Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von JaynDE
    Danke für die Info. Jetzt noch bitte genauer erklären wieso on manchen Städten bei mir das Netz trotz Drosselung schneller ist mit einem HTC M7 und Root und Viper Rom und mein Original Sony z3 es gleich schnell bei der Drosselung bleibt.

    Vielleicht bin ich ja der einzige, der sich keinen Reim darauf machen kann - also nicht auf die angefragte Erklärung, sondern die Zustandsbeschreibung selbst.

    Ja, klar, jetzt linke Spur, war's das? Es ging nicht um's Rechtsfahrgebot auf unlimitierten Straßen. Auf irgendeinen Beleg, daß Fahren deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, gleichzeitig aber nicht nur ein Bruchteil davon zu irgendwelchen Pflichten oder bei Verstoß zu Bußgeldern oder Anzeigen führt, darauf warte ich weiterhin geduldig.


    Das mit 10km/h Geschwindigkeitsdifferenz gerade noch erlaubte Überholen gilt bei Elefantenrennen zwischen LKWs, also 80 und 70 km/h. Im Gesetz steht ja doch garkeine absolute Geschwindigkeitsdifferenz, sondern "wesentlich höher". Ob das bei 100 schon 20 sind oder 15 oder immer noch 10, das ist dann wohl offen - darf man im günstigsten Fall eben ab einem 90er nicht mehr überholen.


    Und das man jemandem oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit irgendwas ermöglichen muss, das würde ich gern mal irgendwo außerhalb der persönlichen Wunschliste sehen.


    Es geht ja hier um's Aufregen. Mich selbst regt weder die eine, noch die andere Richtung auf. Aber ebenso sicher sollte man für einen Raser nicht auch noch einen persönlichen Nachteil inkauf nehmen. Vielleicht hängt's ja neben der um sich schlagenden Übermotorisierung, des invidiuell gestärkten Sicherheitsgefühls durch höhere, schwere und besser ausgestatte Autos und wohl nicht zuletzt den Blitzer-Apps und dem übersteigerten Ego zusammen. Die Argumentation der Raser jedenfalls wird in letzter Zeit immer hanebüchener, von wegen Behinderung, wenn sie nicht ihre Wunschgeschwindigkeit fahren können, dem vom-Fuß-vom-Gas nehmen oder gar bremsen müssen als Nötigung herbeizufabulieren, Überholhilfe auch jenseits der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und so weiter. Hauptsache, daß man das eigene Fehlverhalten mit dem angeblichen der anderen rechtfertigen kann. Verkehrte Welt...


    Es soll ja ruhig jeder nach Lust und Laune überholen, solange er absolut niemanden anderen gefährdet. Und wenn's nicht geht, dann geht's eben nicht. Es gibt kein Recht auf eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit. Dafür gibt's Rennstrecken, sowie je nach Verkehrszustand die unlimitierten Autobahnabschnitte.


    Aber, wie schon mehrfach erwähnt, rein interessehalber würden mich handfeste, konkrete, unabstrakte, zahlenmäßige Belege über zu langsames Fahren und die Pflicht zur Überholmitwirkung zwischen gleichartigen Fahrzeugen weiterhin interessieren. Ich erinnere mich nur an das Cabrio mit Radlertempo auf der Autobahn, welches dann auch noch polizeilich gestopt wurde. Aber vielleicht gibt's auch zwischen dem und der Grenze zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit garnichts.

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    Original geschrieben von DARKHALF
    Gibt es diese Test Sim auch im Te-com Shop ???
    oder nur online ?


    im bestellformular lässt sich meine Hausnummer 78/1 nicht instalieren... , ich werde immer und immer wieder aufgefordert "zu korigieren" , ich wohne aber nunmal nicht in der 78 ...

    Geht's denn auch nicht als "78.1" oder "78-1"? Zumindest letzteres ist wegen größerer Firmengebäude häufig berücksichtigt, ohne daß man im konkreten Fall ein Missverständnis beim Zusteller befürchten müsste. Oder "Erstes Hinterhaus" im Adresszusatz ist oft auch möglich.

    Die Definition von Verkehrsflussbehinderung durch Kolonnenbildung ist mir neu. Vielleicht kann das ja irgendwie belegt werden. Aber sowieso würde das den individuellen Schnellerfahrer auf einsamer Landstraße ja persönlich benachteiligen und im wahrsten Sinn des Worten zurücksetzen. Für den müsste ja nichtmal eine Braunkohlentagebaubagger rechts ranfahren.


