Beiträge von BO3K

    Zitat

    Original geschrieben von primu
    Achtung! Kaspersky schlägt bei diesem Link Alarm bei mir.Angeblich Trojaner.


    bei mir auch

    ne ich wollte hier keinen Vergleich der Geräte bringen. Dachte einfach nur dass sich viele auch für das N97 interessieren und dessen Erscheinungsdatum


    der Vergleich war lediglich vom Marketing her, das hat ja nicht direkt was mit den Geräten sondern mit Samsung und Nokia zu tun.


    Leohund
    Da hast du wohl recht, dass für Deutschland die Angabe von Nokia auch nicht besser ist.

    N97 wird jetzt ab 2.6. in den USA ausgeliefert. Passt zwar nicht wirklich hier rein, aber dachte es ist trotzdem interessant. Gerade weil man anfangs gedacht hat dass Samsung viel früher rauskommen würde als das N97 und jetzt handelt es sich nur um max. 10 Tage Unterschied.


    http://www.chip.de/news/Nokia-…ung-im-Juni_36533759.html


    Man darf gespannt sein, welches der beiden Geräte nun besser beim Endkunden ankommt.


    Generell finde ich dass Nokia eine viel bessere Angabe gemacht hat. Sie haben von Anfang an den Juni genannt und werden diesen voraussichtlich auch einhalten. Bei samsung wusste man weder den Monat noch bis kurz vor Release das genaue Datum.


    Marketingtechnisch hat Nokia schon die Nase vorn, das zeigt allein der viel besser einprägsame Name N97.


    Natürlich kommt es letztenendes nur auf das Gerät selber an nud da hat aus meiner sicht das I8910 natürlich die Nase vorn.

    wenn ich richtig gerechnet habe fehlen bei eurer bestellung genau die Mehrwertsteuer. Bei 573,96 kommen 464,9076 abzgl 19% Mehrwertsteuer raus. kann aber auch nur ein zufall sein. Also kann sich sehr gut um einen Fehler handeln.

    Zitat

    Original geschrieben von m.bensel
    Ich finde da nichts, alle Preise um die 600 Euro.


    scheint leider schon vorbei zu sein, auch wenns nur ne chance auf nen Preisfehler war. Naja vllt tut sich ja nochmal was! Ich drück den anderen natürlich trotzdem die Daumen dass Sie das Gerät für 465 Euro bekommen!

    Zitat

    Original geschrieben von Schoolisoutfan
    Bei meinem Freund wurde der Falsche Preis ausgeliefert (2 Jahre her) statt 60€ hat er 25€ für ne 2GB Sony Speicherkarte bezahlt :D


    ja klar, amazon kann sich das ja auch leisten


    naja ich will doch sowieso mal stark hoffen dass der preis sich bei 500 Euro einpendelt, wenn das gerät auf dem Markt ist

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Klar können sie das, wenn der Preis ein Irrtum war. Wenn nicht - was unwarscheinlich ist - wird der günstigste Preis während der Warteperiode bis zum Versand genommen - in unserem Fall wären das die 465€.


    Gruß


    ja genau,
    rein rechtlich muss kein irrtum vorliegen. Es reicht wenn sie dein Angebot nicht annehmen. So komisch das auch klingen mag, aber bei den Online bestellungen, die man tätigt handelt es sich nur um ein angebot von deiner seite, also wenn du bestellst. Auch die automatisierte Bestätigungsmail ist keine Annahme, erst wenn sie dir explizit schreiben, dass sie das Gerät versenden oder die bestellung in ordnung geht nehmen sie an und es ensteht ein Kaufvertrag.


    Also bisher ist es reine Kulanz falls es sich um ein Preisfehler handelt und sie trotzdem liefern.

    Hi CastorII,


    ich kenne mich im patentrecht ein wenig aus und muss dir sagen, dass es in Deutschland KEIN patent auf Ideen gibt.


    1.Möglichkeit
    §1 Abs. 1 PatG
    Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.


    Dies ist der Haken an der Sache. Ein Patent muss immer technisch sein. Eine verbogene Gabel wäre nicht technisch iSd § 1 PatG.


    Es gibt sonst auch die Möglichkeit dass so ein Gegenstand durch § 2 UrhG geschützt ist


    2. Möglichkeit § 2 UrhG
    Geschützte Werke


    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören



    dazu müsste es sich aber schon um Kunst halten, was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte.


    3. Möglichkeit § 2 GeschmMG


    Was noch gehen würde ist, dass es als Geschmacksmuster schützen lässt:


    dazu kannst dich ja hier mal einlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
    http://www.juraforum.de/lexikon/Geschmacksmuster




    Zitat

    Als Geschmacksmuster geschützt werden können Farb- und Formgestaltungen gewerblich nutzbarer Gegenstände, die auf das optische Empfinden des Menschen wirken.


    Durch den Geschmacksmusterschutz erlangt der Anmeldende das alleinige Recht, das Muster gewerbsmäßig nachzubilden und durch Gebrauch oder Verkauf zu verwerten.


    Die Erlangung von Geschmacksmusterschutzes setzt die Anmeldung des zu schützenden Gestaltungsgedankens beim Patentamt voraus.



    Problematik hierbei:


    Ein Patent kann man zwar auch auf Nichtigkeit klagen, d.h. dass dieses vernichtet werden kann, obwohl es erfolgreich angemeldet wird. Nur ist die wahrscheinlichkeit da nicht so groß wie beim Geschmacksmuster, dass man in einem streitfall verliert, weil das Geschmacksmuster bei Anmeldung nicht auf Neuheut überprüft wird.


    Im Klartext heisst dass, wenn irgendwer auf der Welt so etwas ähnliches oder genauso etwas schonmal hergestellt hat, ist es nicht mehr "neu". Dazu muss das nicht angemeldet worden sein, es reicht dass es sowas irgendwo schonmal gab. Da liegt auch das problem, dass man das selber überprüfen muss.


    Falls derjenige dann klagt, wirst du den Prozess verlieren, obwohl du das Geschmacksmuster angemeldet hast. Also insgesamt eine sehr unsichere Sache, weil wie schon erwähnt KEINE prüfung beim patentamt statt findet. Es werden nur die formalien überprüft. Nicht aber ob schon jmd das als Geschmacksmuster angemeldet hat oder ob die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigentümlichkeit des Werks vorliegen



    achso zu der Frage wegen des iphones. Dir muss klar sein dass Apple (also auch der Apfel als Symbol) sowie das Iphone eingetragene Marken sind. Diese darfst du selbstverständlich nicht so verwenden, dass es so aussieht als wäre es deren Produkt. Du kannst natürlich anmerken dass die Handytasche z.b. geeignet ist für das Iphone.



    MarkenG


    da ist es nochmal genauestenes erläutert was du darfst und was nicht.


    ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. So wie ich das sehe, kannst du wenn überhaupt nur dein Zubehörartikel durch das Geschmacksmusterrecht schützen lassen und hierbei solltest du dir sicher sein, dass die voraussetzungen vorliegen, da die Anmeldung zwar klappt, aber im Zweifelsfalle vor Gericht dann auch einer Prüfung stand halten muss.


    gruß BO3K

    ah ok gut zu wissen. Mir ist das nämlcih nicht so wichtig und wollte mir halt, falls ich später mal doch ein Navi brauch die Möglichkeit net verbauen