Zitat
Original geschrieben von hurgh
Am Ende ist eh der Kunde schuld und anstatt mit dem Kunden zu kommunizieren stellt man eben auf Schweigen.
Ich warte immer noch auf meine Auszahlung, obwohl alle Bedingungen exakt den Vorgaben entsprechen. Frist läuft am 10.08. aus. Danach geht's dann zum Anwalt. Zum Glück habe ich den gesamten Emailverkehr aufgehoben.
Echt peinlich die ganze Story.
Da hier scheinbar immer noch Unstimmigkeiten und Unklarheiten vorhanden sind, erlauben wir uns nun an dieser Stelle, auch für alle anderen User sichtbar, den Vorfall zu schildern und uns zu erklären:
Der Auftrag von hurgh wurde am 31.03.2010 bei Mobilcom eingegeben und dort taggleich aktiviert. Da die gewünschte Ware nur schlecht verfügbar war erfolgte der Warenversand leider erst am 19.04.2010 versendet, 10 Tage nachdem uns vom Kunden der geänderte Gerätwunsch mitgeteilt wurde.
Im Nachgang wurde hier bei uns Mailverkehr mit Hurgh geführt, in dem von einer Sperrung der Karten aufgrund von Postrückläufern geschrieben wurde. In eben jenem Schriftverkehr ist uns aber auch von Hurgh mitgeteilt worden das er selber noch einmal die auf dem Antrag angegebene und die bei Mobilcom von uns verwendete Adresse korrekt ist und scheinbar die Postfrau einen Fehler gemacht hat. Dies kam am 28.04.2010 abends, die Entsperrung der Karten wurde von uns bei Mobilcom am 29.04.2010 beauftragt.
Erneute Reklamation und Übersendung der Rechnung als Nachweis ergab, dass es sich bei der eingereichten Rechnung um die dritte Rechnung handelte, die uns Hurgh eingereicht hat. Diese Rechnung ist die erste welche Umsätze auswies, Rechnung 1 und Rechnung 2 wiesen keine Umsätze aus. Per ausführlicher E-Mail wurde am 29.07.2010 noch einmal mitgeteilt, wie der Sachstand ist, und was hätte getan werden müssen um die Auszahlung zu bekommen. Hierauf wurde uns noch kurz geantwortet, dass es angeblich erst die zweite Rechnung ist, die Hurgh erhalten hat.
Das ein Abrechnungszeitraum bei Telefonabrechnungen einen Monat lang ist, sollte eigentlich jedem Bekannt sein, bei näherem hinsehen könnte man sehen das zwischen der eingereichten und der ersten Rechnung ein kompletter Monat fehlt. Das oder ob Mobilcom eine 0,- EUR Rechnung nicht versendet ist hier nicht bekannt, spielt aber auch keine große Rolle. Hier liegen nun alle 3 Rechnungen vor, sodass bewiesen werden kann, dass die Umsätze eben nicht - so wie es für die Auszahlung der Anschlussgebühren notwendig ist - auf der ersten oder zweiten Rechnung getätigt wurden, sondern erst auf der dritten. Somit sind die Umsätze nicht getätigt worden, und die Provision welche wir zum Auszahlen der Anschlussgebühr an unsere Kunden verwenden ist uns aufgrund dieser Tatsache nicht ausgezahlt worden. Es ist hier also nicht so, dass wir "spießig" sind und nicht auszahlen wollen, die Kriterien zur Auszahlung sind vom Kunden einfach nicht eingehalten worden!
Am gestrigen Dienstag Abend erreichte uns dann eine weitere Droh-Mail, sowie auch als PN, welche einen bereits vorverfassten Telefon-Treff Themenbeitrag erhielt, welche eine sehr einseitige Berichterstattung enthielt, ebenfalls mit der Drohung den Vorfall zum Anwalt zu geben. Den Inhalt dieses Beitrags haben wir hier schon weitestgehend dargestellt und Stellung hierzu bezogen.
Hier nun davon zu sprechen, "das ganze" wäre peinlich, ist für uns nicht wirklich verständlich. Wie hier im Thema zu sehen ist, teilen viele User den Standpunkt, dass man für seine Auszahlung - auch gerade wenn man es im Vorfeld weiß - sich auch ein klein wenig "Arbeit" machen kann, Rechnungen einreicht, und vor allem Umsätze rechtzeitig tätigt! Uns - als einen der neueren Händler - mit der Auszahlung der Anschlussgebühr zu erpressen, obwohl die Voraussetzungen nachweislich nicht erfüllt sind, gehört absolut nicht zum guten Ton! Wir denken die Mehrzahl der TTler welche unsere Aktion wahrgenommen haben können von einer problemlosen und zügigen Abwicklung berichten, denn die Mehrzahl der TTler hat eben die benötigten Nachweise mit Umsätzen im richtigen Zeitraum eingereicht!