Du hast in jedem Fall Widerrufsrecht, denn
" Zitat: Fernabsatzverträge sind Verträge ... unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden." - bedeutet sinngemäß nur der Vertragsschluß, nicht aber die Lieferung und Bezahlung, denn die gehen heute noch nicht durch die Leitung.
Beiträge von Seufz
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webtalk: Du vergisst, das Vodafone hartleibiger und kundenunfreundlicher ist als O2.
O2 hat freiwillig vielen Kunden die Möglichkeit der Sonderkündigung gegeben. Würde Vodafone das machen hätten die bald keine Kunden mehr.Ihr habt im Grunde beide Recht! Ein wenig hängt es von den Umständen ab. Es kommt auf die Verfügbarkeitsangaben des Anbieters an (TKG!!!) uvm. Solche Verträge sind insbesondere dann leicht kündbar, wenn eine Leistung an einem Ort plötzlich nicht mehr erbracht wird und das für den Kunden unabsehbar ist (Abschaltung einer Basisstation o.a.). Oder die Home-Verträge u.a.m.
Wer eine Sonderkündigung will, nur weil er gerade bei seiner Oma keinen Empfang hat, dem ist auch vor Gericht nicht mehr zu helfen.
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Keine Leistung = keine Knete
Diese Überlegung mit der außerordentlichen Kündigung ist zwar bequem, ist aber so radikal, das VF das blockieren wird. Ersatzweise kann man versuchen die Zahlungen auszusetzen bis das Problem behoben (Zurückbehaltung). Dann liegt es einzig an VF.
Vorher VF "in Verzug setzen", d.h. formell, schriftlich per Einschreiben, aber höflich eine Frist von 14 Tagen setzen und um eine Stellungnahme und ggf. Lösungsvorschlag bitten.
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Ich kenne noch einen offenen Fall in dem Vodafone bereits dreist-ignorant zum 2.mal an HA verweist. Wie hast du denn das Wunder vollbracht eine vernünftige Reaktion zu erhalten?
Im genannten Fall hat HA sämtliche Einzahlungen eingestellt und vorher war das sehr unregelmäßig. Jetzt 35€ statt 15€

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Base Vertragskarten sind auch für Jersey geblockt. :eek:
Bei den Voip-Anbietern kennt man ja die Staffeln für Rufnr.-Gassen. Das die Netzbetreiber keine Gassenabrechnung hinbekommen und nur blockieren, finde ich schon bißchen schwach. Damit habe ich nicht gerechnet.
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Zitat
und so navigieren ja auch die normalen Navigationsgeräte.
Die haben aber alle Karten im internen Speicher. Auch bei den Nokia Navigation Editions kann man sich weitgehend Karten ins Handy reinziehen. Für Online-Kartennachladung fallen aber Datenkosten an. Wie das mit Japan klappen könnte entzieht sich meiner Kenntnisse. Vielleicht mal bei Nokia dazu recherchieren. -
Auch ich meine solche Vorfälle sollten so einem Unternehmen weh tun. Wie sonst als durch entsprechende Kundenreaktion? Leider reicht der Vorfall alleine so nicht aus zur außerordentlichen Kündigung. Bleibt trotzdem eine fristgerechte Kündigung. Man kann dann die fälligen Beträge weit voraus per Überweisung einzahlen (nicht monatlich, sonst wird es teuer). Dann wird auch nicht mehr abgebucht und könnte die Einzugsermächtigung zurückziehen.