Beiträge von Boris1968

    Wie gesagt, 5 Jahre kann alles aufgerollt werden, es ist etwas schwammig, aber wenn es richtig gemacht wird, normalerweise nicht zu beanstanden. Nach 5 Jahren ist es dann eigentlich egal.


    Gibt es innerhalb von 5 Jahren keine Beanstandungen (meist Insolvenz), gelten etwaige Eintragungsmängel (verdeckte Sacheinlage) meiner Kenntnis nach als geheilt.


    Aber mit dem Rechtsrat in Foren gebe ich Dir völlig recht. Zur Rechtsberatung sind aus verständlichem Grund nur Volljuristen und Steuerberater zugelassen! Keinesfalls auf Rat in Foren verlassen. Lieber etwas Geld für einen Anwalt bzw. Steuerberater ausgeben.


    Ich kann nur sagen, es gibt Fälle, wo dies so ohne Probleme ging. Aber diese GmbHs sind auch nach Jahren noch existent und haben keinerlei Verbindlichkeiten bei Dritten!


    Wenn einer nur deshalb eine GmbH gründet, weil er versucht, sich Verbindlichkeiten zu entziehen, soll er es eh gleich lassen. Bei jeder Insolvenz ermittelt meines Wissens erstmal der Staatsanwalt gegen den Geschäftsführer. Ggfs. auch Durchgriffshaftung.


    Aber es gibt auch andere Gründe, eine GmbH zu gründen, z.B. wenn das Finanzamt Einzelfirmen "steuerliche Liebhaberei" unterstellt, dies kann bei einer GmbH nicht vorliegen! In meinem Fall wollte das Finanzamt nach 5 Jahren innerhalb eines Jahres einen Totalgewinn, und in der Branche in der ich bin dauerte dies halt einige Jahre länger! Mein Fall wurde 2003 komplett aufgerollt und in keinem Punkt beanstandet! Ich hatte seinerzeit etwa 1/3 meines Inventars einer Einzelfirma an eine Drittfirma, die mir ein Lieferant vermittelt hatte, verkauft, und diese Drittfirma dann einige Zeit später alles wieder an die neue GmbH. Der Rest wurde von meiner GmbH, ich war später ja von § 181 BGB befreit, nach und nach erworben. Dies ging bis 2002 so.
    Aber das damalige Stammkapital (50.000 DM) war kurzzeitig nachweislich in bar vorhanden! Davon gingen ca. 80 % an die Drittfirma, das Finanzamt hat dies nicht beanstandet und dies wurde auch seinerzeit in dem von der IHK überlassenen Fragebogen so angegeben, da die IHK offenbar bei jeder GmbH Gründung eine Stellungsnahme abgeben muß.


    Wie gesagt, das war 1997 so, ob sich diesbezüglich Vorschriften geändert haben, kann ich nicht sagen, aber damals war dies kein Problem. Sogar die Bank hatte für 14 Tage Geld bereitgestellt (allerdings mir persönlich zur freien Verwendung gegeben).


    Gruß Boris

    Du könntest theoretisch Deine GdBR an irgendjemand Dritten verkaufen. Dieser Dritte verkauft das Inventar an die neue GmbH. Setzt natürlich voraus, das der Dritte mitspielt und die jeweiligen Verkaufspreise reell sind. Aber auch wenn der Dritte einen Aufschlag verlangt, halte ich dies immer noch billiger als die GdBR als Sacheinlage einzubringen, dann brauchst Du für alles Wertgutachten und das kostet viel mehr, als wenn der "Dritte" eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Aber daran denken, bis die GmbH eingetragen ist, darfst Du als Geschäftsführer nicht mit Dir selber Geschäfte machen, nach der Eintragung kannst Du Dich von § 181 BGB (Geschäfte mit Dir selbst) befreien lassen. Dies gilt aber erst nach der Eintragung im Handelsregister (nicht ab Notartermin, der einige Zeit vorher ist).


    Der Verkaufserlös für die GdBR kann dann als Bareinlage in die neue GmbH eingebracht werden.
    Und demnach auch innerhalb Sekunden ausgegeben werden! Aber 1 Sekunde muß das Stammkapital vorhanden sein. Zumindest in der GmbH Kasse, nicht unbedingt auf einem Konto.


    Normalerweise mindestens 25.000 Euro in Bar, oder 12.500 Euro in Bar und Bürgschaften der Gesellschafter über den Rest, davon würde ich aber dringend abraten.


    Aber: Sollte die GmbH innerhalb von 5 Jahren insolvent werden, wird Dir sehr genau auf die Finger geschaut, eventuell Haftung von Dir selbst!


