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Re: Ist eine Überweisung zwingend angekommen, sobald Sie auf meinem Kto. verbucht wurde?
Zitat
Original geschrieben von xoduz
... Hat der Empfänger der Überweisung das Geld immer und zwingend auf seinem Konto, sobald es auf meinem Konto als Soll gebucht wurde? ...
Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen und den wilden Spekulationen hier ein Ende zu bereiten, die Antwort auf diese Frage lautet: Nein
Rechtswirksam ist eine Zahlung per Überweisung erst dann, wenn sie auf dem Empfängerkonto vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
... Aber die Quelle war das Buch von Grill und Schimpanski. ...
Der zweite genannte Verfasser heißt richtigerweise Perczynski.
Hast wohl das Buch längere Zeit nicht mehr in der Hand gehabt ... 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von noksie
Aber bei Verrechnungs-Schecks Einreichungen wird der Betrag auf das Konto schon gutgeschrieben, während die Bank noch überprüft, ob der Scheck in Ordnung ist!
Erstens hat ein Verrechnungsscheck absolut überhaupt nichts mit einer Überweisung im banktechnischen Sinne gemein und zweitens werden Scheckeinreichungen unter Vorbehalt auf dem Einreicherkonto gutgeschrieben. Ein derartig gutgeschreibener Betrag kann im Allgemeinen auch nicht abgehoben werden, solange er unter dem Einlösungsvorbehalt (i. d. R. 2 Tage) steht.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von me too.
... Ich konnte die alten Tarife vor Mai 2002 auch leider nicht finden. ...
Der Tarifübergang war m. W. zum 01.07.02. Aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass o2 die alten Tarifinformationen vom Netz genommen hat. :flop: Ich konnte sie auch nicht mehr finden.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
muli
...Jetzt alle Klarheiten beseitigt ? 
Yep.
Sorry, ich hatte wohl nicht genau genug gelesen.
Auf dem Übernahmeformular steht unter 8. Kundenerklärung bzgl. der AGB und der Tarife folgendes:
Zitat
... Ich erteile den Auftrag gem. der gültigen Preisliste und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der o2 Germany GmbH & Co. OHG für das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen u. Mobilfunkservice, die im Amtsblatt der RegTP veröffentlicht sind und in den Geschäftsstellen der o2 Germany GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme ausliegen. ...
Da also hier bei der Vertragsübernahme explizit auf die "gültige Preisliste" verwiesen wird (ist das auf dem VV-Formular auch so?) vermute ich, dass tatsächlich die seit 01.07.02 gültigen Tarife dem neuen Vertragspartner "übergebraten" werden.
Gruß
muli
P.S.: Nein, ich habe keinen Scanner. 
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
..., Tarife bleiben aber die Alten.
Quelle?
Die Hotline sagt was anderes: :confused:
Zitat
Original geschrieben von DirkP
...hatte gerade mit der Hotline telefoniert, ...
...Mir wurde aber auch gesagt, daß für den neuen Vertragspartner die neuen AGBs gelten und da würden die Tarife dazu gehören. ...
ganymed:
Vor kurzem warst Du Dir auch noch nicht sicher:
Zitat
Original geschrieben von ganymed
Ist das eigentlich wirklich sichergestellt, dass nach einer Vertragsübernahme die alten Tarife erhalten bleiben?
Sprich, hat schon mal jemand, der einen Vertrag übernommen hat, eine Rechnung bekommen?
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von SNOK
Also die Speicherung von unrelevanten Daten für die Rechnungsstellung ist wirklich nicht erlaubt. ...
Nur, wer definiert, was "unrelevante Daten" sind? IMHO sind Posten die sich neutralisieren, wie im obigen Posting schon erwähnt, nicht unrelevant, sondern haben in buchhalterischer und möglicherweise steurechtlicher Hinsicht eine erhebliche Relevanz. Daher würde eine Beschwerde (z. B. beim Bundes-Datenschutzbeauftragten) bzgl. Speicherung dieser Posten mit Sicherheit ins Leere laufen.
Gruß
muli
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Doppelpostings sind hier überhaupt nicht gern gesehen:
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Original geschrieben von kuba
ich wollte es vom PC aus testen. jetzt hab ich die flat, abr ich kann diestartseite nicht öffnen. Fehler 500 was tun ????????
Quelle :flop:
... und wenn es so eilig ist wie es im thread-Titel steht, dann wende dich einfach an die Hotline, die sind für so etwas da und Du bezahlst sie schließlich ja auch.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von axelf
... Was nichts kostet braucht auch gar nicht in der Rechnung zu stehen. Bzw. darf genaugenommen auch gar nicht, wegen Gebot der Datensparsamkeit.
...
Erstens gibt es IMHO kein "Gebot der Datensparsamkeit", jedenfalls nicht in der Art und Weise, dass Posten die sich gegenseitig (teilweise) neutralisieren nicht gespeichert werden dürfen. Zweitens müssen Rabatte, also etwas "Was nichts kostet" sehr wohl in der Rechnung aufgeführt werden, um dem Kunden das Nachvollziehen seiner tatsächlichen Kosten zu ermöglichen; Stichwort Transparenz. Drittens würde der "Netto-Ausweis" gegen jegliche buchhalterischen Grundsätze (und die gibt es tatsächlich!) verstoßen und viertens möglicherweise auch gegen das Steuerrecht.
Gruß
muli
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Re: Re: Re: o2: Rechnungen überarbeitet
Zitat
Original geschrieben von ganymed
AFAIK wird der Zielort bisher nur bei Gesprächen aus der Homezone heraus angegeben.
Stimmt, wie aus Seite 4 der Musterrechnung hervorgeht. Dies aber dann als Mehrwert zu bezeichenen ist IMHO ziemlich überzogen, es ist wohl eher ein Fehler, der nun bereinigt wird. Eine Programmroutine, die für Homzone-Verbindugnen bspw. aus der Vorwahl "089" den Zielort "München" generiert, nun auch für andere Gesprächsarten (City-Verbindungen, Nationale Verbindungen, etc.) zu verwenden, ist wirklich nichts anderes als bug-fixing oder im M§-Jargon ein "Service-Pack". 
Gruß
muli