Tipps zur Altgesellenregelung (Selbständig ohne Meister) gesucht

  • Hallo Leute,


    da man hier in diesem Forum zu allen möglichen Themen gute Ratschläge bekommt, möchte ich fragen, ob sich jemand mit der Altgesellenregelung auskennt:


    Meine spezielle Frage:


    Meine Bekannte möchte sich mit einem "kleine Friseurladen auf Rädern" selbständig machen. Sie hat in den letzten fünf Jahren schon in einem Friseurladen selbständig gearbeitet. Sie war die einzigste Angestellte und die Meisterin/Inhaberin war die meiste Zeit nicht abwesend. Nun hat diese Inhaberin den Laden überraschend geschlossen. Den Gesellenbrief hat sie seit mehr als 20 Jahren.


    Wir haben auch schon mal bei der IHK angefragt, aber dort ist man nicht wirklich auskunftstfreundlich.


    Was genau müsste in einem Zeugniss drinstehen, bzgl.


    "...davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden."


    So steht es in der Verordnung.


    Die Ex-Chefin meinte, wir sollen ein Arbeitszeugniss verfassen, sie würde es dann unterschreiben.


    Hat hier jemand Tipps zur Formulierung eines solchen Arbeitszeugnisses?

  • Re: Tipps zur Altgesellenregelung (Selbständig ohne Meister) gesucht



    Ihr solltet die wesentlichen Tätigkeiten nennen (nicht nur Haareschneiden, färben, etc., sondern auch Kundenakquise, Bestellabwicklung, Kassenabrechnung etc.) und Euch von der Chefin bestätigen lassen, dass diese eigenverantwortlich ausgeführt wurden. Wichtig ist eigentlich auch Personalführung. Bei nur einer Angestellten kann davon aber wohl kaum die Rede sein.


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese Bescheinigung wichtig ist, aber dass es nicht auf einzelne Begrifflichkeiten ankommt. Hauptsache ist, dass der Mindestzeitraum erfüllt wird und dass eigenverantworliches Arbeiten anhand einiger Beispiele vom letzten Chef bestätigt wird.


    Der Antrag geht ja (wenn ich mich recht erinnere) ans Arbeitsamt und die sind schließlich für jeden Arbeitslosen dankbar, der den Schritt in die Selbständigkeit wagt und aus deren Statistik verschwindet.

  • IHK bringt euch nicht viel, als Frisörin unterliegt Sie der Handwerkskammer, nicht der Industrie- und Handelskammer!
    Die können (und müssen) als einzige Auskunft über solch ein spezielles Problem geben.


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Hallo und guten Morgen,


    leider hat sich das Thema "Selbständigkeit" noch nicht vollständig lösen lassen. Es gibt eine neue Möglichkeit:


    Die ehemalige Chefin (Friseurmeisterin) bietet an, dass Sie ihren Meisterbrief "hergibt", damit sich meine Bekannte mit ihrem kleinen "Betrieb" -Friseur auf Rädern- selbständig machen kann. Dafür will sie aber im Monat ca. 150 EUR haben und natürlich von meiner Bekannten als angestellte Meisterin auch bei allen nötigen Kassen (Arbeitslosen-, Kranken- und Renten) angemeldet wird.


    Wo soll man sich darüber am besten beraten lassen; Handwerkskammer oder beim Arbeitsamt? Oder habt ihr gute Internezseiten für erste Informationen?


    Wir danken euch im Voraus!

  • Arbeitszeugnisbuch: Weuster/Scheer


    Hallo Leute,


    wenn Ihr ein vernünftiges Arbeitszeugnisbuch sucht dann:


    Weuster/Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Verlag Boorberg, Stuttgart 2007



    Da sind alle möglichen und notwendigen Textbausteine für das Arbeitszeugnis in vielen detailierten Abstufungen drin. Auch wird nach einfachen Arbeiter, Führungskraft usw unterschieden.


    Meine Frau (Führungskraft) nimmt es immer her um ihre Pappenheimer schriftlich zu bewerten.


    Kann ich nur empfehlen, steht auch viel rechtliches drin.
    Hatten auch schon einige andere Bücher zum Thema Arbeitszeugnis im Hause, aber das ist da beste was wir bisher in den Fingern hatten.



    Hoffe geholfen zu haben.


    Grüsse


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Mir ist durchaus bewusst,daß dieser Thread schon 2 Jahre alt ist. Da sich meine Freundin momentan in einer ähnlichen Situation befindet,wollte ich den (hoffentlich noch mitlesenden) Threadersteller an dieser Stelle fragen,wie die Sache denn weitergegangen ist.
    Bei meiner Freundin wurde der Antrag abgelehnt,weil sie die 4 Jahre leitende Tätigkeit nicht nachweisen konnte, eine Selbstständigkeit in einem anderen Bereich wurde nicht anerkannt. Dabei gibt es eigentlich 2 Urteile,die genau dieser Forderung nach einer leitenden Stellung widersprechen: Das Urteil es VG Köln vom 15.12.2005 und das des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.12.2005 (habe die AZ leider gerade nicht zur Hand). Zudem gibt es die Auslegungsrichtlinien des Bund-Länder-Ausschusses vom 30.5.2006 zur genannten Altgesellenregelung. Zusammengefasst sagen diese aus,daß
    a) eine "leitende Tätigkeit" nicht zwingend die Erlangung von betriebswirtschaftlichen,kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen beinhaltet und man diese auch auf anderem Wege erlangen kann.
    b)eine leitende Tätigkeit nicht zwingend Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Mitarbeitern umfasst und
    c) auch fachlich-technische Kenntnisse nicht zwingend eine Eigenschaft einer leitenden Tätigkeit sind,da man diese Kenntnisse auch durch die Berufserfahrung
    hinreichend dargelegt sind.
    Wenn diese 3 Merkmale nicht zwingend die einer leitenden Tätigkeit sind..was sind denn dann Merkmale einer leitenden Tätigkeit ? Wo liegt für die Handwerkskammern noch der Unterschied zwischen dem,was einen Gesellen und einem leitenden Angestellten ausmacht ? Selbst Sachen wie Materialbeschaffung ist heutzutage oftmals Aufgabe des Gesellen selbst,also nicht zwingend als leitende Tätigkeit anzuerkennen.


    Zudem wurde selbst vom Gesetzgeber inzwischen dargelegt,daß leitende Tätigkeiten einzelner Angestellter bei einer durchschnittlichen Firmengröße von 8 Angestellten (Tendenz fallend) nur noch äußerst selten vorkommen. De Facto heißt das doch,daß die Handwerkskammern durch zu enge Anwendung ihrer Vorschriften eher das Gegenteil von dem bewirken,was der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung der Altgesellenregelung erreichen wollte: Eine Vereinfachung der Zulassungabedingungen und damit verbunden eine Stärkung der Handwerksbranche.

    Marco Werner

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