    Außerden: GmbH muß immer Zwangsmitgliedschaftsbeiträge bei der IHK zahlen (mindestens 204 Euro im Jahr) und jährlich die Billanz im Bundesanzeiger veröffentlichen (ca. 50 Euro pro Jahr). Außerdem Notarkosten und Gerichtskosten für das Eintragen. Billiger als eine GdBR ist eine GmbH nicht. Auch steuerlich meistens nicht.


    Geschäfte machen mit einer GmbH normalerweise auch nicht mehr Leute als mit einer UG, also die Kreditwürdigkeit nach Außen nimmt mit dem Zusatz GmbH oder UG rapide ab.


    Dispo von den Banken wirst Du ohne selbstschuldernische Bürgschaft normalerweise nicht bekommen, etwaige bisherige GdBR Verträge (Leasing, Miete) werden meistens nicht ohne weitere Sicherheiten auf eine GmbH umgeschrieben.


    Obiger Beitag spiegelt lediglich meine Lebenserfahrung wieder und ist keine Rechtsberatung, da ich zu dieser nichjt befugt bin. Eine Haftung wird ausgeschlossen.


    Gruß Boris (seit 1991 selbständig und seit 1997 Geschäftsführer einer eigenen GmbH und mit einer ähnlichen Konstellation eine Betriebsprüfung unbeschadet überstanden)

    Das habe ich mir schon fast so gedacht. Zur Zuordnung der Karte ist aber zu sagen, das der Receiver auch Bindung an die Karte geht. Aber Time-Shift und Aufnehmen von Sky Sendungen geht nur, wenn der Receiver zusammen mit der Karte "erhalten / erworben" wurde.


    Ob Sky anhand der Karte die Receivernummer sieht, kann ich nicht sagen, ich habe derzeit einen solchen Receiver (Eigentümer Sky bei einem anderen Abo), und mit der Karte meiner Frau läuft der, aber ohne Aufnahmefunktion bei Sky Programmen. Alle anderen Funktionen gehen.


    Da es aber nicht mein Receiver ist, will ich mir den gleichen vielleicht kaufen, aber wie gesagt, mir ist nichts davon bekannt, das dies 100 % legal möglich ist.


    Ich bin kein Freund von geliehenen Sachen, bei der derzeitigen Abokonstellation bekomme ich auch derzeit keinen Leihreceiver bzw. nur mit Gebühr.


    Außerdem hätte man ja dann keinerlei Garantie / Gewährleistung, man kann ja kaum bei sky anrufen und sich über einen Defekt an einem Sky abhandengekommenen Receiver beschweren.


    Also vermutlich nicht legal erwerbbar. Trotzdem Danke für die Antwort.


    Gruß Boris

    Hi,
    .
    habe mal zwei Fragen zum sky + Receiver Pace TDS 866 NSD.


    1. Frage: Über Sky gibt es diesen Receiver ja meines Wissens nur zur Leihe. Oder ist irgendjemanden bekannt, das diese Receiver auch zum Kauf angeboten wurden? Daher meine Frage: Wie legal schätzt Ihr die Angebote in der Bucht ein, wo dieser Receivertyp ja massenhaft "neu" angeboten wird? Sind das Händler, die legal Ausstellungsgeräte o.ä. von Sky bekamen, oder sind das Receiver, die eigentlich im Eigentum von Sky stehen und die Verkäufer wissen dies gar nicht. Kann man davon ausgehen, das alle Angebote in der Bucht "abhandengekommene Receiver" sind, an denen man juristisch kein Eigentum erwerben kann, oder kann man die problemlos legal erwerben?


    2. Frage: Ich habe eine alte "Kinderfernbedienung" von Premiere. Auf meinem bisherigen TTmicro Receiver lief diese. Nun finde ich in der Programmierliste keinen Code für den Sky Plus Receiver, klar, den gab es damals noch gar nicht. Auch können offenbar nur bestimmte Geräte auf diese FB programmiert werden. Ein Funktion zur individuellen Programmierung der FB gibt es offenbar nicht. Hat jemand eine Idee, so eine FB auf einem Sky + Receiver zum Laufen zu bringen?


    Gruß Boris

    Die 2. Sim ist nicht mehr, sondern war noch nie erlaubt.


    Aber: Es soll dem Vernehmen nach Leute gegeben haben, die auf ihren Dackel Waldi eine Karte bestellt haben.


