der Punkt wo ich weiß, da wurde mit unfairen Tricks ein Kauf über die die Bühne gebracht. Und jetzt eine Stornierungsgebühr verlangt, obwohl die Möbel noch gar nicht beim Hersteller bestellt wurden.

    Ich glaube der Glaube daran, das man sich außergerichtlich einigt.


    Das der Geschäftsführer evtl. gar keine Ahnung von dem ganzen "Trauerspiel" hat und mit dem jetzigen Brief - den juristischen Weg stoppt. Brief ging persönlich an den Geschäftsführer des Hauses. Kann natürlich auch schief gehen.


    Aber Person A und B sind wirklich eine gute Seele und hoffen (glauben) das der Verkäufer an sich selbst appelliert und das ganze stoppt, wenn der Geschäftsführer ihn zum Gespräch bittet.
    Rechtsschutzversicherung ist in ihren Augen, wie wollen jetzt unbedingt den Rechtsweg.
    Aber eigentlich wollen sie nur, das der Verkäufer zugibt, den Kaufvertrag unter falschen Tatsachen vermittelt zu haben.


    Wie schon gesagt, sie bekam nicht ein einziges Schriftstück mit. Weder Details zum Kauf, Zahlungsfristen -
    geschweige denn Empfängerdaten für die Zahlung eines Artikels.
    Spätestens beim aushändigen, hätte sie es bestimmt mitbekommen. Aber der Verkäufer gab ihr eben nichts mit.


    Jetzt möchte erst mal die befreundete Anwältin (die jetzt Recht an Schulen unterrichtet) die ganze Sache anhören. Bis dahin müsste die Zahlungsfrist abgelaufen sein und/oder der Geschäftsführer sich melden.


    Ich selber bin Person C - und höre es mir halt an. Und dachte eben, dieses Forum hat schon so vielen Leuten
    die Meinung geschrieben, da kann ich diese wundersame Sache gerne mal posten.

    Person B ruft heute Abend die Rechtsschutzsversicherung an.


    Aber sie hat gestern Abend ein Einschreiben verfasst, welches
    angibt weder einen Kaufvertrag unterschrieben zu haben noch die Vorgehensweise des Händlers gut findet.


    Ich als Person C bin da eh machtlos, aber finde es sehr spannend
    wie verschieden doch die Ansichten der einzelnen User sind.
    Und dies ist bitte wertfrei aufzufassen.


    Vielen Dank für eure Einschätzungen.


    @mostwandet
    Gerne gebe ich Rückmeldung bei neuen Erkenntnissen. :top:

    Danke für eure Offenheit.
    Deshalb schätze ich dieses Forum.


    Aber ich möchte der Person A und Person B glauben, alleine weil
    Ich sie persönlich kenne und wir uns immer die Wahrheit gesagt haben.


    Aber natürlich ist eure Meinung eine weitere Möglichkeit.
    Ich denke auch, das ein Profi sich der Sache annehmen muss - wenn es eben soweit kommt.
    Dafür hat man ja die Versicherungen abgeschlossen.

    A hat tatsächlich einen Kaufvertrag unterschrieben.
    Dies wurde wohl per Kopie beim ersten Gespräch vorgezeigt.
    Aber dieser liegt nur dem Möbelhaus vor. Es wurde keiner an A oder B herausgegeben.

    Möbelhaus ist egal, ob eine Vollmacht vorliegt. Sie meinen, es geht auch das A für B unterschreibt.
    Was ich persönlich nicht glauben kann.


    B hat nichts unterschrieben.


    Adresse von A liegt nicht vor, nur eine Festnetznummer - die glücklichlichweise nicht im Telefonbuch steht.
    Stichwort Rückwärtssuche.


    Übrigens Person A ist 62 Jahre, ohne auch nur den Hauch zu haben, das sie mit ihrer Unterschrift einen Kaufvertrag unterschreibt. Sie hat sich auf das Wort vom Verkäufer verlassen.

    Vielen Dank für eure Einschätzungen.


    Sicherlich könnte man Person A einen Vorwurf machen,
    bringt aber keine "Entspannung" in die Situation.


    Die Sache mit dem Anwalt wird eh nicht ausbleiben, wenn
    beide die Zahlung nicht vornehmen. Rechtsschutzsversicherung ist vorhanden. Die wird heute angerufen und mal nachgefragt.


    Ich bin gespannt, wie es für beide endet.