Beiträge von juezae

    Hallo Salchinger,
    wenn du den Thread zum Teil gelesen hast, erkennst du, daß in den letzten 2Jahren ein Kalender erstellt wurde und hier zum selber ausdrucken zur Verfügung stand. Von Kurzlesern kam dann immer der Kalenderdruck- und Kaufvorschlag. Wenn du das innerhalb 1 Woche incl. Versand hinbekommst, nur zu. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Horstbert
    übrigens ziemlich gewagt, ein radio zu kaufen, in der annahme, es könne mp3s spielen, nur weil in der beschreibung steht, es unterstützt id3-tags ;)


    Hallo,
    deshalb hat jne das Thema mit der Fortsetzung im "Biete" beendet.;)

    Re: bestimmte Frist


    Zitat

    Original geschrieben von juezae
    Was ist mit dem 2.Teil meiner Frage:
    Kann mit Testament die Wohnung an eine Person vererbt werden? Diese Person braucht das Erbe nicht antreten und der Mietvertrag wird vom Staat geerbt?


    Hallo Stefan,
    wir kommen also wieder zur Sache;) ,
    kannst du zu obiger Frage noch was sagen?
    Edit: Hintergrundinfo
    Die Wohnungsbaugesellschaft lässt freigewordene Wohnungen (ca.45Jahre alt) renovieren. -- Ist ja in Ordnung -- Neue Türen, Wasser- u. Stromleitungen, San.-Anlagen. Vom Erben werden die 3Monatsmieten verlangt und evt. Kosten für Schönheitsreparaturen.

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan

    Ganz abgesehen davon, dass ich es makaber und auch schäbig finde, über drei Monatsmieten zu diskutieren, im Falle, dass die Mutter stirbt. :rolleyes:



    Stefan


    Hallo Stefan,
    machst du dein Testament auch nach dem Tod?
    ....und einen Lohnsteuerjahresausgleich machst du auch nicht?

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Es kommt eben auch darauf an, wer noch in der Wohnung wohnt usw. aber dennoch: du kommst aus so einem Vertrag idR immer raus, ohne gleich das Erbe ausschlagen zu müssen ;)


    Klar, meine Mutter wohnt alleine in der Wohnung. Aus dem Vertrag komme ich nach 3 Monatsmieten raus, das ist mir aber zu lange.

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nur mal eine Verständnisfrage: deine Mutter ist gestorben und die Vermieterin möchte, daß ihr den Mietvertrag weiter erfüllt? Oder geht es darum, daß die Vermieterin für ihren eigenen Tod plant, oder wie oder was?


    Aber was hat das mit Erben oder erben zu tun? Man erbt doch keinen Mietvertrag und insofern hat das mit dem Erbe auch nix zu tun. Stirbt ein Vertragspartner, so erlischt der Vertrag innerhalb gesetzlich geregelter Fristen und ein Erbe muß dafür schon gar nicht ausgeschlagen werden...


    Oder verstehe ich das ganze total falsch? :confused:


    Hallo,
    zu a) alle Leben noch. Für den Fall, daß meine Mutter stirbt, möchte ich nicht auf dem Mietvertrag sitzen bleiben.
    zu b) doch, man erbt einen Mietvertrag.
    Siehe hier