Da der ursprüngliche Thread http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=484314 geschlossen wurde, hier noch eine Replik auf zwei Beiträge:
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Niemand sprach von der "Mehrheit des Volkes" oder gar der "absoluten" Mehrheit. Auch Merkel wurde nicht von der Mehrheit des Volkes gewählt, trotzdem zweifelst du hoffentlich nicht an ihrer demokratischen Ligitimität!
Die Wahl von Hitlers NSDAP und auch die Ernennung durch den RK kam mit demokratischen Mitteln zu Stande, das ist ein Fakt.
Natürlich meinte ich mit der Mehrheit des Volkes hier die Mehrheit der Wahlberechtigten, die auch tatsächlich gewählt haben, das hätte eigentlich schon aus dem Zusammenhang der von mir erwähnten Reichstagswahlen hervorgehen sollen. Trotzdem stelle ich es hier noch einmal klar: "Mehrheit" im Zusammenhang mit Wahlen bedeutet die Mehrheit derer, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben.
Die Wahl der NSDAP war nach dem Rechtsverständnis der Weimarer Republik legal, kein Zweifel, denn es gab kein Verbot von Parteien, die sich die Abschaffung eben jener Republik zum Ziel gesetzt hatten. Sonst wären sowohl am rechten wie auch am linken Rand des politischen Spektrums einige Parteien verboten worden. Aus dem Prinzip dieser scheinbaren Legalität nun auch eine demokratische Legitimation abzuleiten, ist allerdings wagemutig. Denn auch sämtliche Urteile, die der Volksgerichtshof fällte, wären danach, weil auf den Gesetzen einer angeblich demokratisch legitimierten Regierung basierend, tatsächlich "im Namen des Volkes" völlig zu Recht gefällt worden und hätten demnach niemals als "nationalsozialistische Unrechtsurteile"" für ungültig erklärt werden dürfen. Denn die Regierung wäre dann durch ein ebenfalls scheinbar "legal" zustande gekommenes Gesetz vom Parlament dazu ermächtigt worden, selbst die Verabschiedung von Gesetzen in die Hand zu nehmen.
Es ist also ein Trugschluss, aus dem Umstand, dass Gesetze jeweils ihrem Buchstaben gemäß nicht eindeutig gebrochen, sondern "nur" ihrem Sinn gemäß missachtet wurden, abzuleiten, dass damit alles legitim oder wenigstens legal ist. Es hat sich unter Historikern nicht ganz zufällig seit fast einem halben Jahrhundert eingebürgert, im Zusammenhang mit dem Rechtsverständnis der Nationalsozialisten nicht von Legalität, sondern eben von Scheinlegalität zu sprechen. Und das zieht sich der "Machtergreifung" bis zur Kapitulation wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte von 1933 bis 1945.
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Die Linksextremen beschädigen in erster Linie Sachen, die Rechtsextremen Menschen. Auch wenn in Deutschland Sachbeschädigung meist härter bestraft wird als Körperverletzung, ist der Schutz von Menschen höhere zu bewerten in einer normalen Gesellschaft.
Nochmals die Erinnerung an die Opfer der Baader-Meinhof-Gruppe/RAF/Bewegung 2. Juni usw. Waren die Opfer des linken Terrorismus denn nur "Sachen"? :eek:

