ZitatOriginal geschrieben von xoduz
So verbreitet, dass sich das fälschlicherweise sogar im § 5 Abs. 1 c) BUrlG niedergeschlagen hat? Dieser lautet:
Dann wären sämtliche Fernsehberichte und auch diverse Bücher falsch. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die alles glauben, aber bezüglich dieser Frage gibt es auch ein Buch (Die meistverbreitesten Rechtsirrtümer, Autor fällt mir gerade nicht ein, ich glaube Höxter oder so ähnlich, war schon oft im TV).
Es muß ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. Außerdem findet das Bundesurlaubsgesetz nicht immer Anwendung!
Außerdem schreibt der TE, das er erst nach einem halben Jahr 2010 ausscheidet! Damit wäre meine Rechtsauffassung absolut konform zum Bundesurlaubsgesetz! Meine Auffassung ist kein Widerspruch! Das halbe Jahr ist eingehalten, die Wartezeit ebenfalls, da er bereits 2009 dort gearbeitet hat.
Will der Rechtsauffasssung meines Vorredners nicht widersprechen, mich würde aber interessieren, ob er beruflich mit diesem Thema zu tun hat.
Ich selber habe zwar nicht die Qualifikation zur Rechtsberatung, habe aber früher mal 7 Jahre in einer Anwaltskanzlei (jedoch nicht auf Arbeitsrecht spezialisiert) gearbeitet.
Eigentlich wird meine Aussage durch das Bundesurlaubsgesetz sogar bestätigt! Dort stehen nämlich nur die Ausnahmen, wann der Anspruch anteilig gewährt wird. Und keine dieser Ausnahmen liegt meines Erachtens bei TE vor!
Möchte darauf hinweisen, das es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung handelt und das ich nicht zur Rechtsberatung befugt bin!
Gruß Boris