Wie gesagt, 5 Jahre kann alles aufgerollt werden, es ist etwas schwammig, aber wenn es richtig gemacht wird, normalerweise nicht zu beanstanden. Nach 5 Jahren ist es dann eigentlich egal.
Gibt es innerhalb von 5 Jahren keine Beanstandungen (meist Insolvenz), gelten etwaige Eintragungsmängel (verdeckte Sacheinlage) meiner Kenntnis nach als geheilt.
Aber mit dem Rechtsrat in Foren gebe ich Dir völlig recht. Zur Rechtsberatung sind aus verständlichem Grund nur Volljuristen und Steuerberater zugelassen! Keinesfalls auf Rat in Foren verlassen. Lieber etwas Geld für einen Anwalt bzw. Steuerberater ausgeben.
Ich kann nur sagen, es gibt Fälle, wo dies so ohne Probleme ging. Aber diese GmbHs sind auch nach Jahren noch existent und haben keinerlei Verbindlichkeiten bei Dritten!
Wenn einer nur deshalb eine GmbH gründet, weil er versucht, sich Verbindlichkeiten zu entziehen, soll er es eh gleich lassen. Bei jeder Insolvenz ermittelt meines Wissens erstmal der Staatsanwalt gegen den Geschäftsführer. Ggfs. auch Durchgriffshaftung.
Aber es gibt auch andere Gründe, eine GmbH zu gründen, z.B. wenn das Finanzamt Einzelfirmen "steuerliche Liebhaberei" unterstellt, dies kann bei einer GmbH nicht vorliegen! In meinem Fall wollte das Finanzamt nach 5 Jahren innerhalb eines Jahres einen Totalgewinn, und in der Branche in der ich bin dauerte dies halt einige Jahre länger! Mein Fall wurde 2003 komplett aufgerollt und in keinem Punkt beanstandet! Ich hatte seinerzeit etwa 1/3 meines Inventars einer Einzelfirma an eine Drittfirma, die mir ein Lieferant vermittelt hatte, verkauft, und diese Drittfirma dann einige Zeit später alles wieder an die neue GmbH. Der Rest wurde von meiner GmbH, ich war später ja von § 181 BGB befreit, nach und nach erworben. Dies ging bis 2002 so.
Aber das damalige Stammkapital (50.000 DM) war kurzzeitig nachweislich in bar vorhanden! Davon gingen ca. 80 % an die Drittfirma, das Finanzamt hat dies nicht beanstandet und dies wurde auch seinerzeit in dem von der IHK überlassenen Fragebogen so angegeben, da die IHK offenbar bei jeder GmbH Gründung eine Stellungsnahme abgeben muß.
Wie gesagt, das war 1997 so, ob sich diesbezüglich Vorschriften geändert haben, kann ich nicht sagen, aber damals war dies kein Problem. Sogar die Bank hatte für 14 Tage Geld bereitgestellt (allerdings mir persönlich zur freien Verwendung gegeben).
Gruß Boris