Mir wird mit der Androidapp nur der Verbrauch "SF Internet WE-BB Option" angezeigt, dessen 50MB mangels BB natürlich unangetastet sind. Von den Normaldaten ist da nichts zu sehen. center.vodafone.de zeigt korrekt 30 von 200 MB verbrauchtem UMTS-Volumen an.
Beiträge von drueckerdruecker
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Dies und das könnte auf jenes oder solches deuten. Und? Und selbst, wenn? Italienischer Fahrstil beispielsweise könnte auch auf jenes oder solchen deuten, also könnten wohl alle Italiener oder zumindest alle italienischen Autofahrer unter XYZ leiden.
ZitatOriginal geschrieben von *TS1*
Wie ich gerade auf Spiegel-Online erfahren habe, hat sich der Kapitän nicht absichtlich von der Unfallstelle entfernt, sondern er ist gestürzt und in ein Rettungsboot gefallen...Bis ich diese Behauptung vorhin auch im ARD-Videotext las hatte ich das für einen Witz gehalten. Unglaublich! Stolpert gegen seinen Willen ins Rettungsboot, ist weder in der Lage wieder auszusteigen, noch seine Autorität als Kapitän einzusetzen, soll und will zurückkehren, ist aber trotz reichlich freien Plätzen auf den Rettungsfahren hafenauswärts, trotz Absicht und behördlicher Aufforderung nicht dazu in der Lage, sondern muss dringend weg, um beim Taxifahrer Kaffee zu trinken und seiner Mama telefonisch zu versichern, daß alles in Ordnung sei und alle in Sicherheit seien.
Er könnte sich noch wünschen, daß er aus der Höhe der Brücke kopfüber auf ein im Wasser treibendes Rettungsboot gestürzt, dieses durchschlagen und auf dem Meeresboden neben seinem Schiff liegengeblieben wäre. Jeglich vermeintliches Führungspersonal ist inzwischen gar nicht mehr versteckt peinlich, sondern nur noch.
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Vorhin wollte ich auch schon sagen, daß ich etwas von 200 oder 250 Euro gelesen hatte. Die zitierten 150€ könnten sich auch auf den maximalen Betrag pro Aufladung vom Bankkonto beziehen, finden sich andererseits auch an anderen Stellen, wenn man nach "Callya" und "Maximalbetrag" sucht, aber die könnten das natürlich auch wieder dem zitierten Infodok entnommen haben. €200 sind jedenfalls schon gesichtet worden.
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Ja, eben, da wird gelogen, daß sich die Balken biegen, um vorne Objektivität vorzutäuschen und sich damit dann hinten die Taschen vollzustopfen. Könnte nur die Konkurrenz gegen sowas vorgehen oder auch Verbraucherberatungen oder wer?
Irgendwo anders etwas darüber zu schreiben dürfte nicht wenig bis gar nichts bringen, denn der Weg der dort kommentierenden Interessenten führt ja auch schon an den durchaus existierenden, objektiven Vergleichen vorbei. Gibt's denn außerhalb registrierter Presseorgane ebenfalls eine Pflicht der Gegendarstellung nach falschen Behauptungen? Aber dafür müsste man wahrscheinlich selbst betroffen sein oder sogar falsch über einen selbst berichtet worden sein.
Im Zweifelsfall ist mit dem "großen und umfangreichen Tagesgeld Vergleich der attraktivsten in Deutschland verfügbaren Tagesgeldkonten" eben nicht das übliche gemeint wie zuvorderst Zins (und Sicherheit und und und), sondern die Attraktivität für den Vergleichsersteller höchstselbst. <-;<
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Wenn dem so ist dann ist dem eben so. Gib in dem Fall bitte hier Bescheid.
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Über Affilate Leute für dumm verkaufen
Könnte man eigentlich theoretisch etwas gegen vermeintliche Informationsanbieter einleiten, die zur Verdeckung ihrer finanziellen Auswahlinteressen systematisch und schamlos lügen? Bei tagesgeld-news.de gibt's ja eine Kommentarfunktion und da fragt immer wieder mal jemand, warum denn die gut zahlende Bank XYZ nicht im allmonatlichen Tagesgeldvergleich auftauche. Der Seitenbetreiber antwortet darauf dann immer, daß die Bank die Aufnahme in die Liste leider nicht erlaube. Das ist natürlich Blödsinn, denn für eine Auflistung braucht man weder eine Erlaubnis, noch könnte sie untersagt werden. Wenn ich mich recht erinnere hat der Bestzahler NIBC Direct letztes Jahr kurzzeitig mal ein Partnerprogramm gehabt und tauchte dann auch prompt in der Liste auf. Daß immer wieder Leute nach fehlenden Gutzahlern in der Liste fragen ist offensichtlich, daß sie Objektivität vermuten. Der Betreiber gibt sich ja auch den Schein der Objektivität, nirgends wird darauf verwiesen, daß seine Auswahl provisionsgetrieben ist und selbst im Impressum steht als Beschreibung nur
ZitatTagesgeld-News.de stellt Finanzprodukte, darunter u.a. Tagesgeld, Festgeld und Girokonten vor und berichtet mit News über Zinsänderungen und neue Angebote vor, welche die Nutzer vergleichen, bewerten und kommentieren können.
