Beiträge von cccr

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Unabhängig von etwaigen jur. Interpretationen:


    Steht schon fest das nach dem Ausbildungsende keine Übernahme erfolgt?
    Oder was treibt die Azubis von heute dazu bereits vor dem Eintritt ins eigentliche Berufsleben sich mit ihrem AG wg. Banalitäten rumzuzanken?


    Hallo ChickenHawk,
    manche Fragen finde ich als Leser auch spannend; gelegentlich sind sie aber nicht unbedingt relevant für die Beantwortung einer Frage ;)
    Was nun konkret in unserem Betrieb vorgefallen ist, wie sich der Chef verhält u.s.w. ist ein ganz anderes Kapitel, das ich nicht publik machen möchte. Ich gestehe, ich fände es als Leser wahrscheinlich auch interessant und die Frage hätte ich (mir) daher auch gestellt, aber naja...


    Nur so viel:
    Es hat nichts mit den "ach so schlimmen und faulen Jugendlichen / Azubis von heute" zu tun, ich würde hier nicht um die paar Tage streiten, wenn alles in Ordnung wäre. Aber das ist - wie gesagt - eine völlig andere Thematik, mit der ich mich ggf. noch gesondert befassen muss.



    Zurück zum Thema:
    Das hier steht auf der Internetseite der IHK und ist somit für die Ausbildung maßgebend (evtl. gibt es ja einen Unterschied zwischen Ausbildung und "normaler" Anstellung bei diesem Thema)


    Zitat

    Sofern das Berufsausbildungsverhältnis, z.B. durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30.06. endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 01.07. oder später, hat der Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen (Bundesarbeitsgericht, 09.03.1984 - 6 AZR 442/83: Der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, kann durch eine tarifliche Regelung weder ausgeschlossen noch gemindert werden. Auch eine Zwölftelung des Urlaubs ist insoweit unwirksam). In die Berufsausbildungsverträge ist, sofern die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, also mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch einzutragen.


    In meinem Ausbildungsvertrag steht der 31.7. als Ausbildungsende. Schwarz auf weiß gedruckt!
    Das tatsächliche Ausbildungsende ist jedoch am Tag der mündlichen Prüfung, und diese ist auf Mitte Juni angesetzt.
    Ich frage mich, was hier gilt. Hätte das voraussichtliche Ende der Berufsausbildung nicht schon von Anfang an berücksichtigt werden müssen und dementsprechend der Urlaub auch nur anteilig in den Ausbildungsvertrag eingetragen werden müssen?

    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Schade, mein Ausbilder scheint im Recht zu sein.


    Als Ausbildungsende ist irgend ein Tag im Juli eingetragen (ich bin jetzt gerade nicht zu Hause), aber definitiv JULI. Laut IHK ist bei Ausbildungsende nach Juni der VOLLE URLAUB zu gewähren. So weit, so (un)gut.


    Da es aber bei dieser Ausbildung so ist, dass die Ausbildung mit dem Tag der mündlichen Prüfung endet und diese Prüfung schon vor Juli sein wird, habe ich wohl nur die "halben" Urlaubstage, völlig ungeachtet dessen, was nun im Vertrag niedergeschrieben ist.


    Danke trotzdem an TT!

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du hast Anspruch auf 24 Tage anteilig.


    Danke, also definitiv nicht auf die vollen 24 Tage, obschon diese so eingetragen sind? Der Ausbildungsvertrag liegt schwarz auf weiß vor mir (s.o.)


    Auf der Seite der IHK steht eindeutig, dass der Urlaub voll zu gewähren und somit voll in den Ausbildungsvertrag einzutragen ist, sofern die Ausbildung über den 30. Juni hinaus geht.


    Geht sie aber nicht, der noch nicht offizielle Prüfungstermin ist wahrscheinlich der 15. Juni, also knapp davor.


    Bei den meisten meiner Klassenkameraden ist der Urlaub auch dementsprechend verkürzt eingetragen im Vertrag, bei manchen nicht (letztere bekommen auch die 24 Tage!).

    Hallo TT'ler,


    folgende Frage habe ich:


    Ich bin Azubi im letzten Lehrjahr, die schriftlichen Prüfungen sind absolviert und nun stehen nur noch die mündlichen Prüfungen an.
    Termin vermutlich Mitte - Ende Juni.


    Mein Urlaub ist im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben:


    2008: 10 Werktage
    2009: 24 Werktage
    2010: 24 Werktage


    2010 habe ich noch keinen einzigen Tag in Anspruch genommen, d. h. ich müsste jetzt dringend mal in Urlaub gehen, wenn ich denn die 24 Tage aufbrauchen wollte.


    Mein Ausbilder sagt, er hätte die 24 Tage nur falsch eingetragen, ich hätte wenn überhaupt Anspruch auf anteiligen Urlaub.


    Meine Frage: Gilt nicht das, was im Vertrag steht?
    Dass die Prüfungen im Sommer enden, ist ja nun wirklich kein Geheimnis.


    Da unser Verhältnis jetzt sowieso etwas angespannt ist und die IHK leider nicht reagiert auf meine E-Mail - Anfrage von vorgestern (+ heute Brückentag?) und nun telefonisch keiner mehr erreichbar ist,
    wollte ich fragen, ob sich hier vielleicht jemand damit auskennt.