ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Unabhängig von etwaigen jur. Interpretationen:
Steht schon fest das nach dem Ausbildungsende keine Übernahme erfolgt?
Oder was treibt die Azubis von heute dazu bereits vor dem Eintritt ins eigentliche Berufsleben sich mit ihrem AG wg. Banalitäten rumzuzanken?
Hallo ChickenHawk,
manche Fragen finde ich als Leser auch spannend; gelegentlich sind sie aber nicht unbedingt relevant für die Beantwortung einer Frage ![]()
Was nun konkret in unserem Betrieb vorgefallen ist, wie sich der Chef verhält u.s.w. ist ein ganz anderes Kapitel, das ich nicht publik machen möchte. Ich gestehe, ich fände es als Leser wahrscheinlich auch interessant und die Frage hätte ich (mir) daher auch gestellt, aber naja...
Nur so viel:
Es hat nichts mit den "ach so schlimmen und faulen Jugendlichen / Azubis von heute" zu tun, ich würde hier nicht um die paar Tage streiten, wenn alles in Ordnung wäre. Aber das ist - wie gesagt - eine völlig andere Thematik, mit der ich mich ggf. noch gesondert befassen muss.
Zurück zum Thema:
Das hier steht auf der Internetseite der IHK und ist somit für die Ausbildung maßgebend (evtl. gibt es ja einen Unterschied zwischen Ausbildung und "normaler" Anstellung bei diesem Thema)
ZitatSofern das Berufsausbildungsverhältnis, z.B. durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30.06. endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 01.07. oder später, hat der Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen (Bundesarbeitsgericht, 09.03.1984 - 6 AZR 442/83: Der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, kann durch eine tarifliche Regelung weder ausgeschlossen noch gemindert werden. Auch eine Zwölftelung des Urlaubs ist insoweit unwirksam). In die Berufsausbildungsverträge ist, sofern die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, also mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch einzutragen.
In meinem Ausbildungsvertrag steht der 31.7. als Ausbildungsende. Schwarz auf weiß gedruckt!
Das tatsächliche Ausbildungsende ist jedoch am Tag der mündlichen Prüfung, und diese ist auf Mitte Juni angesetzt.
Ich frage mich, was hier gilt. Hätte das voraussichtliche Ende der Berufsausbildung nicht schon von Anfang an berücksichtigt werden müssen und dementsprechend der Urlaub auch nur anteilig in den Ausbildungsvertrag eingetragen werden müssen?