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Ich habe einen sehr günstigen LCD Fernseher gekauft bei einem Online Händler,das wirft bei mir eine generelle Frage auf.
Nun schreibt mich der Händler an das ich das Gerät gefälligst zurückgeben soll, sonst wird er Böse und Verklagt mich,zudem habe ich mich Strafbar gemacht (achja?das wüsste ich aber) 
Er Besteht auf sein 14Tägiges recht Ware zurückzufordern (ROFL :D)
(Preis unter Händler EK)
Nun zur eigentlichen Frage:
Hätte ein Händler theoretisch das Recht zu günstig verkaufte Ware zurückzufordern oder ist das Thema mit dem Kaufvertrag erledigt?
(Generell gemeint,nicht auf den aktuellen Fall bezogen)
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Und was soll uns das sagen?
nötig ist es dann trotzdem nicht,das war die Frage und nichts anderes... 
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Zitat
Original geschrieben von Deus-x
Wie funktioniert das mit den "Junge Leute"-Verträge? Gelten die vergünstigten Vertragsbedingungen auch wenn ich den Vertrag mit 24 abschließe und im 2. Jahr über 25 bin, also für die gesamte Laufzeit? Oder wird der Vertrag hochgestuft sobald ich 25 bin?
Im Normalfall wird man im 2. Jahr die normalen Gebühren ohne Jungeleute rabatt zahlen,
wird aber nur teilweise durchgesetzt.
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Nunja, er wird ja nicht gleich beim Erstbesuch die Tür öffnen lassen.
Vermutlich wird man eine Ankündigung des nächsten Besuchs erhalten bei dem man dann zwingend vor Ort sein muss
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Was will ein E+ Nutzer denn auch mit einem Smartphone...beim den hochgeschwindigkeitsdatennetz..
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Ein Troll hat Ferien, fiese kombination.
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Nein,unter den Bedingung ist es nicht nötig.
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Haben alle nichts besseres mehr zutun als sich nur noch zu beschweren das irgendein Thema im falschen Bereich ist statt etwas zum Thema beizutragen?
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Nein, das tun sie nicht.
soeben getestet
Zitat
dass die Telekom Grundstücke ohne aktiven Anschluss ignoriert