ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Ich habe meinen Widerspruch gefaxt,
Zusätzlich zum Einschreiben oder nur gefaxt?
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ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Ich habe meinen Widerspruch gefaxt,
Zusätzlich zum Einschreiben oder nur gefaxt?
Wie der Name schon sagt ist "surf sofort" eben surf sofort und nicht "telefonier sofort".
Und nebenbei erwähnt: Streich doch bitte bei "Packet" das "c" weg. Danke. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Amerikaner
Na, wenn die GEZ Ummeldungen von den Meldeämtern erhält, sollte es eigentlich ein leichtes sein, auch Ab-/Ummeldungen automatisch abzuwickeln.
So sieht das aus. Aber nicht für die GEZ und deren Freunde.
Mal schauen, ob sich einer findet, der Rechtsmittel einlegt.
Aber wie war das noch gleich?
ZitatDie Rechtslage ist wie sie ist
Besser gesagt: Was die GEZ meint, was die Rechtslage wäre.
Und dran denken:
Zustellung erfolgt per Bordsteinkante und nicht an die Wohnungstür oder sogar in die Wohnung.
Falls Du einen VDSL-Anschluß bestellst und dieser bereitgestellt werden kann, wird Dir die Easybox 904 geliefert.
Die Probleme mit dem Gaming beziehen sich meiner Meinung nach auf die Easybox 802.
Keine Ahnung, ob es schon Erfahrungsberichte wg. Gaming mit der 904 gibt.
Das wird vmtl. auch die Begründung sein, warum die GEZ hier evtl. den Kürzeren ziehen wird:
Der andauernde und systematische Abgleich mit den Meldedaten.
Wäre gespannt zu erfahren, ob sich die GEZ bei solchen Sachen auf ein Verfahren einlässt.
Kann ich nachvollziehen.
Was könntest Du tun?
Einzugsermächtigung kündigen. Der GEZ mitteilen, dass Du NICHT die 17,40 € für den genannten Monat zahlen wirst.
Und dann abwarten was passiert. Könnte auf Mahnungen und Mahnbescheid (dann sofort Einspruch einlegen) hinauslaufen. Es stellt sich dann die Frage, ob die GEZ für die knapp 18 € ein Mahnverfahren durchziehen wird.
Es wäre besser, wenn Du Dich mit dieser speziellen Fragestellung, wenn Du aus Kostengründen keine Hilfe vom RA möchtest, an spezielle GEZ-Foren wendest.
Die sind da oftmals schon sehr erfahren, was den Umgang mit dieser Krake angeht und könnten Dir u.U. besser helfen.
Also, du bist im August umgezogen, hast das aber der GEZ erst im September gemeldet und sollst dafür diesen Monat noch bezahlen. Soweit richtig verstanden?
Wenn das dein Problem ist und du zweifelst die Rechtmäßigkeit an: Da hilft nur die Klage oder erst einmal der Gang zum Fachanwalt. Oder erwartest Du etwa, dass Dir hier auf so eine Frage rechtssicher geantwortet wird?
Der IC 2210 ist nicht reservierungspflichtig, von daher könnte das entweder ein Bedienungsfehler am Automaten sein oder ein fehlendes Feature bzw. Fehler in der Automatensoftware, dass einem die Abwahl der Zugreservierung nicht erlaubt. (bei gleichzeitiger Buchung von IC-Bus-Relation)
Könnte sich lohnen die DB mal anzuschreiben, Vorfall freundlich schildern.
Wo steht das und welcher IC soll das sein?