Beiträge von happiestalive

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Also nochmal zur Klarstellung. Der Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung. Da hat er Händler nichts anzuerkennen. Du kannst auch schon vor Erhalt der Ware einen Widerruf erklären.


    nicht wenn sie versendet ist


    alles weitere ist erlerntes Entgegenkommen

    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Hallo,
    eine Nachbarschaftszustellung ist nur gültig, wenn der Nachbar eine Vollmacht von Dir hat. Hat er diese, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, hast Du die Ware nicht bekommen und der Widerruf ist gültig.


    so ein Quatsch


    beharrt der Händler auf seiner Position gibt es keine Grundlage für einen Rücktritt, siehe dazu Machtbereich

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Warum sollte man sich den Stress machen und klagen? Es ist doch viel einfacher einen neuen Vertrag beim nächstbesten Händler abzuschließen. Außer es war natürlich das TOP-Angebot, dass es so nie mehr geben wird.


    und der Rücktritt wird einfach so durchgehen? niemals

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Klagen müsste er doch nur wenn er auf Erfüllung besteht. Wenn er aber vom Vertrag zurücktritt, ist die Sache für ihn erledigt.


    Wenn der Händler dann meint er will die Sachen vom Käufer zurückhaben, müsste der Händler klagen. Der Käufer ist aber raus aus der Sache.


    natürlich soll er auf der Erfüllung bestehen, wieso denn auch nicht?


    der Widerruf war und ist das völlig falsche Mittel, ein Rücktritt wäre für mich der falsche Weg, deinem zweiten Absatz kann ich leider nicht folgen

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Was der Laden dir erzählt stimmt natürlich nicht. Setze eine Frist auf Erfüllung. Wird nicht erfüllt, trittst du vom Vertrag zurück.


    oder so, natürlich, aber wieso nicht auf Erfüllung bestehen?


    finde deine Annahme aber schon mutig, im Zweifel ist es immer das Logistikunternehmen oder?

    entschuldige, das war etwas umgangssprachlich, natürlich wirst du bei diesem status quo klagen müssen um zu deine, Recht zu kommen, was ich meinte ist, dass ich da eigentlich kein Problem sehe, allerdings kommt das auf die Unterschrift an, zudem habe ich selbst im vereinfachten Verfahren da schon Sachen erlebt, Wahnsinn