hallo kar.98
ist kein Rechtberatung und bin kein Jurist
Verkäufer trägt das Risiko für Untergang oder Verschlechterung der Ware beim Transport.
gilt nicht für Verbrauchsmaterial
im Fernabsatz soll das 14-tägige Rückgaberecht eine Möglichkeit nur zur Prüfung des Produktes einräumen. Da bei einem Kauf im Einzelhandel die Ware auch getestet werden kann, z.B. Kleidung usw.
Auspacken, Anprobe oder Inbetriebnahme alles im Rahmen eines bestimmungmäßigen Gebrauches.
Wie intensiv getestet werden darf weiß ich nicht.
In der Paxis wird dieses für den Verkäufer auch schwer nachzuweisen sein
ob hier auch der Formulierung: "in der ihm eigenen Sorgfallt" Anwendung findet weiß ich nicht.
Kleinere Gebrauchsspuren, entfernen einer Folie etc wird er wohl hinnehmen müssen ohne einen Schadensersatz verlangen zu können und den muß er einklagen.
Was er sicherlich nicht darf ist einen Teil des Kaufpreises einfach einbehalten
entfernen einer Displayschutzfolie um die Reflektion des Display zu beurteilen ist meiner Meinung nach kein Problem
Der Verkäufer muß Rückläufer auch beim Wiederverkauf kennzeichnen (z.B. B-Ware)
Die läßt sich aber nur günstiger verkaufen, so etwas nennt sich unternehmerisches Risiko
Ich persönlich finde der Verbraucherschutz beim Fernabsatz geht zu weit
Der Unternehmer ist hier sehr stark benachteiligt.
Glücklicherweise sind mehr als 80 % der Kunden Menschen mit normalen Umgangsformen.
Zu deinem Fall
Ein 2-wöchige Nutzung dürft über die Warenprüfung hinausgehen ist aber praktisch nicht nachzuweisen.
Auspacken und Inbetriebnahme eines Headset ist ok
Entfernen der Schutzfolie denke ich wird er hinnehmen müssen
was verstehst du unter durch Zubehör ersetzt und wie soll er das festgestellt haben.
Sollte der Verkäufer Schadenersatzansprüchen stellen, wird er diese auf gerichtlichem Wege einklagen müssen.
Seine Rechtschutzversicherung dürfte ihm hier auch wenig helfen, die decken meist keine Vertragsstreitigkeiten ab.
Würdest du ihn auf Schadenersatz verklagen, dann würde seine Versicherung einspringen
Wenn du die rechtzeitig Rücksendung der Ware nachweisen kannst, hast du Anspruch auf volle Kaufpreiserstattung.
Das heißt nicht dass der Verkäufer keine Schadensersatzansprüche geltend machen kann, diese müssen ihm aber gerichtlich zugesprochen werden.
Gerecht und Recht sind leider nicht immer gleich
Ich kann Verkäufer vestehen die Ware in desolatem Zustand zurück bekommen
und sich weigern den vollen Kaufpreis zu erstatten. Weil ein Schadensersatzprozess teuer ist und lange dauert und falls der Kunde kein Geld hat außer Kosten nichts bringt
hoffentlich gehörst du nicht auch zu den 20% der Kunden
Eine Frage zum Schluß um wieviel Geld geht es denn?
Faße dir einmal an die eingene Nase, korrekt hast du dich nicht verhalten auch wenn es schwierig ist das nachzuweisen.
Gruß Resool