Beiträge von Seufz

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    Original geschrieben von skyrimimi
    Auch eine Kündigung per Brief mit irgendeiner hingekritzelten Unterschrift wird durchgehen, da die Anbieter die Unterschriften nicht vergleichen.

    Trotzdem ist gottlob die Hemmschwelle höher, nicht zuletzt wegen der strafrechtlichen Folgen. Ausserdem scheuen Saboteure meist die Kosten :D

    Zitat

    In meinen Augen ein Scheinargument.

    Äh, wieso?
    Ich bin nicht o2 und ich hatte mein persönliches Empfinden/Meinung beschrieben.
    Natürlich geht auch Fax. Nur dabei ist ein quasi anonymes Textfax(Internet) und eine Kopie eines unterschriebenen Briefes eine wesentliche Unterscheidung. Ich lege auch bei ausgehender Korrespondenz Wert auf die Form und sehe Forderungen nach "schnell mal per WhatsAPP kündigen" nicht für sehr sinnvoll an. Aber dazu darf jeder gern seine Meinung haben.

    Du vergisst nur die Schriftform und die Benutzer-Identifikation. Mir würde es gar nicht passen, wenn irgendjemand meine Verträge kündigt. Die Schriftform mit Unterschrift ist eine sinnvolle Sache. Ohne Schriftform oder verifizierter Textform entsteht Schindluder, wie wir alle aus den Betrugsfällen rund um Easy Money wissen.
    Ab davon - wer gibt denn seine Daten an Aboalarm o.a. raus, nur um es bequemer zu haben!? :rolleyes:
    Der mündige Bürger sollte sich über seine Daten mehr Gedanken machen.

    Eigentlich sollte das kein Problem sein, denn das TKG sieht kein Rückbehaltungsrecht o.ä.
    Wenn Du in der richtigen Form einer Rechnung widersprichst und einen Vertragsschluss abstreitest, wird da nix passieren.
    Die Rückbuchung könnte allerdings andere Mechanismen auslösen. Aber das sollte unabhängig von einer Portierung sein.

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    Original geschrieben von Sonni101
    In seinem Kündigungsschreiben hat maniacintosh ja schon die Zuteilung einer neuen Nummer verlangt.


    Es ging aber um Satz 5 und nicht Satz 6 des TKG §46. Wenn VF bereits an Satz 5 scheitert, dann brauchen die mit Satz 6 oder einer weiteren Rechnung gar nicht kommen. Da der Kundenaccount gelöscht ist und keine vertraglich vereinbarte Online-Rechnung erfolgt und im Kundencenter als Vertragsende das Portierungsdatum drinsteht, hat VF schon verloren. :D

    Aber aufpassen - der Kunde muss eine neue Nummer verlangen! Aber auch erst nach Mitteilung von Vodafone.


    Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug
    Absatz (4) ...
    Satz 4: Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
    Satz 5: Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
    Satz 6: Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Nach Satz 5 MUSS Vodafone den Kunden über die weiteren anfallenden Kosten informieren. Das hat der Gesetzgeber u.a. vorgesehen um dem Kunden das Verlangen nach Satz 6 zu ermöglichen.


    Hat das Vodafone gemacht?

    Es geht doch hier um Telefonkarten aus der Schweiz und die wurden vor ca. 5 Jahren alle geperrt, wenn man nicht per Perso in einen der Telefonläden getrabt ist. Nochmals -es wurden wegen Mißbrauch aus dem Terroristenumfeld sogar alle auch schon länger genutzten Prepaidkarten nachregistriert.
    Was hat das mit Aldi und Co. zu tun?

    Die war nicht lokal - die war Taliban ... :rolleyes:


    Es war mal eine sehr praktische Roamingkarte und zudem anonym betreibbar. Da das aber die Lieblingskarte der Terroristen(auch Bin Laden war Swisscom-Kunde) wurde, musste die Ausweispflicht eingeführt werden.