    Aber angeblich braucht man nur eine andere e-mail Adresse, einen anderen Vornamen (vielleicht hat man ja noch einen Zweitnamen), ein anderes Geburtsdatum, die Adresse kann die gleiche sein, aber max. 3 Karten je Adresse (wie das in Hochhäusern mit 30 Wohnungen funktionieren soll entzieht sich meiner Kenntnis).


    Aber wie gesagt, sind alles Gerüchte! Ich will hier keinesfalls zu verbotenen Handlungen aufrufen, aber wenn man sieht, das manche Verkäufer in der Bucht zahlreiche Karten gleichzeitig anbieten, muß was an den Gerüchten dran sein!


    Gruß Boris

    Zur allgemeinen Info:


    Habe gerade einen gestern geschlossenen Vertrag vorliegen:


    "Die Smartkarte wird automatisch spätestens 7 Tage nach dem Vertragsschluß freigeschaltet"



    Also nicht mehr 1 Monat, wie noch vor einiger Zeit.


    Vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse!



    Gruß Boris

    Hi,


    wollte diesen Beitrag jetzt nicht unter die Rubrik Sky Angebote schreiben, da er es eigentlich von allgemeiner Natur ist.


    Will mal Euere Meinung zu folgendem Fall wissen, vielleicht hat ja der eine oder andere Erfahrungen in die Richtung gemacht:


    Ein Mitarbeiter ruft nach bestätigter Kündigung den Kunden an, im Laufe dieses Telefonates einigen sich der Kunde und der Mitarbeiter auf ein übliches Angebot, aber mit dem Zusatz: S 02 Karte statt V 13. Dem Kunden war fast klar, das dies technisch in diesem Falle unmöglich wäre und wies den Mitarbeiter mehrfach unter Zeugen hin. Der Mitarbeiter wußte, das das Telefonat mitgehört wird und zeichnete dies im Gegenzug auch auf.


    Ein paar Tage später kam der Vertrag, ohne die technische Zusatzabsprache.


    Beschwerden des Kunden, Antwort normale Standardschreiben seitens Sky. Erneute Beschwerde des Kunden, mit Rechnung seiner Auslagen und dem Hinweis, das der mitgelieferte Receiver nicht bestellte Ware im Sinne des BGBs wäre und der Receiver erst nach Zahlung seiner Auslagen und Überlassung einer Paketmarke zurückgeschickt wird.


    Vertrag offenbar storniert, Karte V 13 (die nie bestellt war) ungeöffnet mit nicht freigerubbelten Code sowie der Receiver noch beim Kunden.


    Unter der Vertragsnummer kein Einloggen im Internet möglich, Bankeinzugsermächtigung wurde Sky sofort entzogen, keine Rechnungen, keine Abbuchungen, keine Zahlung der Unkosten des Kundens, überhaupt keine Antwort.


    Wie soll sich der Kunde jetzt verhalten? Haben die den Receiver vergessen oder kommt da noch was? Das ganze ist ein halbes Jahr her, laut Anwalt setzt eine Verjährung aber frühestens zum 31.12.2013 ein.


    Hat jemand schon Erfahrungen mit so einer Fallkonstellation gemacht? Der Kunde will verständlicherweise jetzt nicht bei sky anrufen, schlafende Hunde soll man ja nicht wecken.


    Gruß Boris

    Gibt es derzeit irgendwelche Angebote, bei denen es einen einfachen Eigentumsreceiver, den man nach den 12 Monaten behalten kann, dazu gibt?


    Alternativ: Gibt es noch Gutscheine (ja in der Bucht für viel Geld, ich weiß), bei denen man für 16,90 Eur im Monat Welt und 1 Paket bekommt, inkl. Leihereceiver?


    Was ist an dem Gerücht dran, das die alten Premiere Gutscheine zum 31.12.2011 verfallen? Derzeit liest man dies bei vielen Angeboten in der Bucht, das eine Einlösung nur bis 31.12. erfolgen kann (von mehreren Anbietern)?


    Gruß Boris

    Hallo,


    war gerade bei meinen Eltern und habe mir deren SAT Anlage angeschaut. Natürlich aus dem letzten Jahrtausend. Aber: Diese Anlage hat ein LNB mit einem Feeddurchmesser von 65 mm. Jetzt habe ich gesehen, das alle neueren Anlagen 40 mm haben. Gibt es auf dem Markt einen Adapter von 65 auf 40 mm oder müssen meine Eltern jetzt die ganze Anlage austauschen? Die Anlage ist etwa 20 Jahre alt, analog, Hersteller unbekannt, der damals im Set befindliche Receiver ist von Saba.


    Gruß Boris