Wobei Kommentare, die seiner Nase nicht passen oder auch nur über nicht aufgeführte Banken hinweisen einfach gelöscht werden, beziehungsweise seit Moderationspflicht gar nicht erst veröffentlicht werden. Von mir aus darf er sich ja gern dumm und dämlich verdienen an Provisionen, soll dann aber auch dazu stehen, Objektivität auch nicht vortäuschen und Kommentare entweder nicht zensieren oder einfach gar nicht erst eine öffentliche Kommentarfunktion anbieten.
Müssen nicht Banken und Versicherungen ihre Provisionsstruktur neuerdings aufdecken? Gilt das dann nicht auch für solche scheinbaren Informationsanbieter?
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Als Kündingungsgrund taugt das selbstredend. Kündigen darf man auch jederzeit. Man sollte nur nicht erwarten, daß Kündigungsgrund, Kündigungswille und Kündigungsschreiben an der Vertragslaufzeit irgendetwas ändern.
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Als Mensch ist man ja vergeßlich, was frühere Restriktionen angeht oder aber auch schlicht zu jung, um es selbst mitgemacht zu haben. Vor nichtmal einem Jahrzehnt war es nicht ungewöhnlich, daß bei Privatverträgen entweder die Verwendung von Routern oder aber zumindest die parallele Nutzung des Zugang mit mehreren Rechnern nicht erlaubt war.
Gibt's eigentlich Fälle, daß bei Handyflats Tethering einfach so entweder in Rechnung gestellt oder der Anschluss lahmgelegt worden ist? Bei Vodafone hab' ich mal Tethering ausprobiert und bei O2 längere Zeit die Karte ins Netbook eingelegt, aber passiert ist jeweils nichts.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von vesat
@ namorico:
Es ist alles auf der Rechnung korrekt, nur von Vodafone etwas komisch dargestellt.
"Die reguläre Grundgebühr beträgt 39,99 € und wird auf der Vodafone-Rechnung auf 34,99 € reduziert. "
-> Dieses geschieht dadurch, dass es 3 Monate keinen Basispreis gibt und dieser Rabatt auf 24 Monate verteilt gutgeschrieben wird:
3 x 39,99 € = 119,97 €
119,97 € / 24 Monate = 4,99875 €Die oben genannte Grundgebühr ist anteilig vom Datum der Freischaltung bis zur Rechnungsstellung
So herum würde es natürlich funktionieren. Daß ein Rechnungsposten "Rabattaktion 3 Monate Basispreis sparen (anteilig)" von Vodafone so gemeint sein könnte, daß der abgezogene Rabatt nicht drei Monate lang läuft, sondern 3 Monate voller Basispreiswegfall damit auf 24 Monate verteilt werden wäre ich frühestens bei Beibehaltung auf der vierten oder fünften gekommen. Aber so kann man "(anteilig)" natürlich durchaus auch interpretieren. Wegen des angebrochenen Erstmonats müsste das dann ja eigentlich "(anteilig) (anteilig)" heißen. Also warten wir's voller Hoffnung und Zuversicht ab.
Danke für Aufklärung! (-:=
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Zitat
Original geschrieben von Struppel
Könnte es nicht auch sein, daß sich der Kapitän nach dem Unfall in einer Art Schockzustand befand und deshalb diese von außen völlig unverständlichen Handlungen erfolgten?Keine seiner bislang bekannten Handlungen und Worte deuten auch nur dahin. Ganz im Gegenteil hat er den Schaden gar nicht erst ernst genommen und auch nicht annähernd darauf reagiert. Hätte er auch nur vor seinem geistigen Auge ein paar Gespenster gesehen hätte er wohl allemal besser reagiert und zumindest das Schiff früher evakuieren lassen.
Man stelle sich nur vor, daß sein Schiff ein ähnliches einschneidendes Ereignis auf hoher See statt in Spuckweite zur Küste ereilt hätte.