Teile im wesentlichen die Meinung von eisi (Vorredner).
Aber mir ist absolut unbekannt, das man ein Fahrzeug anmelden kann, wenn man keine Papiere eines "abgemeldeten" Fahrzeuges hat. Zwei gleichzeitige Anmeldungen für ein Fahrzeug scheidet schon deshalb aus, da Du ja dann theoretisch 2 Fahrzeugscheine und 2 verschiedene Kennzeichen gleichzeitig hast, das ist in Deutschland unmöglich.
Eine Ummeldung durch dich alleine scheidet meiner Meinung aus, wenn der Vorbesitzer die Kennzeichen reservieren will.
Im Moment der Ummeldung kannst nur Du (wenn Du im gleichen Zulassungsbezirk wohnst) die Kennzeichen reservieren bzw. verwenden für das gleiche Fahrzeug, nicht aber der Vorbesitzer. Natürlich kannst Du den Vorbesitzer nach der Ummeldung anrufen und der dann sofort versuchen zu reservieren, aber ich glaube nicht, das das klappt.
Das beste wäre wohl, wenn Verkäufer und Du die entsprechende Stadtverwaltung anrufen, bevor das Fahrzeug abgemeldet wird und dies abklären, da das alles sehr stark von der Laune des Sachbearbeiters abhängt.
Am einfachsten für Dich ist, das der Verkäufer abmeldet (kann dann v e r s u c h e n das Kennzeichen reservieren), Dir die Papiere zukommen läßt, und Du dann neu anmeldest.
Ein Bekannter hat sein Kennzeichen am gleichen Tage auf ein anderes Fahrzeug mitgenommen, also irgendwie geht das schon, der hatte aber gute Beziehungen zur Sachbearbeiterin.
Nach meiner Kenntnis wird aber bei einer Abmeldung das Kennzeichen für einige Monate gesperrt, also ob es gleich wieder für ein a n d e r e s Fahrzeug reserviert werden kann, hängt von der Laune der Zulassungsstelle ab.
Reservieren kann man meines Wissens nur dann Kennzeichen, wenn die freigegeben sind, die Freigabe muß nicht unbedingt gleich nach der Ab- / Ummeldung sein oder wenn man bei einer Abmeldung (eigentlich vorrübergehende Stilllegung) das Fahrzeug mit den gleichen Kennzeichen wieder irgendwann anmelden will. Sobald ein Fahrzeug ohnehin ein anderes Kennzeichen bekommt oder in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet wird, ist eine Reservierung ohne vorherige Freigabe durch das Straßenverkehrsamt nicht möglich.
Gruß Boris