    Man muss also auch Raser beim Überholen unterstützen, also selber runter vom Gas, auf den Seitenstreifen oder auch mal kurz die Straße verlassen? Weil man ihn ansonsten behindern würde und er im Sinne der StVO eben nicht das langsamere Fahrzeug ist? Und weil er sich ansonsten geärgert fühlen, noch agressiver werden und noch fremdgefährdender werden könnte. Man wundert sich ja immer wieder, aber wenigstens ich habe so heute auch schon was zum Schmunzeln gehabt.


    Das Zitat aus der StVO ist natürlich wie erwartet der allseits bekannte, abstrakte Abschnitt. Auch von den angefragten Belegen zu Bußgeld oder Verurteilung von 70/80ern ist nichts zu sehen. Es ist wirklich kein Wunder, wenn sich Höchstgeschwindigkeitsdurchdrücker und Raser gefühlt auf gefühlte Behinderung berufen, obwohl diese Rechtfertigung offenbar durch nichts handfestes belegt werden kann.


    Meinem bescheidenen Verständnis nach zielt der Geschwindigkeitsdiminutiv im Verordnungstext nicht auf einen relativen und demnnach beliebig kleinen Unterschied, sondern auf langsamere Fahrzeuge im allgemeinen, also bauartbedingt langsamere Fahrzeuge wie in der schon erfolgten, beispielhaften Auflistung. Zwei Fahrzeuge zwischen 80 und 100 dürfen sich ja sowieso garnicht gegenseitig überholen.


    Da der Gesetzgeber mit keinem Wort die Höchstgeschwindigkeit in Richtung einer Richtgeschwindigkeit - die gibt's ja sogar auf den ansonsten unreglementierten Autobahnen und auch gerade dort gibt's seit 'ner Weile an einzelnen Gefahrstellen ja Einzelspuren mit Mindestgeschwindigkeiten - deutet, so gibt's auch keine Pflicht zur Erzielung bestimmter Geschwindigkeiten oder zur persönlichen Einschränkung des Langsamerfahrers im Differenzbereich von 20km/h, wahrscheinlich auch nicht bei 30 oder 40 km/h. Letzteres ließe sich durch gegenteilige, konkrete Belege natürlich verbessern und revidieren. (-:=

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    Original geschrieben von murmelchen
    Liest und verstehst du unsere Beiträge auch? Scheinbar nicht. Alles in der StVO geregelt.

    Bist du willig und fähig zu anderem als scheinrhetorischen Suggestivfragen? (-:=


    Dann klär mich doch bitte auf und verrate mir, was in der StVO konkret zum zu langsamen Fahren steht, also nun nicht lediglich die abstrakte "Behinderung". Erinnern kann ich mich nur daran, daß ein Cabriofahrer wegen Verkehrsbehindung eine Geldbuße bekommen hatte, weil er mit 20 oder 40 km/h auf der Autobahn gefahren ist. 80 auf Landstraßen ist wohl unter keinen Umständen zu beanstanden, da ja selbst die Autobahn von Fahrzeuge ab bauartbedingter Geschwindigkeit von 60 km/h fahren dürfen, also unterhalb der halben Richtgeschwindigkeit.


    Wäre ja durchaus interessant, aber welcher Langsamkeit es auf der Landstraße bußgeldig werden könnte. Da dürfen ja ohne weiteres auch langsame Fahrzeuge wie Trecker und Baumaschinen fahren, von unmotorisierten Fahrzeugen garnicht erst zu reden.


    Mit 80 und wahrscheinlich auch 70 ist man auf der Landstraße jedenfalls nur ein gefühltes Verkehrshindernis. Und wahrscheinlich sollte man sich über den 70er sogar noch freuen, denn ab dem 80er darf man schon keinen mehr überholen. <-;<

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    Original geschrieben von surfmobile
    Besser wäre es die Telekom würde gleich ein gutes Angebot auflegen. Wie wäre es mit 20 EUR pro Monat für 50 GB, angelehnt an die 50 GB bei BASE für 10 EUR? Notfalls auch postpaid, aber dann wenigstens monatlich kündbar.

    Monatlich kündbar, um auf noch bessere Angebote vorbereitet zu sein?


