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Re: o2: Rechnungen überarbeitet
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Original geschrieben von o2-Kenner
.. Der EVN weißt jetzt auch die Zeitzone, also HZ, FZ etc. auf und der Zielort wird auch angegeben. Ein wirklicher Mehrwert von o2.
Der Zielort wird schon immer angegeben (siehe Musterrechnung Seite 3) und dass die bis jetzt schon angedruckte Uhrzeit nun in Zeitzonen "umgererechnet" wird - nun ja - derjenige der dies für einen Mehrwert hält, soll es eben für einen Mehrwert halten. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von Stephan
...bei einem Flüssigkeitsschaden...
So wie ich damokle verstehe hat er keinen Flüssigkeitsschaden, sondern ein Problem mit dem "Saft" aus der Steckdose bzw. dem Akku, oder? 
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Original geschrieben von Bing_der_Otter
Die Kündigung bleibt bestehen, ...
IMHO nicht. So weit ich mich erinnere, wird eine Kündigung mit der Vertragsübernahme widerrufen. Ich meine so stand es auf dem Formular in dem Passus rechts unten, den der Vertragsübernehmer unterschreiben muß. Bis morgen kann ich es sicher sagen. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von lazylars
thx. auf die idee, bei ebay zu gucken bin ich gar nicht gekommen. der ist ja wirklich unschlagbar billig!
Nur auf den erste Blick! Es fallen Versandkosten in Höhe von /T/EURO 5,90 an, die tatsächlich aber weit darunter liegen. :flop: Die Differenz sollte man IMHO zum Kaufpreis dazurechnen.
Wenn Du Dich bei ebay etwas umschaust, kannst Du einen solchen Akku für zusammen 7-8 Euro bekommen, statt wie hier für knapp 11 Euronen.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Peter_Hokler
... Nachdem dieser gutgeschrieben (2 Tage später) wurde, kam auch die Ansage nicht mehr.
@ Peter_Hokler,
zunächst herzlich willkomen beim TT. Die Mühe mit der Überweisung hättest Du Dir IMHO auch sparen können, die Ansage hört auch ohne eine solche auf. I.d.R. verschwindet sie so einfach wie sie gekommen ist. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von Bing_der_Otter
Und wenn Du einen Vertrag gemacht hast, wenn Du minderjährig bist, dann hat aber jemand außerordentlich gepennt und sich strafbar gemacht..... :eek:
So ein Quatsch! Bei Verträgen mit Minderjährigen macht sich niemand strafbar. Verträge mit Minderjährigen sind, je nach Lebensalter des Minderjährigen, unwirksam, schwebend unwirksam oder gültig (Taschengeldparagraph). Zudem kommt, dass bei Kreditverträgen mit Minderjährigen (und Mobilfunkverträge sind Kreditverträge) neben den Eltern (!) zwingend das Vormundschaftsgericht zustimmen muss, damit der Vertrag Gültigkeit erlangt.
Gruß
muli
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Original geschrieben von ralfs77
:flop: Du hast nicht rein zufällig was mit dem Anbieter zu tun??? Sonst hätte Du auch direkt den Link zur barclaycard http://www.barclaycard.de/your…p3?page=B1.4&expand=n0205 (ohne Provision) angeben können!
Ohne den Link von anarxis geprüft zu haben, bei barclay direkt kostet das Paket mind. /T/EURO 12,00.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Praemienhai
.... Das ist kein Steuerschlupfloch, er hat "nur" seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt und er verdient seine (großen) Brötchen im Ausland. Da kann ein Staat juristisch nichts gegen machen, da es außerhalb seiner Reichweite liegt. ...
Doch, der Staat kann was dagegen machen, nämlich die Gesetze ändern und genau das wurde IMHO von R. Bütikofer auch vorgeschlagen:
Wer Deutscher ist, also wer einen deutschen Pass besitzt, zahlt seine Steuern in Deutschland, egal wo er seinen Wohnsitz auf der Welt gemeldet hat und sein Geld verdient.
So verfährt m. W. auch die USA. In der Konsequenz führt dies dazu, dass wenn die Herren Schumacher, Becker, Müller, etc. nun Steuern sparen wollen, sie eben auch ihre (möglicherweise heißgeliebte) deutsche Staatsbürgerschaft abgeben und die des "Steuersparlandes" annhemen müssen, wenn sie nicht staatenlos sein wollen.
IMHO ist diese Vorgehensweise sowohl richtig als auch praktikabel und gehört schleunigst eingeführt.
Gruß
muli
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Original geschrieben von ToAsTeR
.. an welche Fax - Nummer das Ganze?
An die, die auf der Rechnung genannt wird. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von Carsten
... Ansonsten sofort zurückbuchen lassen, da kein Abbuchungsauftrag vorliegt. ...
Das ist ein Widerspruch in sich.
Eine Lastschrift aus einem Abbuchungsauftrag kann nicht zurückgegeben werden, sehr wohl aber eine aus einer Einzugsermächtigung und nur eine solche hat für den Postpaid-Vertrag, wenn überhaupt, vorgelegen.
Bzgl. der Rückgabe der Lastschrift sollte IMHO trotzdem zunächst die (Postpaid-)Rechnung abgewartet werden, um zu prüfen, in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist. Ggf. kann der strittige Betrag, sofern dem nichts entgegensteht, als Guthaben auf die reaktivierte CallYa gutgeschrieben werden. Dies wäre für alle Beteiligten einfacher und billiger.
Gruß
muli