Beiträge von Andre B.

    Zitat

    Neben den Konditionen meines RV bei D2 sieht der XL Tarif von e-plus aber ziemlich alt aus.


    Ich war eigentlich bis eben der Meinung, die Rahmenverträge der Konkurrenz zu kennen. Und da gibt es bei Vodafone eigentlich nur einen hervorstechenden RV mit 8,8 Cent die Minute ins Festnetz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der unterboten wurde. Dann mal bitte Details...


    Grüße,
    Andre

    Zitat

    Es macht oft durchaus einen Unterschied.. und wenn man keinen Professional XL braucht und z.B. bei einem kleineren Vertrag auch nur 5 Euro im Monat spart, kann es sich trotzdem schon gelohnt haben..


    Wenn du keinen Professional XL-Tarif brauchst, gehörst du für die Netzbetreiber auch nicht zu der Zielgruppe, die einen RV angeboten bekommen respektive auf Nachfrage einen erhalten. Auch Netzbetreiber müssen wirtschaftlich handeln.


    Grüße,
    Andre

    @ Milhouse


    Der Rahmenvertrag ist ein übergeordneter Vertrag, mit allgemein gültigen Rahmenbedingungen, den ein Geschäftskunde (!) mit einem zuvor definierten Umsatz abschließen kann. Es geht also definitiv nicht darum, jeden x-beliebigen Kunden in einen Rahmenvertrag mit günstigeren Konditionen zu schaufeln. Und das trifft nicht nur auf E-Plus zu, sondern auf alle Netzbetreiber (nebenbei: der Company-Tarif ist bis auf die netzinternen Gespräche teurer als der Professional XL).


    Ein Rahmenvertrag mit dem Unternehmen X ist auch nur für dieses Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestimmt. Und da ausnahmslos alle Karten in einem Rahmenvertrag per Hand freigeschaltet werden, ist da für Aussenstehende nicht viel zu machen.


    Was glaubst du, wieviele findige Handybesitzer in den Shop rennen und mit einer RV-Nummer aus dem Internet günstige Konditionen in Anspruch nehmen wollen. ;)

    Grüße,
    Andre

    Mindestens ein Mal im Monat kommt hier im Forum eine Diskussion über Rahmenverträge auf. Von den speziellen Verträgen für umsatzstarke Geschäftskunden geht anscheinend eine ganz besondere Faszination aus.


    Ich muss euch an dieser Stelle leider desillusionieren. Die Rahmenverträge von E-Plus gehen (mit wenigen Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann) nicht über die ohnehin schon sehr günstigen Konditionen des Professional XL-Tarifs hinaus. Das bedeutet: Jede/r Kunde/in kann die günstigen Tarife nutzen.


    Der einzige Unterschied zum normalen Professional XL-Tarif besteht in einem virtuellem privaten Netzwerk (VPN), das Mobilfunk- und Festnetzanschlüsse einer Gruppe (also beispielsweise einer Firma) integriert. Gespräche innerhalb dieser Gruppe sind dann besonders günstig und kosten in der Regel 0,05 Euro pro Minute. Diese Option hat man aber in abgewandelter Form auch im normalen Professional XL-Tarif mit City- oder Partner & Family-Verbindungen, die ebenfalls 0,05 Euro kosten.


    Rahmenverträge, wie der für die VR-Bank, sind auch nur minimal modifizierte Professional XL-Tarife. Wer dafür extra eine Mitgliedschaft eingehen möchte, wird unter dem Strich wahrscheinlich mehr zahlen.


    Ihr seht: Es lohnt sich nicht, nach einem nebulösen und "geheimen" Rahmenvertrag zu suchen.


    Grüße,
    Andre

    Bei E-Plus gibt es keine "öffentlichen" Rahmenverträge. Rahmenverträge werden immer für einen geschlossenen Kundenkreis geschaffen.


    Nur nebenbei: Die normalen Verträge sind bei E-Plus so günstig, das Rahmenverträge anderer Netzbetreiber nicht mitkommen.


    Grüße,
    Andre

    Heute ist der angekündigte Artikel von Teltarif.de zu der dubiosen Mahnaktion von Tiscali erschienen:


    http://www.teltarif.de/arch/2004/kw02/s12474.html


    Auszug:


    Zitat

    Die Frage ist nun, wie sich die Kunden verhalten sollten. Abwarten und Tee trinken wird die einfachste Strategie sein. Denn seit dem 31. Dezember 2003, 24 Uhr sind die Ansprüche des Anbieters verjährt. Weil es um Verbindungen geht, die im Jahr 2001 angefallen sind, muss eine Verjährungsfrist von zwei Jahren angenommen werden. Seit der Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre verlängert - das gilt aber in diesem Fall noch nicht. Die einfache Aussendung einer Mahnung hemme die Verjährung nicht, erklärte Rechtsanwalt Markus Philipp Förster gegenüber der Redaktion. Um die Verjährung zu unterbrechen, müsse das Unternehmen entweder eine Klage einreichen oder bei einem Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen. Hier reiche es nach § 167 ZPO allerdings aus, wenn der Bescheid bis zum 31. Dezember beim Gericht sei. Jetzt kann es also noch einmal spannend werden, ob nun tatsächlich Mahnbescheide kommen oder nicht.