    Warum sollte sich irgendjemand oder ausgerechnet der Markt- und Preisführer auf das Glatteis solcher Konditionen begeben? Base hatte die 50GB/10€ (0,20€/GB) als regionalen Testballon gestartet und schon die gleichartige Urlaubspaketoption war wohl eher sowas wie ein Versehen oder Fehler. Zum einen hat auch dieses Superangebot nicht zum breiten Erfolg verholfen, zum anderen bietet auch Base das längst nicht mehr an und hat's auch weder durch ein teureres oder kleineres Paket ersetzt.


    Das wohl nächstbeste sind vom selben Konzern als Option 50GB für 80€ (also 1,60€/GB) und obwohl das viel günstiger ist als alles andere wird ihnen das nicht aus der Hand gerissen. Ausgerechnet bei der Telekom gibt's wohl überhaupt nichts relevantes für einen ähnlichen Preis, solche Riesenvolumina sowieso nicht. Ich sehe nicht, warum man überhaupt und noch viel weniger bei der Telekom von Mobilfunkdaten für 0,40€/GB träumen sollte. Die sitzen doch nicht in den Konzernzentralen und warten auf die Formulierung schöner Wunsche. (-:=

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    Original geschrieben von Brainstorm
    Was konstruierst Du denn? Wo hat jemand sowas behauptet?
    Natürlich muss niemand schneller fahren als erlaubt ist, das verlangt auch keiner. Es geht darum daß jemand der (deutlich) langsamer als Erlaubt fährt, obwohl schnelleres Fahren (also Fahren mit der zulässigen Geschwindigkeit) durchaus möglich wäre, den Verkehr behindert.


    Mich regt übrigens beides auf. Wenn jemand wo man problemlos 100 fahren könnte, und dieses auch darf, dann stur 70 oder 80 fährt, als auch diese, die noch in den Kofferraum kriechen obwohl man bei erlaubten 100 schon fast 110 fährt...

    Wenn man genötigt oder gefährdet wird, dann ist's ja nur natürlich, daß man sich aufregt. Andersrum aber eben nicht. Jemanden mit 80 auf einer Max100 Strecke mag der Min100-Fahrer zwar als Behinderung seines Fortkommens ansehen, aber das ist wohl weder durch Gesetze und Verordnungen, noch durch Gerichtsurteile gedeckt. Wenn der andere aus welchen Gründen auch immer in dem Augenblick 70 oder 80 fährt, dann ist das sein gutes Recht und man sollte eigentlich froh sein, daß es auch Leute gibt, die nicht dauernd an der gesetzlichen, finanziell-punktetechnischen, substanzbedingten oder persönlichen Leistungsgrenze entlangkratzen.


    Natürlich beeinflussen auch die Langsamen den Verkehr, aber das macht der mit deutlich über 100 auch, indem er zum Beispiel ungeregelten Querverkehr die Einfahrt verzögert und wesentlich größere Lücken abgewartet werden müssen. Klar, man hat schonmal davon gelesen, daß irgendjemand wegen Behinderung des fließenden Verkehrs mit 'nem Bußgeld belegt worden sei, aber das wird nicht gerade Relationen wie 80/100 betroffen haben, sondern eher sowas wie 20/100 oder 30/100. Wenn 80km/h tatsächlich Anlass zu Klage oder Anzeige wären, dann würden einige Möchtegernschumis sowas reihenweise dokumentieren und verfolgen. Wo steht denn bitte, daß die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zumindest als wünschenswerte Richt- und Verkehrsflussgeschwindigkeit zu betrachten sei?


    Auch wenn's ein Opi mit Hut, Wackelhund und gehäkeltem Klopapierüberzug ist und der fährt wegen Gewohnheit, Unsicherheit, Unkenntnis, Ortsfremdheit, Wetter, Beschwerdnissen oder Technik konstant 80, so hat der trotzdem das gleiche Recht auf Benutzung der Straße wie wir und jeder andere. Man freue sich doch einfach, daß man selbst - noch! - frei von all diesen Einschränkungen ist und fertig. Und wer mit einer Mindestfahrgeschwindigkeit in Höhe der verordneten Höchgeschwindigkeit kalkuliert oder sich davon sogar abhängig gemacht hat, naja, der sollte mal seine Geschwindigkeit und seine Erwartung auf 80% davon reduzieren. (-;=

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    Original geschrieben von Temposünder
    Von mir gibt's nur dieses Bild mit der Frage, wie man nur so beschissen parken kann.

