Hallo Leute,
da man hier in diesem Forum zu allen möglichen Themen gute Ratschläge bekommt, möchte ich fragen, ob sich jemand mit der Altgesellenregelung auskennt:
Meine spezielle Frage:
Meine Bekannte möchte sich mit einem "kleine Friseurladen auf Rädern" selbständig machen. Sie hat in den letzten fünf Jahren schon in einem Friseurladen selbständig gearbeitet. Sie war die einzigste Angestellte und die Meisterin/Inhaberin war die meiste Zeit nicht abwesend. Nun hat diese Inhaberin den Laden überraschend geschlossen. Den Gesellenbrief hat sie seit mehr als 20 Jahren.
Wir haben auch schon mal bei der IHK angefragt, aber dort ist man nicht wirklich auskunftstfreundlich.
Was genau müsste in einem Zeugniss drinstehen, bzgl.
"...davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden."
So steht es in der Verordnung.
Die Ex-Chefin meinte, wir sollen ein Arbeitszeugniss verfassen, sie würde es dann unterschreiben.
Hat hier jemand Tipps zur Formulierung eines solchen Arbeitszeugnisses?