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Original geschrieben von horstihorsthorst
Also nochmal zur Klarstellung. Der Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung. Da hat er Händler nichts anzuerkennen. Du kannst auch schon vor Erhalt der Ware einen Widerruf erklären.
nicht wenn sie versendet ist
alles weitere ist erlerntes Entgegenkommen
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dann widerrufe mal und schick die Ware zurück, dazu müsstest du sie allerdings erst haben, oder?!
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Original geschrieben von Vieltaenzer
Hallo,
eine Nachbarschaftszustellung ist nur gültig, wenn der Nachbar eine Vollmacht von Dir hat. Hat er diese, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, hast Du die Ware nicht bekommen und der Widerruf ist gültig.
so ein Quatsch
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bitte kauf was bei mir 
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du hast kein Recht auf einen Widerruf
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Klar kann er auf Erfüllung bestehen. Da der Händler aber der Meinung ist schon erfüllt zu haben wird es im Zweifel auf eine Klage hinauslaufen. Ich persönlich würde mir den Stress sparen, zurücktreten und woanders abschließen. Das muss aber jeder selbst entscheiden.
sprich du hast die Wahl, klagst du oder wirst du verklagt
Ist etwas unverständlich formuliert. Ich wollte damit nur sagen, dass es juerglein, nachdem er zurückgetreten ist egal sein kann, ob der Händler meint mit der Nachbarzustellung erfüllt zu haben. Wenn dann müsste der Händler klagen.
du, gerade zum Thema Machtbereich gibt es Entscheidungen, da stehen einem die Haare zu Berge, gerade im vereinfachten Verfahren
Warum sollte er nicht?
Alles anzeigen
beharrt der Händler auf seiner Position gibt es keine Grundlage für einen Rücktritt, siehe dazu Machtbereich
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Warum sollte man sich den Stress machen und klagen? Es ist doch viel einfacher einen neuen Vertrag beim nächstbesten Händler abzuschließen. Außer es war natürlich das TOP-Angebot, dass es so nie mehr geben wird.
und der Rücktritt wird einfach so durchgehen? niemals
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Klagen müsste er doch nur wenn er auf Erfüllung besteht. Wenn er aber vom Vertrag zurücktritt, ist die Sache für ihn erledigt.
Wenn der Händler dann meint er will die Sachen vom Käufer zurückhaben, müsste der Händler klagen. Der Käufer ist aber raus aus der Sache.
natürlich soll er auf der Erfüllung bestehen, wieso denn auch nicht?
der Widerruf war und ist das völlig falsche Mittel, ein Rücktritt wäre für mich der falsche Weg, deinem zweiten Absatz kann ich leider nicht folgen
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Was der Laden dir erzählt stimmt natürlich nicht. Setze eine Frist auf Erfüllung. Wird nicht erfüllt, trittst du vom Vertrag zurück.
oder so, natürlich, aber wieso nicht auf Erfüllung bestehen?
finde deine Annahme aber schon mutig, im Zweifel ist es immer das Logistikunternehmen oder?
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entschuldige, das war etwas umgangssprachlich, natürlich wirst du bei diesem status quo klagen müssen um zu deine, Recht zu kommen, was ich meinte ist, dass ich da eigentlich kein Problem sehe, allerdings kommt das auf die Unterschrift an, zudem habe ich selbst im vereinfachten Verfahren da schon Sachen erlebt, Wahnsinn