Beiträge von bemymonkey

    Also, kleines Update: Mir wurde nun versichert, dass bei der Mobilcom Debitel auch bei sofortiger Aktivierung weiterhin das Widerrufsrecht besteht, und die Belehrung eine Allgemeine für alle Betreiber ist... daher (hoffentlich) alles in Ordnung und in dem Falle eines Widerrufs hoffentlich auch keine Probleme ;)

    So, nachdem das G1 meiner Freundin so langsam wirklich abnippelt, habe ich heute früh mal ein solches Teil bestellt, und eben die Vertragsunterlagen erhalten...


    Interessant dabei: Es sind komplette Blankoformulare (1x Bestellformular vom Händler, das ist ja auch OK, und 1x komplett leerer Mobilkom-Debitel Mobilfunkvertrag), die ich laut E-Mail einfach ausfüllen soll - da stehen ja gar keine Daten zum Tarif drin. War das bei Dir auch so, dj?



    Oder erwarten die ernsthaft, dass ich in den Wisch einfach meine Daten eintrage und zurück schicke, ohne die genauen Vertragsdetails zu wissen?


    -edit-


    Weitere Frage: Im Bestellformular kann man zwei Sachen zur Aktivierung des Vertrages aussuchen - 1. sofortige Aktivierung oder 2. Aktivierung 14 Tage nach Ersteigerungsdatum (wobei dann dahinter steht, dass die Ware dann auch erst nach 14 Tagen versendet wird).


    Allerdings erlischt ja bei Aktivierung des Mobilfunkvertrags das Widerrufsrecht - laut der Widerrufsbelehrung auf dem Antrag (die von der Widerrufsbelehrung in der Artikelbeschreibung auf eBay übrigens erheblich abweicht - da war diese Klausel nämlich überhaupt nicht vorhanden).



    D.h. egal welche der beiden Optionen ich ankreuze, bekomme ich kein Widerrufsrecht? Was soll das?



    -edit2- Ich sehe gerade, dass die Klausel auf der Angebotsseite doch vorhanden ist, allerdings in verkürzter Form:


    "Bei Verträgen über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."


    Auf dem Bestellformular steht dagegen:


    "Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Aktivierung des
    Mobilfunkvertrages) mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wunschgemäß vor dem Ende der Widerrufspflicht begonnen wird oder Sie diese selbst
    vor dem Ende der Widerrufspflicht veranlasst haben (Benutzung der SIM-Karte zum Telefonieren)."



    Das kann doch nicht normal sein, oder? :confused:



    -edit3- Jetzt kann Boris ja sagen, "Hab ich's doch gewusst!" :p