Beiträge von Werniman

    Hallo,
    ich muss heute mal in dienstlicher Angelegenheit fragen: Ich arbeite in der IT in einer Einrichtung des Öffentlichen Dienstes. Firmensitz ist ein altes Schloss. Leider gabs in der Vergangenheit Probleme mit Graffitis an der Fassade und nun fürchten unsere Vorgesetzten, dass das künftig noch schlimmer werden könnte, da die Fassade saniert werden soll und daher ein Gerüst aufgestellt wurde. Aus diesem Grund haben unsere Vorgesetzten beschlossen, dass mehrere Überwachungskameras als Abschreckung angeschafft werden sollen, die Bilder sollen bei der Sicherheitsfirma auflaufen, die das Gelände bewacht. Mangels WIFI wurden Kameras mit 4G-Modul angeschafft...und Aldi Talk als Provider gewählt. Oder besser: Der Verwaltungsleiter kam mit den 4 SIM-Karten von Aldi Talk an, d.h. Prepaid. Nun,die SIM-Karten sind da, via Handy wurde die PIN-Abfrage deaktiviert (denn eine Überwachungskamera hat ja keine Tastatur,um eine PIN einzugeben).

    Nun müssen die SIM-Karten aber noch aktiviert werden. Denn auf der Registrierungsseite (und der entsprechenden App) braucht man zwingend einen Personalausweis zur Registrierung. Sprich: demnach könnte man das nur als Privatperson. Bei O2 bzw Vodafone, wo wir die Verträge für unsere (mehrere Dutzend) Diensthandys haben, konnten wir uns als Firma registrieren. Ist sowas bei Aldi Talk auch möglich ? Und Frage 2: gibts bei Aldi irgendeine Möglichkeit, eine Art Rechnung, Quittung o.ä. für eine monatliche Aufladung für unsere Buchhaltung zu bekommen ? Letzteres ist auch der Grund, wieso keiner von uns seinen eigenen Personalausweis für die Registrierung hergeben will. Ich selbst schon gar nicht, da ich die Firma in 6 Wochen verlassen werde.

    Mir ist durchaus bewusst,daß dieser Thread schon 2 Jahre alt ist. Da sich meine Freundin momentan in einer ähnlichen Situation befindet,wollte ich den (hoffentlich noch mitlesenden) Threadersteller an dieser Stelle fragen,wie die Sache denn weitergegangen ist.
    Bei meiner Freundin wurde der Antrag abgelehnt,weil sie die 4 Jahre leitende Tätigkeit nicht nachweisen konnte, eine Selbstständigkeit in einem anderen Bereich wurde nicht anerkannt. Dabei gibt es eigentlich 2 Urteile,die genau dieser Forderung nach einer leitenden Stellung widersprechen: Das Urteil es VG Köln vom 15.12.2005 und das des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.12.2005 (habe die AZ leider gerade nicht zur Hand). Zudem gibt es die Auslegungsrichtlinien des Bund-Länder-Ausschusses vom 30.5.2006 zur genannten Altgesellenregelung. Zusammengefasst sagen diese aus,daß
    a) eine "leitende Tätigkeit" nicht zwingend die Erlangung von betriebswirtschaftlichen,kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen beinhaltet und man diese auch auf anderem Wege erlangen kann.
    b)eine leitende Tätigkeit nicht zwingend Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Mitarbeitern umfasst und
    c) auch fachlich-technische Kenntnisse nicht zwingend eine Eigenschaft einer leitenden Tätigkeit sind,da man diese Kenntnisse auch durch die Berufserfahrung
    hinreichend dargelegt sind.
    Wenn diese 3 Merkmale nicht zwingend die einer leitenden Tätigkeit sind..was sind denn dann Merkmale einer leitenden Tätigkeit ? Wo liegt für die Handwerkskammern noch der Unterschied zwischen dem,was einen Gesellen und einem leitenden Angestellten ausmacht ? Selbst Sachen wie Materialbeschaffung ist heutzutage oftmals Aufgabe des Gesellen selbst,also nicht zwingend als leitende Tätigkeit anzuerkennen.


    Zudem wurde selbst vom Gesetzgeber inzwischen dargelegt,daß leitende Tätigkeiten einzelner Angestellter bei einer durchschnittlichen Firmengröße von 8 Angestellten (Tendenz fallend) nur noch äußerst selten vorkommen. De Facto heißt das doch,daß die Handwerkskammern durch zu enge Anwendung ihrer Vorschriften eher das Gegenteil von dem bewirken,was der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung der Altgesellenregelung erreichen wollte: Eine Vereinfachung der Zulassungabedingungen und damit verbunden eine Stärkung der Handwerksbranche.