    Weil's entgegen der Fahrtrichtung ist? Weil auf dem Gehweg keine Kinderwägen oder Rollstühle mehr vorbeipassen? Weil es gegen ein hier unsichtbares Schild verstößt? Wei's im Schatten ist? Weil der fließende Verkehr nicht mehr die dreifache, sondern nur die zweifache Fahrzeugbreite zur Verfügung hat? Weil er aus dem abgelegenen Landkreis kommt?


    Angesichts der Problemlosigkeit dachte ich dann sogar, daß vielleicht der diagonal angeordnete Kombi der monierte Schlechtparker sei, an dem man nur über den noch dazu entgegengesetzten Gehweg vorbeikäme. Aber auch bei näherer Betrachtung sieht man im zugewandten Fahrzeug keinen Fahrer, während im Kombi der Fahrergurt gespannt ist.


    Auch über den anderen Kram wollte oder könnte ich mich nicht aufregen. Als flotter oder überflotter Fahrer vergißt man ja nur allzuleicht, daß die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eben gebau das ist, nämlich die unter günstigsten Umständen maximale Geschwindigkeit. Das ist keine Richt- oder gar Mindestgeschwindigkeit. Wenn jemand langsamer fahren will oder muss, dann ist das eben so. Wer von Willem oder Möglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer unbeeinflusst reisen möchte, der muss eben schienen- und luftbasierte Fortbewegungsarten wählen. Es regt sich ja auch niemand auf, wenn LKW, Trecker, Panzer, Mofa oder Minimobil vor einem mit 60 oder 25 km/h fahren. Und wenn Urgroßvater oder Verirrter vor einem langsam fahren, dann fährt man eben auch mal langsam.

    Re: Re: Wie funktionieren Angebote über &quot;Landing Pages&quot;?


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    Original geschrieben von Goyale
    Das Kilogramm Spinat kostet auch je nach Laden unterschiedlich viel.
    Selbst die identische Dose Coca Cola 0,33l kostet je nach Anbieter unterschiedlich viel.


    Genauso ist es mit Versicherungen, Handyverträgen, Autos etc.

    Das sowieso, aber er meint ja unterschiedliche Preise für's selbe Produkt bei ein und demselben Anbieter, hier ja sogar ein mehrfacher Preis. Das wäre so, als wenn Aldi die Vollmilch an Mercedesfahrer doppelt so teuer verkauft oder Porsche sein Fahrzeug an Geringverdiener für die Hälfte. <-;<

    Wie verlieren denn CD im Laufe der Zeit an Klangqualität? Inhaltlich kann's ja anders als bei Schallplatten oder Magnetbändern keinen Verschleiß geben, weder durch Lagerung, noch durch die berührungsfreie Abtastung. Solange die CD/DVD nicht über die Möglichkeiten der eingebauten Fehlerkorrektur hinaus zu verkratzt wird sollte sich an der Brauchbarkeit nichts ändern und dann natürlich auch der Klang unverändert bleiben. Die ältesten CDs aus den Mittachtzigern funktionieren jedenfalls weiterhin prächtig.


    Zum Kopieren der CD-Daten auf einen USB-Stick darf man aber höchstens eine sehr überschaubare CD-Sammlung haben. Zudem fehlt dann nicht nur das haptische Element, sondern auch das optische, die Außengestaltung, das Heftchen, die zugehörige Information und so weiter. Klar kann man das zusätzlich machen, aber auf eine direkte Abspielmöglichkeit der Originalmedien sollte man dafür noch lang nicht verzichten.


    Die Laufzeit von UKW ist ja längst von 2015 auf 2025 verlängert worden. Der Zukunftssicherheit halber braucht man also auch heutzutage längst kein DAB. Auch bei hochwertigen Komponenten würde man angesichts dieses zeitlichen Horizontes andere Auswahlkriterien anlegen, bei mittleren, günstigen und billigen Anlagen noch viel weniger und sie werden dann wohl sowieso nicht mehr in Betrieb sein.


    Prinzipiell würde ich einer neuen Billiganlage auf jeden Fall eine Gebrauchtanlage etwas besserer Qualität (Denon, Yamaha, eventuell auch Sony) vorziehen. Die klingen besser, funktionieren zuverlässiger, sind ergonomischer, sehen besser aus und haben nicht zuletzt auch Lautsprecher, die nicht von vornherein nur Klangmüll produzieren.