Du scheinst dich ja damit auszukennen
Unter welchem Punkt könnte ich das denn in den AVB finden? Hab die mal eben überflogen, konnte aber nichts dazu finden inwieweit die Höhe gedeckelt ist. Einzig dieser Passus lässt darauf hindeuten, dass eine keine Deckelung gibt, außer wenn man die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen will:
"Die gesamte jährliche Berufsunfähigkeits-Rente einschließlich anderweitig bestehender privater oder berufsständischer Anwartschaften darf im Rahmen der Nachversicherungsgarantie nicht mehr als 80 Prozent des letzten jährlichen Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit betragen"
Erhöhen kann ich bei Heirat, Geburt eines Kindes, Adoption eines Kindes, Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzen Immobilie, Tot des erwerbstätigen Ehegattens und Gehaltserhöhung um min. 20% und dann bei jedem Ereignis um max. 200€, insgesamt um max. 600€ über die gesamte Laufzeit.
Bei der Beitragsdynamik steht folgendes:
Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei Risikoversicherungen längstens bis zum zehnten Versicherungsjahr...
Die BU ist ja eine Risikoversicherung, die Dynamik endet also nach dem zehnten Versicherungsjahr? Bedarf eigentlich keiner Frage ![]()
Der Vertrag ist von 2007 und war damals zumindest von den Bedingungen her nicht schlecht. Er läuft bis ich 63 Jahre alt bin. Nur der Tarifbeitrag liegt jetzt bei 100€ für 1200€ Rente, da sind andere günstiger.